Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen
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Erscheint Dienstag und Freitag.
26. Januar
Äur durch die Post zu beziehen.
1934
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Bekanntmachung.
Betr.: Fuhrwerks- und Radfahrverkehr.
Es liegt Veranlassung vor, auf die Bestimmungen der Allgemeinen Etratzenverreyrsordnung vom 21.10.1927 (ABBl. Nr. 77) hinzuweisen, wonach Fuhrwerke wahrend der Dunkelheit und bei starrem Nebel mindestens eine hellvrennende Laterne mit farblosem oder gelblichem Glase führen müssen. Ebenso müssen Fahrräder während der Dunkelheit und bei starkem Nebel mit einer hellbrennenöen Laterne mit farblosem oder gelblichem Glase versehen sein, welche den Lichtschein nach vorne auf die Fahrbahn wirft.
Ferner wird auf die Verordnung über die Hinteren Leucht- zerchen der zweirädrigen Kraft- und Kleinkrafträder sowie der Fahrräder vom 27.4.1929 (RGBl. S. 388) hingewiefen, wonach jedes Rad bei Dunkelheit oder starkem Nebel mit einem Hinteren Leucht- zetchen von gelbroter Farbe versehen sein muß. In nächster Zeit werden häufig Kontrollen durch die Gendarmeriebeamten unseres Bezirkes vorgenommen werden, ob diese Bestimmungen von den Fuyrwerksbesitzern und Radfahrern beachtet werden. Im Betretungsfalle wird unnachsichtlich Strafanzeige erfolgen.
Gießen, den 17. Januar 1984.
Kreisamt Gieße«. I.V.: Schmidt.
. ..^letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß in Hessen ausländische, insbesondere französische Kinderluftballons mit Anyängekarten auf- gesunden werden. Die jeweiligen Finder der Ballons werden er- llsAer Benutzung der Anhüngekarte Namen des Finders, Zeit und Angabe des Orts der Landung mitzuteilen. Es unter- liegt keinem Zweifel, daß derartige Machenschaften eines politischen Hintergrundes nicht entbehren.
Trotz mehrmaliger Hinweise in der Tagespresse, derartige Bal- lonv sofort der nächsten Polizeibehörde abzugeben, kommt es immer wieder vor, daß die Finder derartiger Ballons diese zurücksenden an dett Absender.
. Wir bitten daher, in allen hessischen Schulen und Lehranstalten in geeigneter Weise darauf Hinweisen zu lassen, alle aufgefunöe- nen aiwlanöischen Luftballons sofort der nächsten Polizeibehörde abzuliefern.
Zuschrift in den Klassen bekanntzugeben und durch
■-nSm»hiM^CrsSa^?Utt? ä« sorgen, daß alle aufgesundenen
m.. ländischen Baüons sofort der nächsten Polizeibehörde aboe- lie,ert werden. —
Gießen, den 22. Januar 1934.
Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß.
A« die Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, obige Bekanntmachung ortsüblich in <zhrcr Gemeinde bckanntzugcben.
Gießen, den 17. Januar 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i d t.
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräuöe in Garbenteich.
Nachdem die Schafräuöe unter der Schafherde nf der Gemeinde Garbentcich erloschen ist, werden die durch unsere Verfügung vom 8. November 1933 sAmtsverkündigungsblatt Nr. 60 vom 7.11.1938) angeordneten Schutzmaßnahmen hiermit aufgehoben.
Gießen, den 23. Januar 1934.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Betr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung,- hier: Aufstellen der Grundlisten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Lan- desfeuerlöschorönung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1934 bis 31. März 1935 als feuerwehr- pflichtig in Anspruch zu uehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 von 1927, und empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neuherangezogenen Mitglieder ist bei der Buchdruckerei Kindt, Formular zur Aufstellung der Grundliste bei der Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben.
Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis spätestens zum 1. März 1934.
Gießen, den 23. Januar 1984.
Betr.: Schulfunk.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
. Wir weisen Sie ans die Verfügung des Hess. Staatsministe- r^ums, Mnnsterialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und ^>olkL>tum vom 18. Januar 1934 (siehe Darmstädter Zeitung fr? 18 ß2.Januar 1934) hin und empfehlen Ihnen, bis spä
testens o. Februar 1934 Ihre Anträge an uns einzureichen.
Gießen, den 22. Januar 1934.
Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß.
Betr.: Feier des 100. Jahrestages der Errichtung des Deutschen Zollvereins.
An die Schulvorstäside der Landgemeinden des Kreises.
Von der abschriftlich folgenden Verfügung des Herrn Reichs- mttnsters der Finanzen an die Landesregierungen geben wir hiermit Kenntnis mit der Maßgabe, daß in den Oberklassen eine der nächsten Geschichtsstunöen dem Thema „Zollverein" gewidmet und auf die Bedeutung der Gründung des Zollvereins im Sinne des Ausschreibens hingewiesen wird.
Gießen, den 22. Jcknuar 1934.
Hessisches/Kreisschulamt. J.V.: Dr. Henß.
Abschrift.
Der Reichsminister der Finanzen.
0 3100 — 354 II. Berlin, den 18. Dezember 1933.
Betr.: Feier des 100. Jahrestages der Errichtung des Deutschen Zollvereins.
An
die Landesregierungen.
Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister des Innern bitte ich zu veranlassen, daß in den Schulen des 1. Januar 1834, des Tages des Inkrafttretens des Deutschen Zollvereins, im Hinblick auf die Bedeutung seiner Gründung für die spätere politische Einigung Deutschlands gedacht wird.
Hess. Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.
In Vertretung: gez. Reinhardt.
Betr.: Auffinden ausländischer Kinderluftballons.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende Schreiben des Staatspolizeiamts an die Ministerialabteilnng Ila des Hess. Staatsministeriums teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen mit,
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Trohe (Kreis Gießen),- hier: den Zuteilungsplan.
Mit Entschließung vom 6. Januar 1934 zu Nr. 1/e 344 hat das Hessische Staatsministerium, Abteilung 1/e für Landwirtschaft, Darmstadt, den Zuteilungsplan der Gemarkung Trohe einschließlich


