Amtsverkündigungsblatt
Nr.S
Erscheint Dienstag und Freitag.
6. Februar-
Rur durch die Post zu beziehen.
1934
— Dienstnachrichten.
Verordnung
betr. Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Regelung der Polizeistunde für Eisdielen, Trinkhallen und Getränkewagen.
Vom 28. Dezember 1983.
^^Geltungsdauer der Verordnung über die Regelung der iiÖsm«Vtl?aqQ rm1 ® li r1 e~n, ?r‘na^en und Getränkewagen vom 31. Mai 1933 (Reg.-Bl. S. 143s wird bis zum 31. Dezember 1934 verlängert.
Darmstadt, den 28. Dezember 1933.
Der Staatsminister: I u n g.
Betr.: Brandverhütung.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
. Wir weisen Sie auf die Verfügung des Hess. Staatsministe- r'ums, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus Kunst und Volkstum Nr. IV 21158 vom 15. v. M., abgeüruckt in der „Darmstadter Zeitung" Nr. 25 vom 30. v. M., hin, und empfehlen ^hnen, das Erforderliche zu veranlassen.
Gießen, den 1. Februar 1934.
Kreisschulamt Gießen. J.A.: Grein.
Verordnung
zur Ausführung der Reichsvervrdnung, die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern betr.
Vom 15. Januar 1934.
Zum Vollzug der Verordnung des Reichsverkehrsministers ub^ ,die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 21. Dezember 1933 (RGBl. I, e>. 13) wird folgendes verordnet:
§ 1.
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des §2 der Reichsver- inömnifl über die Ausbildung von Kraftfahrzengführern vom 21. Dezember 1933 sind die Kreisämter.
Betr.: Saarpropaganda.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Sirc ?uf die Verfügung des Hess. Staatsministe- Snrföht’^te^aITßtKC'n”0 iür Bildungswesen, Kultus, Kunst uud Volkstum Nr.I, 5820 vom 20. Januar 1934, abgedruckt in der „Darmstadter Zeitung , Nr. 25 vom 30. Januar 1934, hin, und empfehlen Ihnen, ims bis spätestens l.März ö.J. etwaige Be- einzustmden"^ ^CU des Textes des obengenannten Liedes
Gießen, den 1. Februar 1934.
Kreisschulamt Gießen. J.A.: Grein.
§ 2.
Amtlich anerkannte Sachverständige im Sinne des 8 4 der Reichsverorönung sind die Beamten der Hessischen Dampfkessel- iiOpektivn.
§ 3.
Zur Abhaltung der Fahrlehrerprüfung sind für alle Dienst- berelche der Hesstzchen Landesverwaltung die Beamten der Dampfkesselinspektion zuständig. Für die Erteilung und Entziehung des Fahrlehrscheins ist bei Polizeibeamten die Ministerialabteilung la zuständig.
§ 4.
® Aese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hessische Verordnung, die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern betr., vom 18. Oktober 1921 außer Kraft.
Darmstadt, den 15. Januar 1934.
Der Hessische Staatsminister. Jung.
Bekanntmachung.
Abänderung der Anordnung zur Durchführung der Bestimmungen über Reichrchaudarlehen für Eigenheime vom 7. Oktober 1933 betreffend.
Vom 26. Januar 1934.
Die Bestimmung im Abschnitt IV, Absatz 2, wird wie folgt abgeändert:
. "Pt Reichsbauöarlehen bedachten Eigenheime müssen spätestens bis zum 31. März 1934 begonnen und bis zum 30. September 1934 innen und außen vollständig fertiggestellt sein.
Darmstadt, den 26. Januar 1934.
Der Hessische Staatsminister. Jung.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Baumfällungsarbeiten wird die Pro- vlnzialstraße Gießen—Steinberg vom 7. bis 17. Februar 1934 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Leihgestern oder Bahnhof Schiffenberg.
Die aulgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 2. Februar 1934.
Hessische Provinzialöirektion Oberhessen.
Betr.: Sprechstunden bei dem Kreisschulamt.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt fallen Mittwoch, de« 7. Februar, aus.
Gießen, den 5. Februar 1934.
Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Schönhals.
Bekanntmachung.
Vetr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen.
.. Jahre 1933 fanden durch den Kreisfeuerwehrinspektor in 41 Gemeinden Vepchtigungen der Feuerlöscheinrichtungen verbunden mit einer Uebung statt.
Die Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden:
a) Mendorf a. b. Lda., Bettenhausen, Eberstaöt, Ettingshausen, Geilohauien, Großen-Bnseck, Grünberg, Hattenrod, Holzheim, Hungen, Lich, Lollar, Langsdorf, Obbornhofen, Queck- born und Villingen waren mit sehr gut;
b) rie öei <®emeinöen Annerod, Beltershain, Beuern, Burkhardsfelden, ^.orf-Gill, Göbelnrod, Grüningen, Lang-Göns, auter,^.vnöorf, Klein-Linden, Mainzlar, Münster, Nonnen- ror<n^ei=®^”'Ren' Ober-Hörgern, Odenhausen, Oppenrod, Rödgen, Röthges, Steinheim, Treis-Horloff und Trohe mit gut und
c) die der Gemeinden Climbach und Reiskirchen mit im ganzen gut zu bezeichnen.
diesem Ergebnis ist das Feuerlöschwesen im allgemeinen mit gut bis sehr gut zu bezeichnen.
Die Gemeinde Steinheim hat ein geräumiges Gerätehaus neu erbaut, jn der Gemeinde Göbelnrod wurde das Gerätebaus neu erstellt und mit dem Backhaus durch eine feste Brandmauer ver- bimden. Die Gemeinde Ettingshausen hat das Gerätehaus eben- falls neu hergerichtet und den Bodenbelag mit Pflaster versehen Die Gemeinde Klein-Linden hat eine 12-Meter-Schiebeleiter und einen neuen L-chlauchwagen und die Gemeinden Lich und Kunacn haben ie eine Kleinmotorspritze angeschafft.
Wir sprechen den betreffenden Gemeinden und Feuerwehren unsere Anerkennung aus. v 1
Gießen, den 1. Februar 1934.
Kreisamt Gießen. J.B.: Grein.
Dienstuachrichte« des Kreisamts.
Die, Ministerialabteilung Ib lJnnere Verwaltung) des Hessi- ichen Staatsministeriums hat gestattet: "
am
, -Straßensammlung zugunsten des Deutschen Flottcnvereins 3. 1984.
Peter Dörr aus Weitershain wurde als Wiegemeister für Gemeinde Weitershain verpflichtet.
Peter Dörr aus Weitershain wurde als Polizeidiener für Gemeinde Weitershain bestellt und verpflichtet.
Adolf Würtz aus Hungen wurde als Hilfspolizeidiener die Gemeinde Hungen bestellt und verpflichtet.
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