Tin 32
Erscheint Dienstag und Freitag.
29. April
Tlur durch die Post zu beziehen.
4932
Berlin SW 111, 11. März 1932.
Reichsbank-Direktorium.
Nr. 2542 F. II.
AmtsverkündigungMatt
fßr die provinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
fers* IMSS SL
Darmstadt, den 14. April 1932.
Der Minister des Innern.
I. 33.: Dr. Reitz.
Bekanntmachung.
2)as nad}ftelienbe Otf)reiben des Reichsbank-Direktoriums über Merkmale fal cher Reichsbanknoten über 20,— RM wird hiermit mr
nis der hessischen staatlichen Kassenstellen gebracht 3 $te"nt'
Darmstadt, den 15. April 1932.
Der Hessische Finanzminister.
Kirnberger.
Betr.r Bildung von Hilfsmannschaften zur Kreismotorspritze.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
mnfnrinribeo ^‘Ä9 Don Hilfsmannschaften zur Unterstützung der Kreis- ?lr' eme allgemeine Regelung zu treffen das nachstehend abgedrEe Merkblatt erlasen. Die hierin wiedergegebenen "ur im Ernstfälle, sondern auch bei Uebunqen zu “i, “ Motorspritze erscheint zu beachten. Mit der nächsten Post gehen
?leifUreten ’VF*1 ®remplare des Merkblattes zu, wovon ein §kEplar dem Feuerwehrkommandanten zur Verfügung zu stellen und das andere zu Ihren Akten zu nehmen ist. '
Gießen, den 25. April 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Vollzugsverordnung
zur Durchführung des Milchgefehes vom 31. Juli 1930 (K(BBl. I $. 421) vom 23. Dezember 1931 (Reg.-Bl.
S. 233 ff.) betreffend. Vom 14. April 1932.
, iZrund der Hessischen Vollzugsverordnung vom 23. Dezember 1931 3ur Ausführung des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 wird hierdurch folgendes bekanntgemacht und angeordnet:
fnJ'(18uriT2I?9erIhln9 ber regelmäßigen halbjährigen klinischen und bio- ffr?s" etK""9e" der Markenmilchviehbestände, die r s^/e^Ä6113 des Tuberkulosebekämpfungsverfahrens vorzu- 5 " W. <§§ 19 und 21 der Vollzugsverordnung), hat die lieber« nutlm?9 c r! Jn,, Bereinbarung mit dem Veterinäruntersuchungsamt buhren festgesetzt die durch das Veterinäruntersuchungsamt zusammen mit dem für das Tuberkulosebekämpfungsverfahren bestimmten Jahres- ° y°9i°°u dem Unternehmer anzufordern sind. Die Gebühr beträgt bis auf weiteres 2,— RM. für Tier und Jahr. Während von diesem Betrag ’l.-.i ; ^"y^.eckung der Unkosten für die biologische Laboratoriums-
"lent, ist der Rest durch das Veterinäruntersuchungsamt mit den d1>« P^?^.erarzten zu verrechnen. Die Vertrauenstierärzte haben nicht n t, 'UJ l^re Mitarbeit beim Tuberkulosebekämpfungsverfahren oder bar Eebühren^zu db^Markenmilchviehbestände von dem Besitzer unmittel- f,,2- ieden zweiten Monat vorzunehmende biologische Milchunter-
srhf t s D,on denen Vorzugsmilch gewonnen werden soll BHlLnJ'1 • ®oa3ug5Derorimung), wird, abgesehen von den Milch- bafbrinr^-rl^t.- Tuberkulosebekampfungsverfahren, für Rheinhessen im ®ainr ° ■■9I^:b,0J09tld>en. Laboratorium des Schlacht- und Viehhofes in d-- JrUri.S* cr en5.ur9 *n dem bakteriologisch-biologischen Laboratorium uniori x Darmstadt und für Oberhessen im Veterinär- 3nfiihlLlUC9Un 95“rmt ® 1 e 6 e n durchgeführt. Von diesen ft,-:,, t. !n, ergebeir nähere Anweisungen zur Entnahme der Milchproben. Gebiiki- ,00!" o^siche Untersuchung einer Mischmilchprobe ist vorerst eine iuckiin» „ BM., für etwa notwendig werdende weitere Unter- minhofL°n- Milchproben einzelner Kühe eine Gebühr von je 0,50 RM. Kaffen nnn m ^M., zu entrichten und durch die zuständigen Wn von den Besitzern unmittelbar einzufordern.
