Ausgabe 
26.1.1934
 
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der Gemarkungsgrenzregulierung mit Alten-Buseck für vollziehbar ""ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tnmsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereiuigungv- gesetzes Sen i. Februar 1934 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Auord- ""Di"'Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Be- dinauimerl^oratjonen können auch fernerhin auf den neuen Grund­stücken vvrgenommen werden. . .

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausfüh­rung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit Ser Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.

Friedberg, den 16. Januar 1934.

Der Hessische Felöbereinigungskommissar.

J.V.: Wingefelö.

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Entlassen wurden durch den Herrn Reichsstatthalter in Hessen auf Vorschlag der Hess. Regierung: 1. Gemeinderechner Stumpf zu Reiskirchen. 2. Bürgermeister Gans zu Großen-Bnseck.

Die Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hessi­schen Staatsministeriums hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen gestattet:

St.-Paulskirche-Jubiläums-Lotterie in Frankfurt am Main. Ziehungstermin: 20. Februar 1934.

Losbrief-Geldlotterie des Reichsluftschutzbundes, Landesgruppe Bayern, Nürnberg-A.

Geldlotterie des VereinsDie Freunde der bildenden Kunst" e.V. in München. Ziehungstermin: 10. März 1934.

Verlegung des Ziehungstermins der 2. Reihe der 23. Geldlot­terie zur Wiederherstellung des Münsters in Ueberlingen a. B. auf den 13. März 1984.

Druck der Brühl'schen Kniv ersitäts»Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.