Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

71t*. 10 Erscheint Dienstag, und Freitag 5. 2iur durch die Post zu beziehen. 1935

Inhalks-Ueberficht: Straßensperre. Gefechtsschießen 1935. Sammlung des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände. Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr. Straßensperre.

Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird die Provinzial­straße Ortsdurchfahrt Treis a. d. Lumda vom 4. März 1935 ab für den schweren Lastwagenverkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Alten-BuseckBeuernClimbach und um­gekehrt. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 28. Februar 1935.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Gefechtsschießen 1935.

Das II. Bataillon des Infanterie-Regiments Gießen wird in der Zeit vom 11. bis 16. März 1935 einschließlich auf der Schußbahn nördlich des Daubringer Paffes gefechtsmäßige Schießübungen mit scharfer Munition abhalten. Das Schüßgelände wird im allgemeinen begrenzt durch die Luftlinie Alten-BuseckBeuernClimbachTreis a. d. LumdaMainzlar DaubringenHofgut HeibertshausenHangelsteinAlten-Buseck. Das Schießen findet jeweils von 7 bis 16 Uhr statt.

Das gefährdete Gebiet liegt innerhalb der oben angeführten Luft­linie und wird während der Schießzeiten von der Truppe abgesperrt werden. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Während der Schießzeiten werden die Straßen DaubringenAlten- Buseck und Daubringen bis Wegegabelung Gießen Lollar / Gießen Daubringen gesperrt. Umleitung findet über DaubringenLollarGießen bzw. umgekehrt statt.

Gießen, den 2. März 1935.

Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.

Bekanntmachung.

Betr.: Sammlung des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände.

Abschrift.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 2 des Sammlungsgesetzes vom 5. No­vember 1934 RGBl. I S. 1086 und der hierzu ergangenen Aus­

führungsbestimmungen vom 14. Dezember 1934 RGBl. I S. 1250 hat der Herr Reichs- und Preußische Minister des Innern dem Arbeits­ausschuß Deutscher Verbände in Berlin W 35 unter Vorbehalt jeder- zeitigen Widerrufs die Genehmigung zur Sammlung von Geldspenden zu Gunsten seiner Deutschtumsarbeit durch Versand von Werbejchreiben und durch persönliche Werbung an und bei solchen Firmen und Persön­lichkeiten, die auch bisher schon die Arbeit des Arbeitsausschusses durch Hergabe von Spenden unterstützt haben, für die Zeit vom 15. Februar bis zum 15. Mai 1935 erteilt.

Diese Genehmigung gilt für das ganze Reichsgebiet.

In den Werbeschreiben ist auf diese Genehmigung Bezug zu nehmen. Gießen, den 2. März 1935.

Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. Am 15. Februar waren sämtliche Kreise seuchenfrei.

Dienstuachrichtcn des Kreisamts.

Die Abteilung Ib des Hessischen Staatsministeriums:

1. Dem Harzburger Nennverein e. N. Bad Harzburg wurde die Erlaub­nis erteilt, 3000 Lose zu je 1 RM. der Niedersächsischen Pserdelotterie 1935 in der Zeit vom 21. Februar bis 22. Mai 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben,

2. dem verwaltenden Bauherrn der St. Petri-Domkirche in Bremen wurde die Erlaubnis erteilt, 3000 Lose zu je 1 RM. der Geldlotterie zugunsten des Bremer Domes in der Zeit vom 19. Februar bis 5. Juli 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben.

Karl Jung von Watzenborn-Steinberg wurde als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinde Watzenborn-Steinberg bestellt und ver­pflichtet.

Karl Münch von Saasen wurde als Fleischbeschauer und Trichinen­schauer für die Gemeinde Saasen bestellt und verpflichtet.

Druck der Brübl'schen Llniversitäts-Duch« und Steindruckerei, 2t. Lange. Gießen.