mit auf eine Infektion mit Abortusbazillus-Bang oder
UternatA? -ten , r Enteritisgruppe find neben der Milch auch Blut- sowie riina hl, tv1' dZw. Kotproben dem Veterinäruntersuchungsamt zur Siche-
J r Diagnose einzusenden (Dgl. § 31 der Vollzugsverordnung). SDtiirfino? veterinärpolizeiliche Ueberwachung der Molkereien und sonstiger rakau5hlhr,ettUn^5 * *a-etriebe' mie fie in den §§ 25 bis 30 der Bundes- ivird :s/?^ungsbestimmungen ^zum Reichsviehseuchengesetz vorgeschrieben mäfiirr h,7?ICb ?.!! Kreisveterinärämter und Amtsveterinärarztstellen regel«
0 urchzufuhren. Dabei sind mindestens zweimal im Jahr auch die
den in unserem Schreiben vom 21. November vorigen Jahres - Nr. 10 634 F — naher bezeichneten Nachbildungen der Reichsbanknoten über 20, RM. vom 11. Oktober 1924 sind Veränderungen in den gS-e'$en ^gestellt worden, die wir nachstehend zur Beachtung bekannt- o verbesserte Ausgahe ist teilweise von anderen Druckplatten ab- I mlner' die Blindprägung und der Kontrollstempel
ftnd deutlicher. Auf der Vorderseite ist im Worte „Ausgegeben" der zweite Grundstrich des n-Buchstabens kleiner gezeichnet. Die kleine Wertzahl 20 S Ä f^urande zeigt links über der Ziffer 2 einen Punkt. Au der Ruche,te fallen die verkrüppelt gedruckten Typen der Strafandrohung auf, hinter dem Worte „BRINGT“ fehlt das Komma. Die Nummern haben ungleich große und ungleich gestellte Typen.
Bekanntmachung.
Wr': Ausaobe^ħ°"?"i hier: Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1931 Rj.
28 Februa7?93^MGB? berp-®e9r,orbnun0 Her die Finanzstatistik vom fih»r hi, ’ 1 ®.32) 3u veröffentlichende Halbjahresaus-
mets über die Einnahmen und Ausgaben des Krei es Gießen liegt in der Seit vom Samstag, den 30. April 1932 bis Freitag den 13 Mai 1932 E°nsich?osiln^^"^unden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jedermanns
Gießen, den 25. April 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Merkblatt für die Hilfsmannschaften der kreismokorsprihe.
1.
<. ^n. *9r sr Grinde sind sechs gewandte Feuerwehrleute zu bestimmen bm?üfwr rh ernm? ef Krelsmotorspritze sofort bereit sein müssen, um sich bem Führer der Motorspritze zur Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen.
2.
i„sÄlÄbruch eines Brandes hat sich die so gebildete Hilfsmannschaft sofort beim Kommandanten danach zu erkundigen, ob die Kreismotor« ifniFn a armt,er? A. äst dies der Fall, hat sich ein Mann — möglichst in rvk °r*2 s' beÄ , vcht mit einer Fackel oder Laterne versehen, unverzüg- lich nach dem Ortseingang zu begeben, die Kreismotorspritze anzuhalten ber b!r ?Iaci3P,e9! siächftgelegenen Wasserentnahme zu führen. f,„!^^dvsten muß stch^fruhzeitig und deutlich genug bemerkbar machen, bamtt nicht etwa d>e Motorspritze, den Posten nicht erkennend, vorbeifährt.
Das Fahrzeug ist durch seinen roten Anstrich und durch abwechselndes 2tomges Hupen und Glockensignal, sowie bei Nacht durch zwei roteSchein- werfer, die sich in gleicher Höhe der übrigen Scheinwerfer befinden, sehr leicht von dem Posten zu erkennen. ' ’ 1 9r
3.
3UF 2tntunIt beE Kreismotorspritze hat die übrige Hilfsmannschaft sorgen, daß der Fahrweg unbedingt frei ist oder aber, wenn geRgt pnbttUn0en UberMren werden müssen, Schlauchbrücken aus«
4.
Ist der 2Beg Zur Wasserentnahme derart grundlos, daß Gefahr besteht Vtn£nI£.' ,1° ^aLbte Hilfsmannschaft 4 bis 6 Meter lange ftarte Bohlen dereitzuhalten, die dann nötigenfalls abwechselnd vor die Motorspritze geschoben werden müssen. 1
5.
. die Wasserentnahme aus offenem Gewässer zu erfolgen, muß um
em Ansaugen von Schlamm, Gras und dergl. zu verhindern, eine kurz^
Jnhalts-Uebersichk: Falsche Reichsbanknoten. — Durchführung des Mllckiaespko« m ■ s. c-
________________Kreismotorspritze. — D^enstnac^ichten.^ '"°"* 1 2 3 4 ~ a3iIbun'9 DOn Hilfsmannschaften zur


