AmtsverkündigungsblaEl
für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
7!r.2
Erscheint Dienstag unö Freitag.
9. Januar
Rur durch die Post zu beziehen.
1934
Jnhalts-Ueberstcht. Gewährung von Sachleistungen an Hrlssbeöurfttge. — Beurlaubung von Angehörigen der SA SS und der H^. zu Ausbildungskursen. - Stundenpläne für Volks- und Fortbildungsschule. - Landesberatungsstelle für das'Bücheretz wesen rn Hessen. — Nachwers arischer Abstammung. — Dienstnachrichten. 3 rin eucherer-
Bekanntmachuug.
Betr.: Gewährung von Sachleistungen an Hilfsbedürftige — Be- darssdeÄungsscheine B — nach dem Gesetz vom l.Juni 1933.
Die aus Mitteln des Reichs finanzierte, den Bezirksfürsorge- vcrbänden zur Durchführung übertragene, außerhalb des Winterhilfswerks der NS.-Bolkswohlfahrt stehende Aktion zusätzlicher Versorgung bedürftiger Personen mit Bezugsscheinen zum Erwerb von Kleidung, Wäsche und Haushaltungsgegenständen ist infolge Verbrauchs der für den fraglichen Zweck überwiesenen Mittel im Bezirk des Landkreises Gießen abgeschlossen.
Anträge auf Gewährung von Bezugsscheinen können daher nicht mehr gestellt nnd entgegengenommen werde». Die Bezugsscheine selbst sind, soiveit noch nicht geschehen, umgehend znm Erwerb der bewilligte« Ware« bei den zugelassenen Verkaufsstellen zu verwende«.
Die Verkaufsstelle« ihrerseits werden aufgefordert, die ihnen -> in Zahlung gegebenen Bezugsscheine mit der nötige« Anzahl von der Bürgermeisterei ausgestellten Sammelkarte» alsbald, spätestens aber bis 25. Januar d. I. zum Einkleben der Markabschnitte beim Kreisfürsorgeamt einzureichen. Es sind jeweils so viel Sam- melkarten vorzulegen, wie erforderlich ist, um die sich aus den Bezugsscheinen ergebenen Markbeträge in Teilbeträgen von 1 RM. restlos einkleben zu können.
Gießen, den 9. Januar 1934.
Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt).
I. V.: Br. Krüger.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 9. Januar 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Br. Krüge r.
Betr.: Beurlaubung von Angehörigen der SA., SS. unö der HI. zu Ausbilöungskursen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen die uns unterstellten Lehrkräfte mit nachfolgender Verfügung des Hess. Staatsministers bekannt:
Beamte, Angestellte und Arbeiter im Staatsdienst können zu Amtswalterkursen, soweit diese parteiamtlichen Charakter tragen, und zu Sonöerkursen der SÄ., SS. nnd HI. beurlaubt werden, wenn die Gesuche rechtzeitig zur Vorlage gelangen. Dem Urlaubsgesuch ist in jedem Falle das Einberufungsschreiben beizufügen. Für geeignete Vertretung ist zu sorgen, ohne daß dem Staate Mehrkosten entstehen. Die Dienstgeschäfte dürfen durch die Beurlaubung nicht notleiden.
Eine Anrechnung dieser Urlaubszeit auf den normalen Urlaub findet nicht statt.
Wir empfehlen Ihnen, bei vorkommenden Fällen nach vorstehender Verfügung zu verfahren.
Gießen, den 5. Januar 1934.
Hess. Kreisschulamt. J.V.: Br. Henß.
Betr.: Stundenpläne für Volks- unö Fortbilöungsschule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern, soweit dies noch nicht inzwischen geschehen, an die umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 9. Dezember 1933 (Ueberdruck).
Gießen, den 4. Januar 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Br. Henß.
Betr.: Lanöesberatungsstelle für das Büchereiwesen in Hessen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Verwalter von Volks- unö Schülerbüchereien usw. machen wir darauf aufmerksam, daß Neuanschaffungen in Zukunft in Zusammenarbeit unö im Etnverstünönis mit obiger Stelle (Darm- staöt, Ncckarstratze 3II) zu erfolgen haben. Besonöerc Verfügungen ergeheil noch. Die Veröffentlichungen der Beratungsstelle erfolgen rm NS.-Erzieher, dem Organ des NSLB.
Gießen, den 5. Januar 1934.
Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Br. Henß.
Betr.: Nachweis arischer Abstammung.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Laut Verfügung des Hess. Staatsministers (Personalamt) weisen nur die uns unterstellten Lehrkräfte auf die Bestimmungen nn Reichsgesetzblatt 1933 Teil I, Seite 434, Kapitel II, § la (3) in Verbindung mit den dazu ergangenen Richtlinien (RGBl. Teil L Seite 575) hin, nach denen vor einer Eheschließung die arische Abstammung des zukünftigen Ehegatten der vorgesetzten Dienststelle, wie in den Richtlinien Ziffer 2 (2) vorgeschrieben, nachzuweisen ist.
Gießen, den 5. Januar 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Br. H e n ß.
Dienstnachrichten des Kreisamts.
, Die Ministerialabteilung Ib des Hessischen Staatsministeriums hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen genehmigt:
Mitteldeutsche Geld- und Pferdelotterie öes Süchsisch-Thüringi- schen Renn- unö Pferdezuchtvereins Halle. Ziehungstermin: 27. März 1934.
60. Dvnaueschinger Pferöemarktlotterie 1934.
Der Ziehungstermin der Württembergischen Geldlotterie zugunsten der Pferdemürkte Stuttgart usw. ist auf den 30. Juni 1934 verlegt worden.
Druck der Brühl'schen tzlniversitäts-Duch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


