Ausgabe 
10.4.1934
 
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. Die seit 25 Jahren bestehende ZeitschriftDie deutsche Schule un Auslände, öre mr Verlag Heckner-Wolfenbüttel erscheint, ist die, einzige Fachzertschrrft für das gesamte deutsche Auslaudschul- wesen. In neuerer Zeit hat sich die Zeitschrift mit besonderem Eifer und Erfolg der Verbreitung nationalsozialistischen Geöanken- Mtes im Bereich der deutschen Auslanöschulen gewidmet. Sie hat sich damit rn die Reihen derer gestellt, die bereit sind, am

bau des nationalsozialistischen Staates mitzuhelfen und für sein Verständnis auch außerhalb der deutschen Grenzen zu werben

Wie mir der Verlag mitgeteilt hat, ist in den letzten^Jahren die Bezieherzahl der Zeitschrift stark zurttckgegangen. Schriftleitung und Verlag können das gesteckte Ziel jedoch nur erreichen, wenn die Zeitschrift einer größeren Zahl von deutschen Unterrichtsbe- horöen und ^nlandschuleu zugänglich gemacht wird. Auf diesem Wege 'st es auch möglich, eine verstärkte Wirkung auf die deutsche» Schulbeziehungen zwischen dem In- und Auslände zu erzielen.

Mit Rundschreiben vom 12. März 1928 III 3801/8.3. - habe «9 tntdj bereits auf eine Anregung des Gutachterausschusses für öas deutsche Schulwesen im Ausland für eine Förderung der Zeitnhrift eingesetzt, jnt Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt ersuche ich ergebenst, die Schulverwaltungen erneut auf die Bedeutung und den kulturellen Wert der Zeitschrift hinzuweisen.

^eutztniv unter 6 en Lehrern des Inlandes rechtfertigt. Wir muffen aber gerade rm volksdeutschen Staat die enge kulturelle Verbindung mit dem Auslanddeutschtum pflegen. Diese Verbin- dirng wird tnt wesentlichen durch die deutsche Auslandschule ge- fvrdert, der berufene Vermittler in dieser wichtigen Aufgabe ist üer^deutsche^ Zehrer, der Zehrer des Jnlaudes und der Lehrer im Iluoland. nieder ,\»landetehrer muß und kanii feine Kentttuine über das Auslanddeutschtum und über die schulische Arbeit die in ^eserHrnsicht draußen und drinnen zu leisten ist, durch eingehende Beschäftigung mit dem Inhalt der Zeitschrift erweitern und auck> für die ihm zur Pflicht gemachte Betonung des Auslandöeutsch-

'n fernem Unterricht verwerten. Dazu kommt, daß die erfreu- r* A«rs ^Cr befsischen Lehrkräfte im deutschen Aus­

land schuld lenst ln früheren wahren und gerade auch in dem lau- senden Schuljahr elne rege Teilnahme an dem Fortbestand der Zeitschrift rechtfertigt. Der geringe Bezugspreis von 8 RM für das ganze Jahr erleichtert den Ihnen empfohlenen Bezug der Zeit- |U)*-11 *

Gießen, den 29. Mürz 1934.

Hess- Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.

Betr.: Gesundheitliche Betreuung der Hitlerjugend.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

. Nachstehend abschriftliche Verfügung des Hess. Staatsministe- rnm£' Mmisterialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkotum bringen wir Ihnen hiermit zur Kenntnis und ge­nauen Beachtung. B

Gießen, den 29. März 1934.

Hess. Kreisschulamt. I.B.: Dr. Weiga n d.

Zur Vermeidung einer gesundheitsschädlichen Ueberbeanspru- chung und zur gesuuöheitlichen Sicherung der Hitlerjugend sind folgende Richtlinien zu beachten:

soweit die beamteten Aerzte der Länder und Kommunen mit der gesundheitlichen Betreuung der Jugend beauftragt sind oder vei dieser Mitarbeiten, sind sie gehalten, den von der Reichsleitung der H^,. bestellten HJ.-Aerzten auf Anforderung jede Auskunft über den gesundheitlichen Werdegang, den Gesundheitszustand und das zulässige Maß der Inanspruchnahme der in der HI. stehenden Jugend zu geben. Die Amts- und Fürsorgeärzte haben seiner irgendwelche gesundheitliche Störungen der ihnen zur Be- svachuug anvertrauten Jugend sofort dem zuständigen HJ.-Arzt zur Anordnung der notwendigen Maßnahmen mitzuteilen,' sie sind berechtigt, aus gesundheitlichen Gründen die völlige oder teilweise Befreiung von Mitgliedern der HI. vom Dienst in der HI. zu "erlangen.

. HJ.-Aerzte sind gehalten, bei allen von ihnen tut Rahmen ns Dienstes und der Ausbildung der HI. betreuten Jugendlichen Utz die erforderlichen Unterlagen von dem zuständigen beamteten W ooer den Kommunal-, Schul- und Fürsorge-Aerzten zu ver- tzaffen, mit diesen enge Fühlung zu halten und für die Durch- suhruug der von ihnen aus gesundheitlichen Gründen angeorö- ueten Maßnahmen gewissenhaft Sorge zu tragen.

