Dienstag, den S. Oktober 1935
Dienstnachrichten.
Karl Günther aus Usenborn wurde als Kommandant und Wilhelm W e i n t h ä t e r aus Usenborn als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr zu Usenborn ernannt und verpflichtet. ■ . '
Kreisamt Lauterbach
Nr. 81. - ’
- Bekanntmachung. ■ - •
Betreffend: Den Ladenschluß in den Landgemeinden.
Mit Bekanntmachung vom 24. Mai 1935 war auf Anordnung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — in sämtlichen Orten des Kreises, einschließlich der Stadt Lauterbach, der Ladenschluß für offene Verkaufsstellen widerruflich bis . zum 30. September 1935 auf 21 Uhr festgesetzt worden.
Wir machen daraus aufmerksam, daß ab 1. Oktober 1935 wieder der 19-Uhr-Ladenschluß eintritt.
Lauterbach, den 30. September 1935'.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. I. V.: Bracht.
Lauterbach, den 30. September 1935.
Wetr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien und die Gendarmeriestationen des Kreisest
Vorstehende Anordnung teilen wir Ihnen zur. Kenntnis mit. Die Bürgermeistereien wollen für alsbaldige ortsübliche Bekanntmachung sorgen.
I. V.: Bracht.
Kreisamt Schotten
Betreffend: Durchführung einer Nachcrhebung zur Bodenbenuhungs- ■ auf nähme 1935.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vornahme einer Nacherhebung zur Boden
benutzungsaufnahme 1935 angeordnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen den Bürgermeistereien, die zentrale Durchführung und Ausarbeitung dem Hessischen Landesstatistischen Amt in Darmstadt.
In allen Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten und von Futterpflanzen zur Samengewinnung mit Hilfe von Zählbezirkslisten zu ermitteln..
Die erforderlichen Zählpapiere gehen Ihnen in den nächsten Tagen unmiitelbar vom Landesstatistischen Amt in Darmstadt zu. Soweit sie bis zum 9. Oktober nicht dort eingetroffen sind, ist unverzüglich beim Landesstatistischen Amt (Tel. 2657) zu reklamieren.
Die Erhebung dient lediglich volkswirtschaft-statistischen Zwecken. Sie hat in keiner Weise mit irgendwelchen steuerlichen Zwecken etwas zu tun, vielmehr unterliegen die Angaben der einzelnen Betriebsinhaber dem Amtsgeheimnis. Die Ergebnisse der Erhebung sind für die Kenntnis der Lage der Futter-, Saatgut- und Nahrungsmittelversorgung nicht zu entbehren. Eine zuverlässige und sorgfältige Durchführung der Erhebung, durch, die Bürgermeistereien muß daher erwartet werden.
. . Von den Zählpapieren ist lediglich die Urschrift der Gemeinde- liste zu den Gemeindeakten zu nehknen: die Reinschrift der Ge- meiudellste und sämtliche anderen Zählpapiere find
! spätestens am 21. Oktober 1935
unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden.
Schotten, den 4. Oktober 1935.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Dr. Krüger. -
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Bekanntmachung.
Betreffend: Sprengzeiten in den Steinbrüchen.
Die Sprengzeiten in Steinbrüchen fetzen wir ab 15. Oktober d. I. wie folgt fest: • -r' :
Vormittags von 8 bis 9 Uhr, Mittags von 12 bis 1.30 Uhr, ' ; Abends von 5 bis 6 Uhr.
Die Bürgermeistereien veranlassen alsbald ortsübliche Bekanntgabe und weisen die Steinbruchbesitzer besonders daraus hin.
■ Schotten, den 1. Oktober 1935.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Dr. Krüger.
( Das Amts- Verkünöigungs-Blatt
Öberhesfische Tageszeitung
öer Provinzial-Oirektion Oberhessen und der Kreisämter: Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten erscheint nach Bedarf.
wir bitten die Amtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.


