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der Gemarkungsgrenzregulierung mit Alten-Buseck für vollziehbar ""ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tnmsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereiuigungv- gesetzes Sen i. Februar 1934 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Auord- ""Di"'Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Be- dinauimerl^oratjonen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vvrgenommen werden. . „ .
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit Ser Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 16. Januar 1934.
Der Hessische Felöbereinigungskommissar.
J.V.: Wingefelö.
Dienstnachrichten des Kreisamts.
Entlassen wurden durch den Herrn Reichsstatthalter in Hessen auf Vorschlag der Hess. Regierung: 1. Gemeinderechner Stumpf zu Reiskirchen. 2. Bürgermeister Gans zu Großen-Bnseck.
Die Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hessischen Staatsministeriums hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen gestattet:
St.-Paulskirche-Jubiläums-Lotterie in Frankfurt am Main. Ziehungstermin: 20. Februar 1934.
Losbrief-Geldlotterie des Reichsluftschutzbundes, Landesgruppe Bayern, Nürnberg-A.
Geldlotterie des Vereins „Die Freunde der bildenden Kunst" e.V. in München. Ziehungstermin: 10. März 1934.
Verlegung des Ziehungstermins der 2. Reihe der 23. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in Ueberlingen a. B. auf den 13. März 1984.
Druck der Brühl'schen Kniv ersitäts»Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


