lachte Leiter bersitgehalten werden, mit deren Hilfe die Snugleitung mög-
fflJmnhr ^bietet während der Entnahme burch den Zufluß von Wasser Men'Sttlle"kEsthr «4^^
geling so muß in 3 bis 4 Meter Entsernung von der vertieften Stelle eine Stauvorrichtung angebracht werden.
6.
^uaefrorene Gewässer find bis zu einem Umkreis von 1 bis Meter nnm Eis ru entfernen. Dabei ist zu beachten, daß die Oeffnung so angebracht wird, daß ein Knicken der Saugleitung nicht eintreten kann.
7.
Gartenzäune, Brückengeländer und dergl. die beim Auslegen der Ä'K-S* 5 iÄ 'S Si S »
ein Lustsack bildet, der ein Saugen der Spritze unmöglich macht.
8.
Ei-kotnt die Wasserentnahme aus einer Wasserleitung, so können nur
ber Motorspritze herbeiführen können, vor Inbetriebnahme der «P iz herausgespült find.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Rendel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet und die Gemarkung Rendel zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet. .
Ausspielung anläßlich des Pferde- und Fohlenmarktes 1932 m Ms- feld, Ziehungstermin: 13. Juli 1932.
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:
Stuttgarter Schlohbrandlotterie, Ziehungsterrmn 12. und 13. August 1932.
Der Ziehungstermin der Gemeinsamen Pferdemarktlotterie anläßlich des Darmstädter und Mainzer Pferdemarktes ist auf den 7. Mm 1932 verlegt worden.
9.
Sind die unter 3-3 genannten Vorkehrungen getroffen, hat sich die Hilfsmannschaft dem Führer der Motorspritze zur Verfügung zu halten, insbesondere beim Auslegen sowie beim Auswechsein etwa beschädigter Schläuche behilflich zu sein; -desgleichen gehört das Ab- unb Aufprotzen ber Spritze, sowie das Einholen der Schläuche in den Bereich ihrer Tätigkeit.
Erst wenn die'Arbeit der Motorspritze beendet ist und die Hilfsmann- schaft von ihrem Führer -entlassen ist, -können sich die Leute anderen Aufgaben zuwenden.
Diese Bestimmungen sind auch bei Probefahrten der Kreismotorspritze zu beachten.
Gießen, den 14. April 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Ritzel.


