Jahrgang
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kann
v
als B.
a. d. Lahn, Garbenteich, Weitershain
veröffentlicht in Oer »Oberheffifchen Tageszeitung«
Der Bürgermeisterei Vilbel ist die Er- " laubnis erteilt worden, anläßlich des Vilbeler V Marktes 1935 6090 Lose zu je 1 RM, zur Ausspielung von Vieh und landwirtschaftlichen Geräten in der Zeit vom 26. Fkärz bis 20. Äugust 1935 im Land Hessen zu vertreiben.
Vetr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen.
Bekanntmachung.
3m Jahre 1934 fanden durch den Kreisfeuerwehrinspektor in 42 Gemeinden des Kreises Gießen Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen verbunden mit einer llebung statt.
Di« Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden: i) Virklar, Daubringen, Eroßen-Linden, Hau
sen, Heuchelheim, Leihgestern, Reiskirchen, ;
, Klein-Linden, Treis a.' d. Lda., Watzen- \ born-Tteinberg und Wieseck waren mit sehr gut;
Weickartshain mit gut und c) die der Gemeinden Allendorf
Allertshausen, Alten-Buseck,
Rodheim, Saasen, Steinbach,
b) für andere Automaten Warenverkaufsautomaten z. Waagautomaten . . . .
und Winnerod mit im ganzen gut zu. bezeichnen.
Rach diesem Ergebnis ist das Feuerlöschwesen im allgemeinen mit gut bis sehr gut zu bezeichnen.
Die Gemeinde Hungen hat eine kleine Motor- ; spritze 800/1000 mltr. Leistung, die Gemeinde Langsdorf ebenfalls eine solche „Magirus" an- geschafft.
Weiter angeschafft haben: die Gemeinde Leihgestern eine mechanische Patent-Schiebeleiter „Magirus", die Gemeinde Lollar eine Hakenleiter, die Gemeinden Hausen und Garbenteich je eine neue Schiebeleiter. Die Gemeinde Wieseck hat ein sehr geräumiges Gcräte- haus aus einer früheren Äutohalle hcrgerich- i tet. Darüber hinaus haben sehr viele Gemein- ' den das Schlauchmaterial ergänzt bzw. dessen ' Bestand erhöht.
2 RM.
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8 „
2—40
• b) die der Gemeinde Albach, Climbach, Bellersheim, Beuern, Bersrod, Harbach, Inheiden, Kesselbach, Langd, Lindenstruth, Lumda, Mujchenhcim, Rieder-Bessingen, Rabertshausen, Reinhardshain, Stangenrod. Staufenberg, Stockhausen, Utphe und
preis und Leistungsfähigkeit . 5—40 Für besonders leistungsfähige Instrumente die Stempelabgabe bis.auf den doppelten Be-
I Betr.: Die Verstcherungspflicht der nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen; hier: Weiterzahlung der Vergütung im Erkrankungssalle.
An die Schulvorstände der Landgemeinden ; des Kreises.
Wir sehen umgehend einem Bericht über i die im Rechnungsjahr 1934 eingetretenen Erkrankungsfälle der versicherungspflichtigen nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen ent- ' - gegen. Es handelt sich dabei nur- um die Fälle, ' in denen bei Erkrankung — gleichgültig ob der technische Unterricht ausgefallen oder einer anderen Lehrkraft übertragen worden ist — die Bezüge der betreffenden Lehrerin weitergezahlt - worden sind.
Der Bericht soll enthalten:
' 1. Vor- und Zunamen der Lehrerin.
.2. Höhe der Bezüge unmittelbar vor der Erkrankung.
. 3. Dager der infolae Erkrankung eingetrete- : n«n Erwerbsunfähigkeit (Beginn u. Ende).
Fehlanzeige erforderlich sioweit es sich um nebenamtliche versichcrungspslichtige Handarbeitslehrerinnen handelt)'
Der Bericht erstreckt sich nicht auf die tech- ; Nischen Anwärterinnen, gleichgültig, ob sie ein- ; gestuft sind oder nicht.
Gießen, den 3. April 1935.
Kreisschulamr Gießen. I. V.: Rebeling.
? 1. April bis 31. März:
a) für Warenverkaufsautomaten 1 • 1 und 2 Gcldeinwiirfe .
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£f0. nummern her Bekanntmachungen
’ " Nr. 3.
Betr.; Stempelabgabe für Automaten, Musik- [ werke und Radioapparate, im Rechnungsjahr 1935.
Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften ober an anderen. öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg-Automaten. Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radio- ; apparat, ferner wer in einem öfjentlichcn Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges : Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei ■ dem Kreisamt anzumelüen und die vorgeschrieben« Stempelabgabe zu entrichten.
Diese beträgt zahrlich für di« Zeit vom
trag erhöht werden.
Bei Tischautomaten wird nicht für jeden ein- $ zelnen Tischautomaten der Mindeststempel «r- hoben, sondern es werben eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengefatzt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist.
Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) aufgeführten Gegenständ« in der Zeit - zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Klaviere, die aus- schließlich ‘für Vereinszwecke benutzt werden, sind . stempelfrei. Solche Klaviere müssen durch Auf- » schüft oder durch einen an sichtbarer Stelle be- ! festigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein.....zu Vereinszwecken ge-
M
stattet", besonders bezeichnet sein.
‘ In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere geschlossen sein. , Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Stempelbetrag zur Folge. „
Die Abmeldung von Automaten, Musik- roerken und Radioapparaten kann nur bis Zi. März jeden Jahres bei dem Kreisamt er-' - folgen. Wer dies unterläßt,,.zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — •1. April bis 31. März — verpflichtet. Die Erhebung des - Stempels,.^ die Ausstellung der ^DahwskartenFllowre, die Entgegennahme von, ^"Anmeldungeü findet bei uns, Zimmer 8, vormittags von 8 bis 12 Uhr, statt. '
Gleichzeitig fordern wir hiermit all« In- Haber von Jahreskarten für Automaten, Musik- ( .werken und Radioapparaten auf, di« Stempel- abgabe für das Rechnungsjahr 1935 — 1. April j 1935 bis 31. März 1936 — bis spätestens 15. | .April 1935 bei uns, Zimmer 8, vormittags zwi- ; scheu 8 und 12 Uhr, zu entrichten.
Der Polizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises ■ ,. . . . , .
. empfehlen wir. vorstehend« Bekanntmachung aus Wir fprechen den betreffenden Gemeinden
' ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen. OFeil 10 Vit unsere Anerkennung aus.
_. , , 1 „ nr ., Gießen, den 2. April 1935.
— Greßen; den 3^ Apnl 193m ,s Kreisamt Gießen. I. B. Grein.
1 Krersamt Gießen. I. V. Mener. - > "1
c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk, bzw. jeden Radio- f /■ < apparat je nach Größe, Ankaufs-


