Llmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten.

Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Eietzen, 8. Oktober 1935.

Kreisamt Gießen

JCantestegtetung

Abteilung III

Nr. 53 ' ' .

Bekanntmachung.

betreffend die Durchführung der Reichsverordnung über Fleisch- und Wurstpreise vom 31. Aug. 1935 (Reichsgesetzbl. 1925/S. 1122).

Aus Grund der Verordnung über die Fleisch- und Wurstpreise vom 31. August 1935 bestimme ich mit sofortiger Wirkung fol­gendes:

S 1.

Die Kleinhandelspreise für Schweinefleisch und Schweineschmalz sind unverzüglich auf die Preise zurürkzuführen, die Ende März 1935 ortsüblich waren.

Als Schweinefleisch gelten sowohl die einfachen wie die besseren Stücke des Tieres, einschließlich Schweinespeck und Flomen (Liesen).

8 2.

Bei nachfolgenden Wurstsorten sind die derzeitig geltenden Preise rtenfaHe auf den Stand der ortsüblichen Preis« von Ende März 1935 unverzüglich zurückzuführen, soweit ste heute diesen Stand überschritten haben:.....

1. einfache und Hausmacher Leberwurst,

2. einfache und Hausmacher Blutwurst,

3. Fleischwurst, -

4. weißer und roter Schwarienmagen,

5. landesübliche Bratwurst.

Metzgereien, die diese Wurstsorten seither geführt haben, sind verpflichtet, sie wetterzuführen.

§ 3.

Die Preisüberwachungsftelle bestimmt in Zweifelssällen, welche Preise Ende März 1935 in den hessischen Gemeinden ortsüblich waren. . ;

§ 4.

Für Rindfleisch ergeht demnächst eine besondere Bekannt­machung. , . < - '

. / 8 5.

Vorstehende Preisanordmmgen gelten als Höchstpreisbestim- tnungen hinstchttich der Verhängung von Ordnungsstrafen.

Darmstadt, den 27. September 1935. '

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung Sprenger.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Pro« vinzialftraße GeilshausenKesselbachLondorf vom 8. Oktober 1935 ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt von ßonborf über AllertshausenBeuernBersrodWinnerodReinhavdshain Beltershain und umgekehrt. Die Umleitung erfolgt von Homberg über RüddingshaufenWeitershainLumdaBeltershainReis­kirchen Gießen. Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.

Gießen, den 5. Oktober 1935.

Hessische Provinzialdlrektion Vberhesseu.

Bekanntmachung.

Die Sttaßensperre auf der Landstraße 1. Ordnung Grünberg Marburg, Abteilung Abzweig Stangenrod Abzweig Lumda, ist wieder aufgehoben.

Gießen, den 5. Oktober 1935.

Hessische Provinzialdirektton Oberhessen.

Kreisamt Büdingen

Nr. 58.

Das Hessische Kreisamt Büdlugeu an die Hessischen Bürgermeistereien bei Kreises.

Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vornahme einer Nacherhebung zur Boden» benutzrmgsaufnahme 1935 angeordnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen den Bürger­meistereien, die zentrale Durchführung und Aufarbeitung dem Hes­sischen Landesstattstischen Amt in Darmstadt.

In allen Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten und von Futterpflanzen zur Samengewinnung mit Hilfe von Zähl- bezirkslisten zu ermitteln.

Die erforderlichen Zählpapiere gehen Ihnen in den nächsten Tagen unmittelbar vom Landesstatistischen Amt in Darmstadt zu. Soweit sie bis zum 9. Oktober nicht dort eingetroffen sind, ist uw> verzüglich beim Landesstatistischen Amt (Del. 2657) zu reklamieren.

Die Erhebung dient lediglich volkswirttchaftlich-Statistischen Zwecken. Sie hat in keiner Weise mit irgendwelchen steuerlichen Zwecken etwas zu tun, vielmehr unterliegen die Angaben der ein­zelnen Betriebsinhaber dem Amtsgeheimnis. Die Ergebnisse dek Erhebung sind für die Kenntnis der Lage der Futier-, Saatgut- und Nahrungsmittelversorgung nicht zu entbehren. Eine zuverlässige und sorgfältige Durchführung der Erhebung durch die Bürgermeistereien muß daher erwartet werden.

Von den Zählpapieren ist lediglich die Urschrift der Gemeinde­liste zu den Gemeindeakten zu nehmen; die Reinschrift der Ge­meindeliste und sämtliche anderen Zählpapiere siird

spätestens am 21. Oktober 1935

unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden«

Büdingen, den 3. Oktober 1935.

Hessisches Krelsamt Büdingen. I. V.: gez. Scior,