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Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verösfentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Rodheim, den 27. Januar 1932.
Hess. Bürgermeister! Rodheim. Hofmann.
Bekanntmachung,
Letr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Lindenstruth.
Nachstehende Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungsteuer in der Gemeinde Lindenstruth bringen wir zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 26. Januar 1932.
Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.
Ortssatzung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Lindenstruth.
Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 und des Artikels III der Paragraphen 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekannt- mackuna vom 12. Juni 1926 (RGBl. I, S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 25. November 1931 mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 28. Dezember 1931 zu Nr. M. d.J. 48 9,3 für die Gemeinde Lindenstruth folgende Ortssatzung erlaßen:
§ 1-
Artikel II 8 20 Absatz 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gilt in der Gemeinde Lindenstruth in folgender ^^Die^Stener g^irägt ohne Rücksicht auf die Gröhe der Veranstaltungs-
Für Tanzbelustigungen 5,—RM. täglich
2. „ Maskenbälle und Kostumfeste A,— „
3. „ Vereinsfeste im Freien » "
4. „ Kirchweihfeste ''öu " "
5. „ alle übrigen in Art. II § 20 Abs. 1 der reichs-
rechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen 5, „ „
§ 2.
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verössentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Lindenstruth, den 22. Januar 1932.
Hess. Bürgermeisterei. M e n z.
Bekanntmachung.
Betr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Stangenrod.
Nachstehende Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungsteuer in der Gemeinde Stangenrod bringen wir zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 27. Januar 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Ortssatzung
üfccr die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Stangenrod.
Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 und des Artikels III der Paragraphen 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. I, S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinoerats mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 7. Januar 1932 zu Nr.M. d. J.50 706.31 für die Gemeinde Stangenrod olgende Ortssatzung erlassen:
8 1-
Artikel II § 20 Absatz 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über bie Vergnügungssteuer gilt in der Gemeinde Stangenrod in folgender 00 2üeSSteuer beträgt ohne Rücksicht auf die Gröhe der Veranstaltungs-
Für Tanzbelustigungen S,— RM. täglich
2. „ Maskenbälle und Kostümfeste 10,— „
3. „ Vereinsseste im Freien 6, „ „
4. „ Kirchweihfeste ., ", „ „
5. „ alle übrigen in Art. II §20 Abs. 1 der reichs
rechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen 5,— „ „
§ 2.
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verösfentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Stangenrod, den 27. Januar 1932.
Hess. Bürgermeisterei. K n a u ß.
Diensinachrichlen des Kreisamtes.
Kaufmann Isidor Rosenbaum wurde als Vorstandsmitglied der Israelitischen Religionsgemeinde Gießen gewählt und verpslichtet. Rechtsanwalt Eugen Rothenberger wurde zum ersten Vorsteher der Israelitischen Re- ligionsgemeinde Gießen ernannt.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt: _
Dem Deutschen Kolonialverein e. 23., Berlin, zum Vertrieb des Kolonialkalenders durch Postversand, Organe und Mitglieder zugunsten seiner satzungsgemäßen Bestrebungen bis zum 31. Januar 1933.
Dem Landesausschuß für Arbeiterwohlfahrt und Jugendpflege in Hessen zu Offenbach a. MI. zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Straßensammlung zur Durchführung von Kindererholungskuren usw. vom 25. Juni bis 10. Juli, Strahensammlung (Blumentag): am 10. Juli
Dem Verein für das Deutschtum im Ausland, Landesverband Hessen, Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Straßensammlung zugunsten des Unterstützungsfonds für Ausländsdeutsche am 29. Mm 1932.
Dem Arbeitersamariterbund e. 23., 16. Kreis, Offenbach a. M., zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Straßensammlung zur Ausbildung von Kolonnenmitgiiedern, Beschasfung von Gegenständen usw. vom 10 bis 24. April, Strahensammlung (Blumentag): am 24. April 1932.
Dem Hess. Roten Kreuz zur Sammlung von Geldspenden durch Ltra- ßensammlung zur Erfüllung seiner Vereinszwecke vom 17. Mai bis 17. Ium, Strahensammlung (Blumentag): am 12. Juni 1932.
Dem Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen e. V., Berlin zur Vermittlung von Patenschasten und Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben zur Unterstützung von Altveteranen bis zum 31. De= 3imZ)er Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:
Die Geldlotterie zugunsten des Erweiterungsbaues des Goethe-Natw- nalmuseums in Weimar; Ziehungstermin: 23. Juni 1932.
Srud der Bru hl'scheu Anrversitäts- Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


