Amtsverkündigungsblati A ffir die provinzial-irettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. 23
Erscheint Dienstag und Freitag.
26. März
Dur durch die Pust zu beziehen.
1932
— Die Ein- und Durchfuhr von
««ch°um»u».. -.................
________«JAc. ASXIN d-,
Bekanntmachung,
Betr.: Fleischbeschau in Lich.
Bnn?<r ^ierar3t Hermann Fabian in Lich wurde mit Wirkung
in frZ' sPn ~932 3ur Ausübung der Fleischbeschau und Trichinenschau folgenden Bezirken der Stadt Lich zugelassen:
a) abwechselnd bei 2 von den 7 ständigschlachtenden Metzgern in Lich, ) abwechselnd in einem Teil der Stadt Lich, die durch den Straßen- ZUg von Nieder-Bessingen nach dem Stadtausqanq nach Langsdorf in zwei Teile geteilt ist.
Gießen, den 24. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Gemeindebiersteuer.
In den Gemeinden Lindensiruth, Reinholdshain, Rodheim, Saasen Stongcnrob unb Xtcis q. £. tüirb ber bisher erhobene -3ufcblcici iu ben mchsrechtlichen Sätzen der Gemeindebiersteuer unverändert weiter erho- ben bis zum Beginn des Monats, der auf die rechtswirksame Beschluß- fassung des Rats über die Realsteuersätze für das Rj. 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen, den 21. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3. SB.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Gemeinderechnungen für das Rj. 1930.
An die Rechner der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern wiederholt soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 3. November 1931. B 9
Gießen, den 22. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Bekanntmachung, öie Ein- und Durchfuhr von Rohwolle aus dem Auslande betr.
Vom 14. März 1932.
1 Vn^^kanntmachung bes iRinisters des Innern vom 25. November 1926 Verkehrsbeschrankungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie von giftfangenden h@XT?n?±Ä darin ent-
eraX entgegenstehenden Bestimmungen, wie folgt, abgeändert bzw.
?/.e Gin- und Durchfuhr von Rohwolle aus den Ost-, Südost- und der Schweiz und 3taliens wird wegen der Gefahr der Einschleppung der Schafpocken verboten.
Im Ausnahmeweg kann auf Antrag von Fall zu Fall die Cm- und SUr&>™ Untert besonderen Bedingungen von mir genehmigt werden.
2)n0egen unterliegt die Einfuhr von roher Wolle aus Ueberfee sowie llchen Beschränkungen " fEanbinaDiWen Ländern keinen veterinärpolizei-
Darmstadt, den 14. März 1932.
Der Minister des 3nnern. L e u s ch n e r.
An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriestakionen des Kreises.
äes Innern ^n6'6 bU ""^stehende Verordnung des Herrn Ministers Gießen, den 21. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
SBetr.: Die Erhebung der Gemeinde-Biersteuer in Watzenborn-Steinberg.
Auf Grund des 8 2 Abs. 2 der hessischen Verordnung zur Sicherung “?r Haushalte von Gemeinden, Gem-indeverbänden und sonstigen Körper- schaften des öffentlichen Rechts vom 25. September 1931 (Req.-Blatt S 175) "'it Art. 3 Abf 2 des Ausführungsgefetzes zu dem Zweiten ^b^Nlttder Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände, vom 26. 3uli 1930 (RGBl. I S. 311) "E II^Dezember 1930 (Reg.-Bl.S.311) wird angeordnet, daß die Ge- meinde-Biersteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg auch weiterhin und zwar bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1932 in höhe des Zweifachen der reichsgefehlichen Steuersätze zu erheben ist.
Gießen, den 18. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritze l.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Gemeinde-Biersteuer in Treis a. d. Lda.
Auf Grund des Art. 3 Abf. 2 des hessischen Ausführungsgesetzes zu dem Iweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung manzieller wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. 3uli 1930 (Aeichsgesetzblatt I S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Regierungsblatt S. 311) .ch^ngs-Biersteuerordnung für den Gemarkungsbezirk der Gemeinde Treis a. d. Lda. vom 28. November 1931, wonach die Gemeinde- olerpeuer in höhe des Zweifachen der reichsgesetzlichen Sätze eingefllhrt wurde, auf das Rj. 1932 erstreckt.
Gießen, den 21. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
hn,.;3iv£ci^fern 'P die Seuche erloschen. Die hofreite des Kaspar Lanqs- dorf IV. wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Leihgestern aus dem Beobachtungsgebiet au-geschieden.
Gießen, den 23. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
23etr.: Fleischbeschau; hier: Abrechnung für das Rechnungsjahr 1931.
SUn die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.
für Abrechnung der Fleischbeschau für das Rechnungs- ja^ 1931 sind nunmehr zum Abschluß zu bringen und uns die Abrechnung bis spätestens 15. April l. 3. vorzulegen. $
Dabei sind folgende Gebührensätze zu berücksichtigen:
A. Schlachlscheingebühren.
blatt Ä. 24) Bekanntmachung vom 25. März 1927 (Amtsverkündigungs-
B. Fleischbeschau- und Trichinenschaugebühren.
Nach der Verfügung des Min. d. 3nnern vom 30. September 1931 und unser ubergedrucktes Ausschreiben vom 8.1< 1931. ö
< Ueber die Fleischbeschau- und Trichinenjchaugebühren ist je eine beson- dere Abrechnung vorzulegen. Das seither übliche Formular kann nach Vornahme der erforderlichen handschriftlichen Aenderungen verwendet werden.
Gießen, den 21. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
23etr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Dorf-Gill ist die Seuche erloschen. Die Gemeinde Dorf-Gill wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Dorf-Gill aus dem Beoback tungsgebiet ausgeschieden. ^eovach-
Gießen, den 23. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.


