2 —
Bekanntmachung.
Betr.: Warnung vor Erdölspekulanten.
In letzter Zeit mehren sich wieder die Fälle, in denen private Unter- nedmer das Publikum zur Beteiligung an Erdöl-Unternehmungen auf- fordern. Die hierzu^ gemachten Angaben sind in vielen Fallen geeignet, über die tatsächliche Bedeutung einer solchen Beteiligung em falsches Bild hervorzurufen. Es wird in meist übertriebener Form auf die Gs- winnmöglichkeiten, die in Bohrungen auf Erdöl liegen, hmgewiefen, aber verschwiegen, daß ein außerordentlich großes Risiko mit öerarttgen Unternehmungen verbunden ist. Oft werden diesen Angaben auch Aeuhe- runqen Dritter, als Sachverständige bezeichneter Personen beigefugt, durch die der Eindruck einer sicheren Gewinnmöglichkeit beim Publikum noch verstärkt wird.
Demgegenüber muß daraus hingewiesen werden, daß in jedem Falle für die Niederbringung von Bohrungen erhebliche Kapitalien erforderlich sind, und bei jedem Unternehmen, mit Fehlbohrungen zu rechnen ist. Wie die Erfahrung zeigt, dient die oben geschilderte Reklame meist lediglich spekulativen Zwecken; die auf diesem Wege gegründeten Gesell-
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Fleifchbeschauer und Trichinenschauer Gemeinde ouf vorstehende Bekanntmachung htnzuwelsen mit dem Bemerken, daß sie verpflichtet sind, an der Versammlung teilzunehmen. Etwaige Verhinderungsgründe sind schriftlich zu melden.
Gießen, den 19. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Dienstnachrichten des Kreisamts.
Die Abteilung I b (Innere Verwaltung)
des Hessischen Staatsministers gibt bekannt: Dem Thüringischen Museum in Eisenach wurde die Genehmigung für die Verlegung des Zwhungb- termins der in Hessen zugelassenen Lose auf den 20. Februar 19» erteilt.
Betr.: Urkunden für die Wettkämpfe am Jugendfest 1934.
An die
Schulnorstände der Landgemeinden des Kreises.
Vor der Kreisversammlung des NSLB. Kreis Gießen am 31. Oktober 1934, nachmittags 4 Uhr, werden im Cafe Leib die Urkunden für die Reichsjugendwettkampfe und die Heimatfreundkalender 1935 ausgegeben.
Die Schulleiter der einzelnen Landgemeinden wollen das Geld für die Urkunden (je Stück 10 Rpf.) bereithalten.
Die Kalender für die Schulen der Stadt können ab Montag, den 29. Oktober auf dem Kreisfchulamt abgeholt werden.
Gießen, den 24. Oktober 1934.
Kreisfchulamt Gießen. I. V.: N e b e l i n g.
Bekanntmachung.
Betr • Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 17, 18, 19, 20 und 21 der Gemarkung Villmgen.
Das mit den Bevollmächtigten beratene Wassergenossenschastsstatut liegt vom 1. bis 14. November d. I. einschließlich auf der Bürgermeisterei Vil- lingen während der Dienststunden den Beteiligten zur Einsicht offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich ober zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Dillingen einzureichen.
Gießen, den 22. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Grein.
fteüuna vermieden werden. Eine Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen. r _. ...
ferner machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden auszus teilen, wonach solchen erlaubt ist, in den Gemeinden zu hausieren usw. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 GO.).
Gießen, den 19. Oktober 1934.
Hessisches Kreisamt: gez. Weber.
Bekanntmachung.
Betr.: Dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer.
Am Samstag, den 27. Oktober 1934, um 2.30 Uhr nachmittags findet in der Gastwirtschaft „Bayerischer Hof" in Gießen (Bahnhofstraße) eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen statt.
Gießen, den 19. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Weber.
fcbaften entbehren der soliden sinanziellen, geschäftlichen und sachlichen Unterlage, so daß die als Beteiligung hergegebenen Gelder m den allermeisten Fällen verloren sind. Diese Gelder werden zum großen Teile von kleinen Sparern hingegeben, an die sich tue Vertreter und Agenten der betreffenden Firmen in erster Linie wenden, m der meist richtigen Erwartung, daß sie über die nötige Erfahrung nicht verfugen und deshalb am leichtesten zur Hergabe von Geldern zu bewegen sind Es muß deshalb nachdrücklichst darauf hingewlefen werden, daß die Aufsuchung und Erschließung der deutschen Erdöllagerstätten mit Rücksicht aus das darin liegende große natürliche Risiko nur finanziell kräftigen Unternehmungen vorbehalten bleiben muß; diese haben m letzter Zeit, wie bekannt seitens des Reiches Darlehen zur Niederbrmgung von Au - schluhbohrungen erhalten. Um so weniger liegt es im nationalwirtschaft- icken Interesse, daß einzelne Unternehmer sich an das Publikum wenden, um mit dessen Ersparnissen eigennützige Geschäfte zu machen.
Es wird deshalb vor der Beteiligung an derartigen Unternehmungen dringend gewarnt.
Gießen, den 23. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. I.V.: Weber.
Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1935.
An die Polizeidirektton Gießen
und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach § 44 ber Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren «ckaust/ bedarf hierzu einer Legitimationskarte, die nach & 44a der Gewerbeordnung für bie Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschüstsbetrieb im 3ahre 1935 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung aus- forbern ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bet 3hnen o zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formular» baldigst vorlegen.
Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Niederlassungsortes der Firma zuständig, in Gießen die Pollzeldirektlon.
3n die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des 3nhabers einzu- kleben. Es sind nur unausgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopf- größe von mindestens 1,5 cm haben, ähnlich gut «tennbar unab- aeslemvett und in der Regel nicht älter als fünf 3ahre sind. Aus der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu verwerten, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits m Legitimationskarten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte 3hnen ücrqeleqt werden, sind unzulässig und daher zuruckzugeben. Der Gewerbeschein der Firma oder des Gewerbetreibenden ist gleichfalls mit- einzusenden.
Dabei wird noch ausdrücklich daraus hingewiesen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt mcht genügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimationskarte zu erwerben. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Riederlassung betreiben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Auftaufen von Waren und zum Aufsuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufte ule n o der solchen Personen die die Waren Herstellen, oder in deren Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden — Bei Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.
Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten uon 3hnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen, mittleren oder kleinen Umfang hat.
Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Sntereffe der raschen Erlangung der Anträge machen wir 3hnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht-
Gießen, den 19. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. 3- 23.: Webe r.
Druck der Brübl'schen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


