Amtsverkündigungsblatt Q
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
fir.13 Erscheint Dienstag uni) Freitag. 23. Anr durch die Post zu beziehen. 4934
Inhaltsübersicht: Abänderung der Bekanntmachung, Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie von giftfangenöen Gegenständen. — „Kauft am Ort-Propaganda". — Tagung des Provinzialtags. -— Straßensperre-Aufhebung. — Das Schlachten von Geflügel. — Die Erhebung der Stempelabgabe bei Luxuswagen, Luxusreitpferöe und Federwagen. — Die Ausführung des Gesetzes über den Urkunöenstempel. — Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. — Berufswettkampf der deutschen Jugend. — Familienkunöe und Rassenbiologie. — Verlegung des Kreisveterinäramts. — Sprechstunden bei dem Kreisschutamt. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung
zur Abändernng der Bekanntmachung, Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr vo« lebendem Vieh, tierische« Teilen und Erzeugnissen sowie vo« giftfa«ge«de« Gegen- stä«de« betr. vom 25.11.1926. «Hess. Reg.-Vl. Nr. 28 S. 376.)
Vom 12. März 1984.
In der Bekanntmachung, Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugnissen sonne von giftfangenöen Gegenstänoen betreffend, vom 25.11.1926 (Hess. Reg.-Bl. 23 S. 376) wird am Schluß folgende Bestimmung angefügt:
„VIII: Verbote« ist die Einfuhr a«s de« europäischen Ost- und Südostländern von:
ungereinigten Bettfedern.
Im Ausnahmeweg kann auf Antrag von Fall zu Fall unter besonderen Bedingungen die Einfuhrgenehmigung von uns erteilt werden, jedoch mit der Auslage, daß die Einfuhr der Federn nur, in Säcken oder Ballen fest verpackt, unmittelbar ohne Umladung in die verarbeitenden Betriebe zu erfolgen hat."
Hessisches Staatsministerium.
Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung).
Jung.
Zu Nr. A. u. W. 5053. Darmstadt. 10. März 1934.
Betr.: „Kaust am Ort-Propagauda".
Wir geben nachstehend ein Ausschreiben des Herrn Reichswirtschaftsministers vom l.März 1934 IIIA 3063/34 zu Ihrer Beachtung bekannt.
Wir empfehlen, darüber zu wachen, daß künftig die in dem nachstehenden Ausschreiben beanstandeten Aufforderungen an die Bevölkerung unterbleiben.
gez.: Dr. Kratz.
Bekanntmachung.
Mittwoch, den 28. März 1934, vormittags 11 Uhr, findet im Sitzungssaal des Negierungsgebäudes zu Gießeu die diesjährige ordentliche Tagung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen statt mit folgender
Tagesordnung:
1. Verwaltungsbericht des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen über den Stand der Provinzialverbandsangelegenheiten und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im Rj. 1932.
2. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im Rj. 1934.
3. Rechenschaftsbericht des Provinzialausschusses über die Verwaltung des Wasserwerks Inheiden und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden im Rj. 1932.
4. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden für Rj. 1934.
5. Rechnungsabschluß über die Verwaltung des Ueberlanü- werks Oberhessen für das Rj. 1932.
6. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Ueber- landwerks Oberhessen im Rj. 1934.
Gießen, den 22. März 1934.
Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen.
Klo st ermann.
Bekauntmach««g.
Betr.: Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstrecke Garbenteich in Richtung Hausen und Steinbach wird ab 5. April 1934 aufgehoben.
Gießen, den 20. März 1934.
Hessische Provinzialöirektion Oberhessen.
An die Hessische« Kreisämter ««d die Bürgermeistereie« der Städte Darmstadt, Offenbach, Mainz, Worms und Gießen.
Aus allen Teilen des Reichsgebiets gehen mir von den verschiedensten Wirtschaftsgruppen Klagen darüber zu, daß in zunehmendem Maße von örtlichen Stellen, insbesondere von Verbänden und Berufsvertretungen, verschiedentlich aber auch von kommunalen und staatlichen Behörden die Bevölkerung aufgefordert wird, ihre Einkäufe nur „am Orte" zu tätigen. Bei aller Anerkennung der Verbundenheit, die zwischen der Ortsbevölkerung und den einheimischen Ortsgeschäften gegeben ist, wird m.E. bei derartigen Aufforderungen übersehen, daß das Reichsgebiet ein einheitliches Wirtschaftsgebiet darstellt und daß eine große Reihe wirtschaftlicher Unternehmungen in ihrem Absatz, soweit sie unmittelbar mit dem letzten Verbraucher in Verbindung treten, an örtliche Grenzen einfach nicht gebunden werden können. Solche Unternehmungen werden deshalb die geschilderte Beeinflussung der Bevölkerung, nur am Orte zu kaufen, in empfindlicher Weise getroffen und geschädigt. Die Folge eines solchen örtlichen Wirtschaftsprotektionismus ist daher eine ernste Störung des wirtschaftlichen Wiederaufbauwerkes innerhalb der Gesamt- wirtschaft. Dazu kommt, daß teilweise noch solche Aufforderungen, soweit sie sich an Beamte und Angestellte behördlicher Betriebe richten, gelegentlich mit Androhung dienstlicher Nachteile für den Fall der Nichtbefolgung bekräftigt werden. Es bedarf keiner besonderen Darlegung, daß derartige Androhungen ungesetzlich sind,' sie stellen einen in jeder Beziehung unberechtigten Eingriff in die Entschließungsfreiheit des Einzelnen dar, gegen den ich bitte, mit itter Schärfe einzuschreiten. Ich darf ferner bitten, im Hinblick die angedeuteten Gefahren für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auf die nc»chcieordneten staatlichen und kommunalen Behörden dahin einzuwirre«, daß sie künftig derartigen Aufforderungen an die Bevölkerung, einerlei von wem sie ausgehen, mit Nachdruck entgegentreten.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstrecke: „Ortsdurchfahrt Garbenteich" im Zuge der Provinzialstratze Garbenteich — Lich, Garbenteich — Watzenborn und Garbenteich — Dorf-Gill ist wieder aufgehoben.
Gießen, den 20. März 1934.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Betr.: Das Schlachten von Geflügel.
Bekanntmachung.
Das Schlachten von Geflügel kann dadurch erfolgen, daß dem unbetäubten Tier mit einem Veilhieb auf einer hölzernen Unterlage der Kopf abgeschlagen wird. Es ist jedoch verboten, den Hals des Tieres mit einem Mesier zu öurchschneiden. Eine derartige Schlachtmethode verstößt gegen das Schlachtverbot und ist als Tierquälerei anzusehen.
Gießen, den 17. März 1934.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
An die Ortspolizeibehörden nnd Gendarmeriestationen des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung bringen wir zu Ihrer Kenntnis. Bei Verstößen ist einzuschreiten und Strafanzeige zu erheben.
Gießen, den 17. März 1934.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.