Der Leitung der HI. steht das selbstverständliche Recht zu, ihr zur körperlichen Ertüchtigung ihrer Mitglieder notwendig ttscheinenden Maßnahmen selbständig üurchzuführen, soweit es sich S Jugendliche handelt.. Sie hat aber auch bei ihnen

eoe Vorsorge gegen Gesunöheitsschäöigungen zu treffeu. Die Aus- seitöung von Jugendlichen zur Wiederherstellung ihrer Gesund- , 'st Angelegenheit der zuständigen amtlichen Stellen im Bc- nehmen mit der NS.-Volkswohlfahrt.

, Mr die genaue Durchführung dieser Richtlinien ist Sorge m tragen.

Betr.: Runöfunkverkehr,' hier: die Anbringung von Außenanten­nen an staatlichen Gebäuden durch Privatpersonen für nichtdienstliche Zwecke.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehende Abschrift einer Verfügung des Hessischen Staats- munsters teilen tvir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

Gießen, den 6. April 1934.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

linier Aufhebung des Ausschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 30. Juni 1924 zu Nr. FMB. 17 989 betr. Rundfunkverkehr,' Hier: die Anbringung von Stützpunkten für Alntenne" an itaatlichen Gebäuden durch dritte Personen, sowie sämtlicher hierzu erlassener weiterer Ausschreiben mit Ausnahme des Ausschreibens der Abteilung Id (Finanzen) des Hess. Staats- Ä'Ulster'Ums Bauabteilung vom 30. September 1933, zu Rr. FMB. 20 883 über die Anbringung von Stützpunkten an Ge­bäuden fiskalischer Hofgüter wird folgendes bestimmt:

Die Errichtung von Außenantennen für Rundfunkempfangs- anlagen für nichtdienstliche Zwecke an staatlichen Gebäuden bedarf üer schriftlichen Genehmigung der für das Gebäude zuständigen Bezirksbaubehoröe. Die Genehmigung ist davon abhängig zu machet', daß der Eigentümer der Anlage eine Verpflichtüngs- Earung nach untenstehendem Muster in zweifacher Ausfertigung

Die Bezirksbaubehörde hat die Anlage nach Fertigstellung auf ihre technisch ordnungsmäßige Ausführung zu prüfen und für diese Abnahmeprüfung im voraus eine Gebühr von 2 RM. als Verwaltungsstempel (Tarifstelle 85a des Urknnöenstempelgesetzes) S" erheben und auf der Verpflichtuugsurkunde zu verweudeu.

Wenn eine Antzenantenne von einem anderen Wohnntigs- 'uhaber uberuommeti wird, so ist in dem gleichen Verfahren er­neute Genehmiguug erforderlich. Die Anlage ist, soweit dies angezeigt ist, erneut auf ihren ordnungsmäßigen Zustand zu prüfen, eine Abnahmegebühr ist jedoch nicht zu erheben.

Jung.

Verpflichtungserklärung.

Unterzeichneter übernimmt folgende Verpflichtungen:

1. Er erkennt an, daß die Genehmigung zur Anbringung einer Antenne nur auf jederzeittgen Widerruf erteilt ist.

2. Er sorgt für ordnungsmäßige technische Durchbildung der Antennenkonstruktion und für die volle Vlitzsicherung.

3. Er haftet in vollem Umfange für alle am Gebäude unmittel­bar durch die Autenneuanlage verursachten Schäden, sowie für Ersatzansprüche, die dem Staat durch die Antennen- anlage entstehen.

4. Ihm obliegt allein die dauernde Unterhaltung der Anlage und im Falle ihrer späteren Beseitigung die restlose Wieder­herstellung des früheren Zustandes.

5. Er muß sich gefallen lassen, daß die Anlage auf seine Kosten entfernt wird, wenn er sich weigert, die Wiederherstellungs- arbeiten an dem Gebäude, die durch die Hantierung an der Antenne erforderlich geworden sind, auszuführen, oder wenn er mit den Instandsetzungen im Rückstände ist.

6. @r_ verpflichtet sich, den an ihn ergehenden Aufforderungen aut Beseitigung von Mängeln unverzüglich nachzukommeu und für alle entstehenden Kosten für Dachschäden aufzu­kommen.

7. Er verpflichtet sich, für die Abnahmeprüfung 2 RM. zu ent­richten.

........ den ........

(Unterschrift)

Betr.: Turnunterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.

Bis zum 15. Mai sehen wir Ihrem Bericht darüber entgegen, ob die Turnplätze in Ordnung sind und ob sich die Turngeräte in gutem Zustande befinden.

Gießen, den 7. April 1934.

Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Ludwig Pfesfer VII. zu Annerod wurde als Rechner der evan­gelischen Kirche Annerod bestellt und verpflichtet.

Karl Weber, Wilhelm Lamp und Heinrich Schröder V., sämtlich üuy Nieder-Bessingen wurden zu Ehrenfeldschützen für die Ge­meinde Nieder-Bessingen bestellt und verpflichtet.

Robert Walter von Nieder-Bessingen wurde als Wiegemeister für die Gemeinde Nieder-Bessingen bestellt und verpflichtet.

Druck der Brühl'scheu Universitäts. Buch, und Steindruckerei, N. Lange. Gießen