Ausgabe 
27.3.1934
 
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Amtsverkündigungsblaii^

ffir die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gieße

flr.14

Erscheint Dienstag und Freitag.

22. März

Nur durch die Post zu beziehen.

1934

Bekanntmachung.

Betr.: Durchführung des Schlachtsteuergesetzes) hier: Schlachtsteuer­rückvergütung aus Billigkeitsgründen.

In der letzten Zeit wurden häufig Anträge auf Schlachtsteuer- ruckvergütung verspätet eingereicht. Wir sehen uns daher veranlaßt, hierdurch nochmals zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, daß An­träge auf Schlachtsteuerrückvergütung jeweils Lis zum 5. des fol- senoen Monats bei dem Kreisamt zu stellen sind. Die nach diesem Zeitpunkt eingehenden Anträge auf Rückvergütung aus Billig- teitsgründen rönnen keine Berücksichtigung mehr finden.

Gießen, den 22. März 1934.

Kreisamt Gießen. J.B.: Dr. SchönhaIs.

Betr.: Vermeidung von Mehrarbeit infolge zu knapp bemessener Lieferfristen.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir teilen Ihnen nachstehend ein Ausschreiben des Herrn Reichsarbeitsministers vom 27. Februar 1934 IVa 2278/34 zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.

Gießen, den 23. März 1934.

Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Schönhals.

In der letzten Zeit sind mir wieder mehrfach von behördlichen Stellen und aus Wirtschaftskreisen Klagen darüber zugegangen, daß bei der Vergebung von Aufträgen zu kurzb Lieferfristen ge­stellt würden. Die Fristen seien vielfach so knapp bemessen, daß die Zeit zur Anlernung neu einzustellenüer Arbeitskräfte nicht ausreiche, und die rechtzeitige Erledigung der Aufträge nur durch Mehrarbeit der vorhandenen Belegschaft möglich fei; in zahlreichen Fällen würden daher Aufträge auf Zulassung von Mehrarbeit gestellt. Hierzu bemerke ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister folgendes:

Im Vordergrund aller Erwägungen muß heute das Ziel der Beseitigung der Arbeitslosigkeit stehen. Deshalb muß mit allen Mitteln darauf hingewirkt werden, daß die der Wirtschaft zu- fließenden Aufträge, und ganz besonders die der öffentlichen Hand, in möglichst großem Umfang zu einer Entlastung des Arbeits­marktes und zur Einstellung von Arbeitslosen führen. An und für sich bilden kurze Lieferfristen dafür kein Hindernis; sie können im Gegenteil unter Umständen sogar für diesen Zweck förderlich sein. Es ist auch zu bedenken, daß bei einem großen Ausschnitt der öffentlichen Aufträge, nämlich den Vergebungen im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms, besondere Gründe zur Festsetzung kurzer Lieferfristen zwingen. Denn die Arbeiten, die aus Mitteln der Arbeitsbeschaffungsprogramme gefördert werden, müssen be­kanntlich nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb eines be­fristeten Zeitraumes beendet werden. Diese Fristsetzungen waren unbedingt notwendig, weil nur der zeitlich zusammengeörängte Einsatz der für die Arbeitsbeschaffung bereitgestellten Mittel die er­forderliche schlagartige Wirkung auf dem Arbeitsmarkt auslösen kann.

Demnach kann ich die Festsetzung knapp bemessener Liefer­fristen in dem gegenwärtigen Anlaufstaöium der Wirtschaft nicht grundsätzlich als unerwünscht bezeichnen. Die Fristen müssen aber unter allen Umständen wenigstens so ausreichend bemessen sein, daß die Betriebe Arbeitslose für die Erledigung der Aufträge heranziehen können. Keinesfalls darf die Fristsetzung von ganz besonderen, wirtschaftlich begründeten Ausnahmefällen abgesehen dazu führen, daß die vorhandene Belegschaft Mehrarbeit leisten ^, zumal wenn andere gleichartige Betriebe stilliegen oder starr eingeschränkt arbeiten. So lange noch mehrere Millionen unserer Volksgenossen arbeitslos sind, muß ich vielmehr mit allem Rachdruck darauf bestehen, daß Mehrarbeit, soweit wie irgend möglich, ausgeschlossen wird.

o. AH bitte sowohl bie behördlichen Beschaffungsstellen und ihre Aufstchtsbehöröen wie die Treuhänder der Arbeit, über die Ein­haltung dieser Richtlinien zu wachen. Sollten in einzelnen Fällen öie stn sich erforderlichen Mehreinstellungen aus betrieblichen oder sonstigen technischen Gründen nachweisbar nicht möglich sein, so bitte ich die vergebenden Stellen, die Lieferfristen aus jeden Fall so zu bemessen, daß Mehrarbeit nicht nötig wird. Bei Anträgen auf Genehmigung von Mehrarbeit durch die Gewerbeaufsichtsbe­amten darf der Hinweis auf die kurzen Lieferfristen nicht ohne weiteres für die Genehmigung ausschlaggebend sein.

Betr.: Mitgliedschaft beim Reichsverband für deutsche Jugend­herbergen.

A« die

Schulvorstände -er Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Abschrift einer Verfügung des Hess. Staats- mintsteriurM, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und weite­ren Veranlassung mit.

Gießen, den 27. März 1984.

Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.

Wir erwarten, daß alle Schulen in Hessen fauch Berufs- und Handelsschulen) spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres körperschaftliches Mitglied bei dem Reichsverband für deutsche Jugendherbergen sind. Die Anmeldung kann bei der zuständigen Ortsgruppe erfolgen. In dem Jahresbeiträge von 5 RM. ist der Verbanöszeitschrift eingeschlossen. Außerdem berechtigt dre Mttglredschaft zur Benutzung aller deutschen Jugendherbergen.

Zum mindesten sollte jede Schule, wenn nicht jede Schulklasse öer Mittel- und Oberstufe, die Monatszeitschrift des Verbandes ,,Dre Jugendherberge" beziehen (Einzelpreis 15 Rpf.). Verlagsort: Ise?!.^?.Mestfalen). Die Zeitschrift bringt wertvolle Anregungen und Aufsätze über das Schulwanöern.

Betr.: Osterlehrgang im Friedrich-Fröbel-Haus zu Bad Blanken­burg in Thüringen.

A« die

Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.

. Das Thüringische Ministerium des Innern gibt bekannt, daß im Frtedrich-Fröbel-Haus zu Bad Blankenburg (Thüringen) vom 3. bis 5. April dieses Jahres ein Lehrgang stattfinöet mit dem Thema:Mutterschulung durch den Kindergarten".

Im Hinblick auf das große HilfswerkMutter und Kind" machen rott auf die Tagung aufmerksam und gestatten die Teil- nahme der Lehrpersonen. Der Tagungsplan ist bei dem Thüringi­schen Mrnisterium des Innern in Weimar anzufordern.

Gießen, den 27. März 1934.

Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.

Betr.: Aufnahme in das Technische Seminar der Aliceschule Gießen.

A« die

Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.

. Die Bewerbungen um Aufnahme in das Technische Seminar des Altcevererns zu Gteßen für Ostern 1934 müssen bis spätestens «um 10. April 1934 erfolgen. Dem mit Stempelmarken versehenen ^uch stnd m folgender Reihenfolge beizufügen: Selbstgeschriebe ner Lebenslauf, Geburtsschetn, amtsärztliches Zeugnis, Schulab- auugszeugnts, Zeugnisse über die praktische Vorbildung und amt- ltches Fuhrungszeugnts. (Abschriften müssen beglaubigt sein.) Die