Ausgabe 
28.10.1932
 
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AmtsverkündigungsblaE T ?

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für -as Kreisamt Gießen

)ir. 64 Erscheint Dienstag und Freitag. 28. OffobCF Dur durch die Post zu beziehen. 4932

Inhalks-Uebersicht: Falsche Reichsbanknoten. Bestimmungen über die Gewährung eines Reichszuschusses. Die Eröffnung des ordentlichen Lehr­ganges 1932/33 an den Landwirtschaftlichen Schulen. Der Handel mit Obstbäumen im Umherziehen. Die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 1. Halbjahr 1932 Rj. Wegübergang in km 31,122 der Butzbach-Licher Eisenbahn. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Das nachstehende Schreiben des Reichsbankdirektoriums über Merk­male falscher Reichsbanknoten über 50 RM. wird hiermit zur Kenntnis der hessischen staatlichen Kassenstellen gebracht.

Darmstadt, den 12. Oktober 1932.

Der Hessische Finanzminister.

I. V.: S ch ä fe r.

Reichsbankdirektovium. Berlin, SW 111, 5. August 1932.

Nr. 7655 F.

Von den im Umlauf befindlichen Reichsbanknoten über 50 RM. der Ausgabe vom 11. Oktober 1924 ist in Berlin eine neue Fälschung fest­gestellt worden, die an nachstehenden Merkmalen zu erkennen ist: Papier: Gering dicker als das echte. Es besteht aus mehreren zusammen­gefügten Blättchen.

Pflanzenfasern: Durch falsche, zwischen den Blättchen gelagerte Fasern oorgetäuscht.

Wasserzeichen: Auf der Innenseite eines der Blättchen dick, aber weich verschwommen durch Aufdruck nachgeahmt.

Gemusterte Blindprägung mit Kontrollstempel: Aehnlich.

Vorderseite: Allgemein ähnlicher Gesamteindruck. Das männliche Bildnis zeigt härtere Schatten, das Gesicht erscheint dadurch magerer. Der hell abgehobene Hutrand ist über dem linken Ohr vom Beschauer aus gesehen fälschlich im Winkel nach oben ausgebogen. Im Bild­nisrohmen ist die Trennungslinie zwischen den beiden Rahmenlsisten kaum sichtbar. Im farbigen Guillochengrund unter der Beschriftung sind von der regelmäßig wiederkehrenden Wertbezeichnung die Zahlen 50 nicht zu erkennen. Im WorteOktober" hat der Buch­stabeb" oben eine geschlossene, auf echten Noten eine geöffnete Schlinge. In der kleinen Wertzahl50" auf dem Schaurande ist die Ziffer0" merklich tiefer gestellt.

Rückseite: Die Nachbildung fällt als solche durch den dicken Gründruck im mittleren Teile des Druckbildes auf. Im WorteReichsbanknote" fehlt im Buchstabenk" zwischen dem Buckel bes, zweiten Grund­striches und dem Vovderstrich die Bindung. Der gleiche Fehler findet sich im BuchstabenR" des WortesReichsmark".

Reihenbezeichnung und Bummer: Aehnliche, gering ungleich gestellte Typen. Erstmalig beobachtete Notennummer G. 7 269 719 (ver­änderlich).

Herstellungsart: Buchdruck.

Bekanntmachung

betr. Aenderung der Anordnung zur Durchführung der Bestimmungen über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Wohngebäuden, die 'Teilung von Wohnungen und den Umbau gewerb­licher Räume zu Wohnungen vom 26. September 1932.

Bom 14. Oktober 1932.

In Abänderung der Durchführungsanordnung vom 26. September 1932 wird folgendes bestimmt:

Zu Abschnitt II und V:

Für die Städte mit Städteordnung werden die Bürgermeistereien als die Stellen bestimmt, die die Borbescheide und die endgültigen Bescheide über die Anträge auf Gewährung eines Reichszuschusses für hie Instand­setzung von Wohngebäuden zu erlassen haben, soweit es sich nicht um Gebäude handelt, die in Eigentum oder Verwaltung der Stadt stehen.

