Wasserleitungsanlagen erlassenen oder noch zu erlassenden berg- polizeilichen Anordnungen.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der H l und 2 werden, sofern auf Grund anderer Vorschriften kerne härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., Zuwiderhandlungen acacn die Vorschrift des § 3 und der in § 3 erwähnten berg- polizeilichen Anordnungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft.
§ 5.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Gießen, den 13. Januar 1912.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
Bekanntmachung.
Betr.: Maßregeln gegen die Verbreitung von Seuchen der Wander- schafheröen.
Die Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hess. Staatsministeriums hat mit Verfügung vom 28. Marz 1934 tit Abänderung des Amtsblattes des Ministeriums des Innern vom 12. August 1925, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 68 vom 28. August 1925, anqcorönet, daß die in den §§ 1 Ziff. 2b, 2 Ziffer 1c, 6 Ziffer 2 Satz 2 nnd Ziffer 3 festgesetzte fünftägige Gültigkeitsdauer der amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisse brs auf weiteres auf 10 Tage ausgedehnt wird.
Gießen, den 9. April 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Weber.
Betr.: Geländesportlehrgang in Butzbach vom 15. April bis 5. Mai 1934.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Den Schulverwaltern usw., die an dem Geländesportlehrgang iu Butzbach vom 15. April vis 5. Mai 1934 teilnehmen, wird für diese Zeit Urlaub bewilligt. _
Für Vertretung der beurlaubten Lehrkräfte rst Sorge zu tragen.
Gießen, den 3. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Betr.: Uebersieölung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.
An die Ortspolizeibehörde«
nnd Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Ortspolizeibehöröeu sowohl von dem Zn- als von dem Wegzüge schulpflichtiger Kinder und Fortbildungsfchüler zu benachrichtigen sind.
Gießen, den 8. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
sammenarbeit und im Einverständnis mit der Beratungsstelle zu erfolgen haben. Zur Durchführung dieser Anordnung wird im Einvernehmen mit dem Hessischen Staatsministerrum, Mrnrsterml- abteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum folgendes bestimmt: ,
Die Zetter von Büchereien in Orten unter 10 000 Einwohnern sind verpflichtet, beabsichtigte Nenanschaffungcn von Buchern jeweils vor dem Kauf der Beratungsstelle mitzuteilen. Dieje hat das Recht, in gegebenen Fällen zu verlangen, daß von der Anschaffung Abstand genommen wird. In gleicher Werse rst auch bei der Aufnahme von Geschenken in den Bestand zu verfahren.
Die "eiter von Büchereien in Orten über 10 000 Einwohnern können ihre Anschaffungen in der bisherigen Weise vornehmen, sind aber verpflichtet, in regelmäßigen, mrt der Beratungsstelle zu verabredenden Zeitabstünden dieser die Listen der neubeschafften Bücher einzureichen. Die Beratungstelle ist auch hier berechtrgt, die Zurückziehung einzelner Bücher aus kulturpolitischen oder anderen Gründen zu verlange». Selbstverjtanölrch steht ey auch Öen Leitern dieser Büchereien frei, sich vor den Anschaffungen mit der Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.
Diese Maßnahme erfolgt, um die Reinhaltung der Bestände zu gewährleisten und um die Büchereien vor Fehlanschasfungeu, die besonders bei den kleinen, finanziell meist recht schlecht gestellten Büchereien sehr ins Gewicht fallen, zu bewahren.
