Nr. 73

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1932

Amtsverkündigungsblatt

für -ie provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Erscheint Dienstag und Freitag. 27. Dezember

Bekanntmachung.

®etr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1932.

Herrn Minister

Der Kreisausschuß hat aus Grund der ihm vom Kreistag erteilten Er­mächtigung folgende Steuersätze festgesetzt, die von dem ' des Innern genehmigt wurden:

A. Zur die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerke.

Für die Stadt Gießen

Rpf.

1. Auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Bauplätze g g

2. Auf je 100 Mark Steuerwerk des land-

und forstw. genutzten Grundbesitzes 1,2

3. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals 0,4

b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags 6

4. auf 1 RM. des staatlichen Sondergebäude­steuersolls 1931 (unter Senkung des vollen Jahresbetrags für das Rj. 1931 um 20 v. H. von den Steuerwerten:

a) bis 7000 Mark 2 3

b) über 7000 Mark i

Für die Land­gemeinden des Kreises Rpf.

3,4

6,5

2,8

35

9,15 8

B. Für die in den selbständigen Gemarkungen gelegenen Steuerwerke und den gemarkungsselbskändigen Grundbesitz.

1. auf je 100 Mark Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze 14,805

2. auf je 100 Mark Steuerwerk des landw. und gärtnerisch genutzten Grundbesitzes 31725

3. auf je 100 Mark Steuerwert des Waldbesitzes 3525

4. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals 2'5

b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags 24'

5. auf je 1 Mark des staatlichen Sonüergebäudesteuersolls

1931 (unter Senkung des vollen Jahresbetrags für das

Rj. 1931 um 20 io.!).) von den Steuerwerten:

a) bis 7000 Mark 41175

b) über 7000 Mark 35'95

Der Ausschlag und die Erhebung der Kreisumlagen erfolgt wie bisher gemeinsam mit den Gemeindeumlagen. Die Umlagen werden in 6 Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1932, Ja­nuar und März 1933 erhoben.

Bei verspäteter Zahlung der Kreisumlagen werden dieselben Zuschläge erhoben, wie sie der hessische Staat bei verspäteter Zahlung von Steuern und Abgaben erhebt.

Gießen, den 24. Dezember 1932.

Kreisamt Gießen. I. B.: Ritze l.

Bekanntmachung

Betr.: Ortslohn.

In unserer Bekanntmachung vom 15. d. M., betreffend Ortslohn (Amts­verkündigungsblatt Nr. 72 vom 20. Dezember 1932) ist ein Druckfehler unterlaufen.

An Stelle

Versicherte von 16 bis 21 Jahren

männlich.....2,80 RM.

weiblich.....2,40 RM. .

muß es richtig heißen:

Versicherte von 16 bis 21 Jahren männlich.....2,80 RM.

weiblich.....2, RM.

herungsamt). .'ein.

Betr.: Dienstliche Fleischbeschaueroersammlung.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

e^1P<u,»en ^ne,n- i)ie Fleischbeschauer Ihrer Gemeinde auf die nachstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hin- zuweisen, daß sie an der Versammlung teilzunehmen haben. Gründe des Fernbleibens sind schriftlich mitzuteilen.

Gießen, den 27. Dezember 1932.

Kreisamt Gießen. I. V.: Or. K r ü g e r.

Bekanntmachung,

Betr.: Wie oben.

Deilas, dem 6 Januar 1933, um 14.30 Uhr, findet im Sihnngs- faal des Regierungsgebaudes zu Gießen eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer des Kreises statt. v 1 u

Tagesordnung: Die Schlachtsteuer.

Gießen, den 27. Dezember 1932.

Kreisamt Gießen. I. V.: Krüge r.

Betr.: Die Beseitigung dürrer Bäume und Aeste im Feld und kn den Garten.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wie uns mitgeteilt wird, sind in vielen Orten die in Feld und Gärten vorhandenen abgestorbenen Bäume und Aeste bisher nicht entfernt wor­den. Wir nehmen daher erneut Anlaß, Sie auf § 1 des Polizei-Reale- ments ^om 30. Dezember 1881 aufmerksam zu machen, wonach jeder­mann verpflichtet ist, innerhalb 4 Wochen nach der Aufforderung durch die Ortspolizei seine dürren Bäume und Aeste aus dem Felde und den Garten zu entfernen Zuwiderhandlungen werden nach Artikel 41 ;öes Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 30 RM. bestraft. Die Feldschützen empfehlen wir entsprechend zu betreuten mit dem Auftrag, gegen Säumige den gegebenen Strafbestimmungen gemäß vorzugehen.

Gießen, den 21. Dezember 1932.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

An das polizeiamk Gießen und die Gendarmeriefkakionen des Kreises.

Wir weifen Sie ebenfalls auf die in vorstehender Verfügung angezogenen Bestimmungen hin und empfehlen, gelegentlich Ihrer Streifen festzustellen, inwieweit die dürren Bäume und Aeste in Ihrem Dienstbezirke entfernt worden sind. Gegen Säumige empfehlen wir Strafanzeige zu erheben und -uns varzulegen.

Gießen, den 21. Dezember 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Straßensperre-Aufhebung.

Dke Straßensperre auf der ProVinzialstraßenstreckeGießenAlten- Buseck (Ortsdurchfahrt Wieseck) ist wieder aufgehoben.

Gießen, den 21. Dezember 1932.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Dienstnachrichten des krelsamkes.

Wilhelm Opper aus Ekkingshausen ist zum Fleischbeschauer und Tri- chlnenschauer für die Gemeinden Ettingshausen und Münster ernannt und verpflichtet worden.

Otto Pfannkuchen aus Lich ist zum Hilfsnachtwächter der Gemeinde Lich ernannt und verpflichtet worden.

3uch- und Steindruckerei, A. Lange. Gießen.