Darmstadt, den 14. Oktober 1932.

Der Hessische Minister des Innern.

I.V.: Karcher.

Bekanntmachung

betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1932/33 an den Landwirifchaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirlschastsämtern.

Der ordentliche Lehrgang an den Landwirtschaftlichen Schulen in Lich, Grünberg und Butzbach beginnt am

Montag, dem 7. November 1932,

und zwar in Lich um 9.30 Uhr, in Grünberg um 9.15 Uhr, und in Butzbach um 10 Uhr.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren der genannten Landwirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in

Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich (Hessen):

(Brünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grünberg

(Hessen); __ _ ___

Druck der Brühl'fchen UniversitSts.Bu

Butzbach an Herrn Landwirtschaftsrat Dr. Dienst, Butzbach, im Schul­gebäude, Langgasse Nr. 17.

Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der auf- zunehmenden Schüler, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung von Schülern in Privathäusern.

Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70, Butzbach Nr. 387.

Die in die Unterklasse aufzunehmenden Schüler müssen mindestens Ostern 1931 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld, das seither 30 RM. für Hessen und 35 RM. für Nichthessen für das Winterhalbjahr betrug, wird ermäßigt werden.

Auf die große Bedeutung und Wichtigkeit der fachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 17. Oktober 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 53.: Schmidt.

Betr.: Wie oben.

Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaft­lichen Beruf ergreifenden Söhne zum Schulbesuche hinzuwirken. Zum Dienstbezirk der Landwirtschastlichen Amts-Außenstelle Butzbach gehören aus dem Kreise Gießen die Orte Großen-Linden, Leihgestern, Lang-Göns und Holzheim.

Gießen, den 17. Oktober 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 53.: Schmidt.

Betr.: Den Handel mit Obstbäumen lim Umherziehen.

An die Bürgermeistereien, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wiederholt wurde bei uns Klage geführt, daß Landwirte und Obst- züchter durch den Hausierhandel mit minderwertigen Obstbäumen ge­schädigt werden. Wir machen deshalb darauf aufmerksam, daß der Handel mit Obstbäumen im Umherziehen wie als Haustechandel nach § 56 Ab­satz 2 Ziffer 10 in Verbindung mit § 42a der Gewerbeordnung verboten ist und die Uebertretung dieses Verbots nach § 148 Ziffer 5 und 7a GO. mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu sechs Wochen be­straft wird. .

Wir weisen Sie hiermit an, hierüber zu wachen und jebe Uebertretung zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 24. Oktober 1932.

Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Gemeindefinanzstatistik; hier: Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 1. Halbjahr 1932 Rj.

Der gemäß § 13 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzstatistik vom 28 Februar 1931 (RGBl. I, S. 32) zu veröffentlichende Halbjahresausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 1. Halbjahr 1932 Rj. liegt in der Zeit vorn Samstag, dem 29. Oktober 1932, bis Freitag, den 4. November 1932, während der Dienststunden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jedermanns Einsicht offen.

Gießen, den 26. Oktober 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. 3.53.: Grein.

Bekanntmachung.

Betr.: Wegübergang in km 31,122 der Butzbach-Licher Eisenbahn.

Nach Mitteilung des Herrn Reichsbevollmächtigten für Privatbahnauf­sicht zu Frankfurt a. M. ist der am 23. November 1931 landespolizeilich genehmigte Feldwegübergang in km 31,122 der Butzbach-Licher Eisenbahn in eisenbahntechnischer und betrieblicher Hinsicht geprüft worden. Anstände haben sich hierbei nicht ergeben.

Der Inbetriebnahme des Wegüberganges stehen somit keine Bedenken entgegen.

Gießen, den 24. Oktober 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. 53.: Grein.

Dienftnachrichken des krersamtes.

Landwirt Heinrich Langsdorf zu Albach wurde als Mitglied des Wie- senvorstandes für die Gemeinde Albach verpflichtet.

i« und Steindruckerei, R Lange, Gießen.