Zum Bucheinkauf ist grundsätzlich folgendes zu jagen: Es muß erwartet werden, daß die Bücher nach Möglichkeit durch den heimischen Buchhandel bezogen werden. Ausnahmen können nur zu- gestanden werden bei dem Bezug tu sog. Büchererelnbauden tzo- weit es die Mittel nicht erlauben, die Bücher brvjchrert oder m losen Bogen beim Buchhändler zu kaufen und durch den Buchbinder entsprechend einbinden zu lassen) und bei sehr preiswerten Sonderangeboten: jedoch ist bei letzteren Vorsicht am Platz. Besondere Zurückhaltung ist dem Reiscbuchhanöcl gegenüber geboten, der — z. T. unter Anwendung von Druckmitteln — die Bürgermeister, Bücherei- und Schulleiter zur Bestellung von „Prachtwerken" aus dem Gebiet der Geschichte, der nationalen Erhebung usw. zu veranlassen sucht, deren Preis (2o brs 60 RM. und mehr) iu keinem Verhältnis zu dem für Buchbeschaffuugen zur Verfügung stehenden Etat der betreffenden Stelle steht. Für die gleiche Summe können oft 5 bis 10 andere wichtige nationalsozialistische oder sonstige Bücher für die Bücherei beschafft werden, ganz abgesehen davon, daß die Werke durch ihr uuhanöliches Format und ihre Ausstattung für den Bücherei- wie für den Schulbetrieb wenig geeignet sind, mögen sie inhaltlich auch einwandfrei sein. Es ist daher dringend erforderlich, gerade auch tn Bezug auf den Reisebuchhandel die in dem Ausschreiben des He,- sischen Staatsministers vom 21. Dezember 1933 zu Nr. Mnr.-Abt. 2: V. 53 394 und in den obigen Ausführuugsvestimmuugen gegebenen Anordnungen betr. Neuanschaffungen von Büchern zu beachten und sich auf jeden Fall vor Ausfüllung eines solchen Verpfltch- tunqsscheines mit der Beratungsstelle in Verbindung zu jctzen. Selbstverständlich bleibt es anderen Stellen, z. B. den Ortsgruppen der Partei, unbenommen, cht solches Werk, sofern cs wertvoll i>t, aus eigeuen Mitteln zu kaufen und der Ortsbücherei zur Verfügung zu stellcu, jedoch darf der Etat der Bücherei tn keiner Weise durch die Kosten belastet werden.
Dr. Fuhr.
Betr.: Jahresberichte der Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Jahresberichte für das Schuljahr 1933/34 (nach dem seit dem Jahre 1927 eingeführten Vordruck der Firma Wilh. Traumüller, Oppenheim a. Rh.) bis fpatc- stens zum 1. Mai entgegen. — Vergl. Dienstanweisung für drc Schulleiter usw. § 3 Ziffer 7.
Gießen, den 7. April 1934.
Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.
Betr.: Landesberatungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen: hier: Neuanschaffungen von Büchern.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Nachstehend teilen wir Ihnen abschriftlich die erste Ausfüh- ruugsbestimmung des Leiters der Lanöesberatungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen zu unserem Ausschreiben vom 5. Januar (AVBl. Nr. 2 vom 9. Januar 1934) zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
Gießen, den 6. April 1934.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Abschrift.
Staatliche Landesberatungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen. Darmstadt, den 28. Februar 1934. Neckarstraße 3, Fernruf 1223.
Erste Ausführungsbestimmung zu deut Ausschreibe« des Hessische« Staatsministers vom 21. Dezember 1933 — z« Nr. Mtn.-Avt. 2: V. 53 394 — betr.: Landesberatungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen.
In dem Ausschreiben ist angeordnet worden, daß die Neuanschaffungen der hessischen Volks-, Schüler- usw. Bttchcreten tn Zu-
Betr.: „Gedenke! Gedichte für die Schule und ihre Feiern", Neuerscheinung des Diesterwegverlags.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen empfehlend auf die soeben erschienene Gedichtsammlung, herausgegeben von Paul Großmann in Darmstadt, hm.
ist eine Sammlung bester deutscher Dichtuugen, unentbehrlich für die Schule und zur Ausgestaltung unserer nationalen Ferern: Perlen der Dichtung sind hier zusammengetragen und feinnnntg geordnet. Deutsche Dichter von Wildenbruch über Liliencron und Bogislav von Selchow bis hin zu Dietrich Eckart, Hetnrich Anacker und Baldur vou Schirach sprechen in ctndrtngucher Sprache von den großen Feierstunden unseres Volkes. Die Sammlung atmet tiefe Heimatliebe und den furchtlosen (5)ctit 6er trotzigen Kämpfer, die aufbrachen gegen Feigheit und Knechtjchajt und dem Volke den Weg zum neuen Reiche bahnten.
Wir empfehlen aufs wärmste diese preiswerte, inhaltsreiche Sammlung deutscher Gedichte zur Anschaffung in den mittleren und oberen Klassen unserer Schulen und zur Eingliederung tn Lehrer-, Schüler- und Volksbüchereien.
Gießen, den 4. April 1934.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Betr.: Die Monatszeitschrift: „Die deutsche Schule im Ausland".
An die Schulvorstände der Landgemeinde» des Kreises.
Wir geben Ihnen abschriftlich nachstehend Kenntnis von einem Schreiben des Reichsministers des Innern und empfehlen die darin gegebene Anregung Ihrer Beachtung.
Wir haben Ihnen schon früher die Zeitschrift eindringlich empfohlen, da ihre Aufsätze und die Bedeutung der Zettschpuft für die Lehrerschaft der deutschen Auslandsschulen auch ihre verbrettetc
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