Amtsverkündigungsblati
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießet
?lr. 22 Erscheint Dienstag und Freitag 8. Dur durch die Post zu beziehen. 1934
Inhaltsübersicht: Gemeindefinanzstatistik. — Straßensperre. — Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf den Strecken Hungen—Mücke, Grünberg—Lollar und Friedberg—Hungen. — Die Freisifcherei in der Lahn. — Muttertag 1934. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Gemeindefinanzstatistik,' hier: die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemcindeverbände.
Der gemäß § 13 Absatz 2 der Verordnung über Finanzstatistik vom 28. Februar 1981 (RGB. I, S. 32) zu veröffentlichende Halbjahres-Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im 2. Halbjahr des Rechnungsjahres 1983 liegt in der Zeit vom 12. bis einschließlich 25. Mai 1934 während der Dienststunden auf der Registratur der Provinzialverwaltung Oberhessen zu Gießen, Hitlerwall 87, zu jedermanns Einsicht offen.
Gießen, den 7. Mai 1934.
Provinzialöirektion Oberhessen.
Klostermann.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Pflasterarbeiten wird die Provinzialstraße Homberg—Büßfeld vom 11. Mai 1934 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Schadenbach—Deckenbach—Gontershausen—Homberg.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 5. Mai 1934.
Hess. Provinzialöirektion Oberhessen.
Bekanntmachnng.
Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird die Provinzialstraße Ortsdurchfahrt Daubringen, Richtung Gießen—Londorf, vom 11. Mai 1934 ab für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Lollar—Staufenberg.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 5. Mai 1984.
Hess. Provinzialöirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf den Strecken Hungen—Mücke, Grimberg—Lollar und Friedberg—Hungen.
Zur Beschleunigung des Reiseverkehrs und zur besseren Erreichung von Anschlüssen wird die Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. auf den nachstehend aufgeführten Nebenbahnstrecken
Hungen—Mücke
Grünberg—Lollar und
Friedberg—Hungen
die Höchstgeschwindigkeit mit Wirkung vom 15. Mai ö. I. auf 59 Kilometer die Stunde erhöhen.
Gießen, den 4. Mai 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Freifischerei in der Lahn.
Wir haben Veranlassung auf die Verordnung des Hess Gesamtministeriums vom 4. Mai 1933, die wir nachstehend nochmals zum Abdruck bringen, hinzuweisen und empfehlen diese den Jnter- 6)1 enteit zur Beachtung.
Gießen, den 7. Mai 1984.
Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.
Verordnung
über die Frühjahrsschonzeit in der Lahn.
In Abweichung von der Bestimmung in § 4 Abs. 1 Sah 2 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung und den Schutz der Fischerei vom 14. Dezember 1887 (Reg.-Bl. S. 303) in der Fassung der Verordnung vom 14. Mai 1920 (Reg.-Bl. S. 89) wird folgendes verordnet:
§ 1-
In der Lahn von der Einmündung der Wieseck an abwärts bis zur Landesgrenze ist während der Frühzahrsschonzeit (vom 20. April bis 31. Mai) das Freiangeln mit der einfachen Handangel (Art. 48 des Gesetzes über die Ausübung und den Schutz der Fischerei) nur an den folgenden drei Tagen in der Woche, Montags, Dienstags und Mittwochs von 6 bis 18 Uhr gestattet. An den übrigen'Tagen der Woche sowie in der Zeit vom 10. bis
25. Mai, beide Tage eingeschlossen, ist die Freifischerei mit der einfachen Handangel verboten.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmung werden nach Art. 64 Ziffer 6 des Gesetzes über die Ausübung und den Schutz der Fischerei vom 14. Dezember 1887 (Reg.-Bl. S. 803 in Verbindung mit der Reichsverordnung über Vermögensstrafeii und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. Teil I S. 44) mit Geldstrafe bis zu 150.— RM. oder mit Haft bestraft.
§ 3.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in der „Darmstädter Zeitung" in Kraft.
Darmstadt, den 4. Mai 1933.
Hessisches Gesamtministerium.
Dr. W e'r uer Dr. Müller.
Betr.: Muttertag 1934.
Au die
Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die nachstehend abschriftliche Verfügung des Hess. Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Vtldungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 26. April 1934 teilen wir Ihnen zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit.
Gießen, den 3. Mai 1984.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Am Sonntag, dem 13. Mai 1984, wird das deutsche Volk im „Muttertag" sein Bekenntnis zur deutschen Familie äblegen und demgemäß den Tag als einen Ehrentag der deutschen Mutter, als der Hüterin und Pflegerin eines stolzen Nachwuchses, begehen. Auch unsere Schuljugend soll wissen, zu welch verantwortlicher Aufgabe sie als künftige Trägerin eines artgemäßen deutschen Familienlebens heranwächst, sie soll lernen, die Mütter unseres Volkes zu ehren und ihnen in Dankbarkeit zu dienen.
Aus diesem Grund wird angeordnet, daß am Samstag, dem 12. Mai 1934, in sämtlichen Schulen eine Schulfeier zu Ehren der deutschen Mutter und der deutschen Familie stattfindet. Im Mittelpunkt der Feier steht eine Ansprache. Gemeinschaftslieder und Darbietungen von Schülern und Schülerinnen der verschiedenen Altersstufen sollen der Veranstaltung den Charakter einer Gemeinschaftsfeier geben. Es wird Wert darauf gelegt, daß auch die Mütter und die Eltern zu den Veranstaltungen hinzugezogen werden. Die Darbietungen erfolgen tunlichst im Freien und bleiben im einzelnen in ihrer Ausgestaltung dem Ermessen der örtlichen Stellen überlassen. Das feierliche Gelöbnis, die Eltern allezeit zu ehren und ihnen in tatbereiter Dankbarkeit zu dienen, ist zum Höhepunkt der Veranstaltung zu machen.
Insoweit es sich bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ermöglichen läßt, können Werkarbeiten, Wüsche- und Kleidungsstücke, die >m Handarbeits- und Werkunterricht angefertigt werden, als Geschenke für arme Mütter und Kinder bei der zuständigen Stelle der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt zur Verteilung überwiesen werden.
Dieustrmchr schien des Krersamts.
Zum Vollziehungsbeamtcn der Gemeinde Hungen wurde Willi Zinn ernannt und verpflichtet.
Der Polizeidiener Heinrich Weiß I. von Allenöorf (Lumda) wurde zum Wiegemeister der Gemeinde Allendorf (Lumda) bestellt.
Wilhelm Döpper wurde zum Hauptnachtwächter der Gemeinde Grünberg bestellt.
Das Hessische Staatsministerium, Abteilung Id, Innere Verwaltung, hat nachstehende Lotterien genehmigt:
1. Den Vertrieb der Lose der Stadtgemeinde Stuttgart zugunsten der Pferbemärkte Stuttgart, Heilbronn usw. Ziehungstermin: 9. Mai 1984.
2. Den Vertrieb der Lose zugunsten der Mannheimer Markt- lotterie, Veranstalter: Landwirtschaftlicher Bezirksverein Mannheim. Ziehung: 15. Mai 1934.
3. Ausspielung von Gegenständen seitens des evangelischen Frauenvereins der Gustav-Adolf-Stiftung zugunsten der notleidenden Diasporagemeinüc. Ziehung: 5, Juni 1934.
4. Die bereits genehmigte Lotterie der Wartburgwaldbühne in Eisenach kommt nicht zur Ausspielung.
Druck der Drübl' icben II n i n e r i i t ä t s - Bu ch. und Sieindr uckerei R Lange. Gießen


