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Frankfurt a. M„ den 15. Juni 1934.
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Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch» und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.
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Vom 3. bis 5. August 1934 findet in Frankfurt a. M. die diesjährige Reichstagung des NSLB. statt. Den Lehrkräften, die an dieser Tagung teilnehmen wollen, wird Urlaub erteilt. In den Gemeinden, in denen die Sommerferien noch nicht begonnen haben, fällt der Unterricht aus. Die nachfolgenden Ferien sind jedoch entsprechend zu kürzen; der Unterricht ist jedenfalls nachzuholen.
Betr.: Schulbücher.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Um Irrtümer zu vermeiden, weist das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung sstr Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, letztmalig darauf hin, daß bis auf weiteres alle bisher für die hessischen Schulen zugelassenen Schulbücher auch weiterhin im Unterricht verwendet werden können. Es sind demnach auch das im Verlag Kirchheim u. Co. G.m.b.H. in Mainz erschienene „Kieffersche Lesebuch" sowie das „Rechenbuch Bach-Herrigel-Mang" aus dem Verlag I. Ehrhardt u. Co. in Bensheim für die hessischen Schulen zugelassen.
Gießen, den 11. Juli 1934.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: N e b e l i n g.
Betr.: Sammelbestellungen von Schulbüchern.
An die Schulvorstände der Landgomeinden des Kreises.
Die nachstehend abschriftliche Verfügung des Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, vom 5. Juli d. I., teilen wir Ihnen zur Kenntnis und genauesten Beachtung mit.
Gießen, den 11. Juli 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: Nebeling.
können. Es empfiehlt sich daher, allenthalben in den Schulen und Berufsschulen aus die Broschüre
„Der Weg zum Arbeitsdienst"
hinzuweisen, in der alle den Arbeitsdienst betreffenden Fragen ausgiebig und leicht verständlich behandelt sind. Die 48 Seiten starke (mit Bildern und Photomontagen) Schrift ist durch der! deutschen Buchhandel, sowie unmittelbar vom Zentralverlag, Berlin SW 68, Hedemannstraße, zu beziehen.
Gießen, den 11. Juli 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: N e b e l i n g.
Bei der großen Bedeutung, die gerade in unserer Zeit dieser Arbeit zukommt, empfehlen wir den Schulen das Arbeitsamt Gießen weit- gehendst zu unterstützen. Sie werden zu gegebener Zeit nähere Anweisungen durch das Arbeitsamt Gießen erhalten.
Gießen, den 11.3uli 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3- 23.: Nebeli n g.
Betr.: Hilfswerk „Mutter und Kind".
A« die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das in Abschrift nachstehende Schreiben des Amts für Volkswohl- sahrt bei der obersten Leitung der PO., Gau Hessen-Nassau, teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und geeignet erscheinenden weiteren Veranlassung mit.
Gießen, den 11.3uli 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3- 23.: Nebeling.
Dienstnachrichten des Kreisamts.
Die Ministerialabteilung Ib (3nnere Verwaltung) des Hessischen Staatsministeriums hat der Bürgermeisterei — Gallusmarktkommission — Grimberg anläßlich des Gallusmarktes 1934 die Erlaubnis erteilt, 4000 Stück Lose in der Zeit vom 27.3uni bis 21. Oktober 1934 im Volksstaat Hessen zu vertreiben.
Betr.: Reichstagung des NSLB. in Frankfurt a. M. vom 3. bis 5. August 1934.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehende Verfügung des Hess. Staatsministeriums, Ministerialabteilung Ha, vom 7. 3uli, teilen wir 3hnen zur Kenntnis und Bekanntgabe an sämtliche Lehrkräfte mit.
Gießen, den 11.3uli 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: Nebeling.
Noch tiefer greift das Hilfswerk „Mutter und Kind" in die Familie und in die Welt des Kindes ein.
3ch würde es infolgedessen begrüßen, wenn von dort aus auch die Ziele des Hilfswerks „Mutter und Kind" durch entsprechenden Einsatz der Lehrerschaft gefördert werden könnte. Besonders wichtig erscheint mir, daß die Schuljugend von berufener Seite aufgeklärt wird, daß die NSV. die Betreuung und Förderung der deutschen 3ugend auf ihre Fahnen
s dieser jrbe Abschriften nicht ge-
Eine Beschwerde eines Buchhändlers gibt dem Herrn Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Veranlassung, mit Erlaß vom 26. 3uni 1934 — R. U. II C Nr. 5005, 34 — darauf hinzuweisen, daß die in den Schulen gebrauchten Bücher durch die Sortimentsbuchhandlungen zu beziehen sind. Sammelbestellungen seitens der Schulen sollen unmittelbar beim Verlag nur dann getätigt werden, wenn eine schnelle und einheitliche Belieferung erfolgen soll. Sie sind aber nur statthaft, wenn die Rechnungen über den Buchhändler geleitet und daselbst vom Besteller beglichen werden.
Dieser Erlaß ist genauestens zu beachten.
geschrieben hat.
3ch möchte deshalb bei 3hnen anregen, daß in den Schulen Aufsatzthemen über das 3ugendwerk der NSV. gestellt werden. Es würde dieses um so leichter durchzuführen sein, als bekanntermaßen, die Lehrerschaft fast überall im Amtswalterstab der NSV. tätig mitarbeitet.
Es würde mich freuen, wenn meine Anregung auf fruchtbaren Boden fallen würde und die diesbezüglichen Aufsätze würden außerdem die Anregung bieten, daß die Broschüre „O Mutter zart, schütz meine Fahrt", die jetzt an die Kreisamtsleitungen der NSV. zur Verteilung gelangen, das 3nteresie der Kinder und Eltern findet.
'Betr.: Berufsberatung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das Arbeitsamt Gießen plant die Berufsberatung für die an Ostern 1935 zu entlassenden Schüler in folgender Weise durchzuführen:
3n den größeren Orten unseres Kreises finden Elternversammlungen statt, in denen über die Berufswahl und die Berufsmöglichkeiten gesprochen werden wird. Die Lehrer der Oberklassen laden dazu ein. Alsdann werden die Entlassungsschüler zu einem gemeinsamen Vortrag zusammen- gefaht, in welchem sie auf die Bedeutung der Berufswahl aufmerksam gemacht werden. Anschließend daran finden die Beratungssprechstunden (Einzelberatung) statt. An diesen Veranstaltungen nehmen auch Eltern, Klassen, Lehrer und Schüler der umliegenden Orte teil.


