Ausgabe 
26.3.1932
 
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Amtsverkündigungsblati A ffir die provinzial-irettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Nr. 23

Erscheint Dienstag und Freitag.

26. März

Dur durch die Pust zu beziehen.

1932

Die Ein- und Durchfuhr von

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Bekanntmachung,

Betr.: Fleischbeschau in Lich.

Bnn?<r ^ierar3t Hermann Fabian in Lich wurde mit Wirkung

in frZ' sPn ~932 3ur Ausübung der Fleischbeschau und Trichinenschau folgenden Bezirken der Stadt Lich zugelassen:

a) abwechselnd bei 2 von den 7 ständigschlachtenden Metzgern in Lich, ) abwechselnd in einem Teil der Stadt Lich, die durch den Straßen- ZUg von Nieder-Bessingen nach dem Stadtausqanq nach Langsdorf in zwei Teile geteilt ist.

Gießen, den 24. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Gemeindebiersteuer.

In den Gemeinden Lindensiruth, Reinholdshain, Rodheim, Saasen Stongcnrob unb Xtcis q. £. tüirb ber bisher erhobene -3ufcblcici iu ben mchsrechtlichen Sätzen der Gemeindebiersteuer unverändert weiter erho- ben bis zum Beginn des Monats, der auf die rechtswirksame Beschluß- fassung des Rats über die Realsteuersätze für das Rj. 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.

Gießen, den 21. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Gemeinderechnungen für das Rj. 1930.

An die Rechner der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern wiederholt soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 3. November 1931. B 9

Gießen, den 22. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Bekanntmachung, öie Ein- und Durchfuhr von Rohwolle aus dem Auslande betr.

Vom 14. März 1932.

1 Vn^^kanntmachung bes iRinisters des Innern vom 25. November 1926 Verkehrsbeschrankungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie von giftfangenden h@XT?n?±Ä darin ent-

eraX entgegenstehenden Bestimmungen, wie folgt, abgeändert bzw.

?/.e Gin- und Durchfuhr von Rohwolle aus den Ost-, Südost- und der Schweiz und 3taliens wird wegen der Gefahr der Einschleppung der Schafpocken verboten.

Im Ausnahmeweg kann auf Antrag von Fall zu Fall die Cm- und SUr&> Untert besonderen Bedingungen von mir genehmigt werden.

2)n0egen unterliegt die Einfuhr von roher Wolle aus Ueberfee sowie llchen Beschränkungen " fEanbinaDiWen Ländern keinen veterinärpolizei-

Darmstadt, den 14. März 1932.

Der Minister des 3nnern. L e u s ch n e r.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land­gemeinden und die Gendarmeriestakionen des Kreises.

äes Innern ^n6'6 bU ""^stehende Verordnung des Herrn Ministers Gießen, den 21. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

SBetr.: Die Erhebung der Gemeinde-Biersteuer in Watzenborn-Steinberg.

Auf Grund des 8 2 Abs. 2 der hessischen Verordnung zur Sicherung ?r Haushalte von Gemeinden, Gem-indeverbänden und sonstigen Körper- schaften des öffentlichen Rechts vom 25. September 1931 (Req.-Blatt S 175) "'it Art. 3 Abf 2 des Ausführungsgefetzes zu dem Zweiten ^b^Nlttder Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände, vom 26. 3uli 1930 (RGBl. I S. 311) "E II^Dezember 1930 (Reg.-Bl.S.311) wird angeordnet, daß die Ge- meinde-Biersteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg auch weiterhin und zwar bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1932 in höhe des Zwei­fachen der reichsgefehlichen Steuersätze zu erheben ist.

Gießen, den 18. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritze l.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Gemeinde-Biersteuer in Treis a. d. Lda.

Auf Grund des Art. 3 Abf. 2 des hessischen Ausführungsgesetzes zu dem Iweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung manzieller wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. 3uli 1930 (Aeichsgesetzblatt I S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Regierungsblatt S. 311) .ch^ngs-Biersteuerordnung für den Gemarkungsbezirk der Ge­meinde Treis a. d. Lda. vom 28. November 1931, wonach die Gemeinde- olerpeuer in höhe des Zweifachen der reichsgesetzlichen Sätze eingefllhrt wurde, auf das Rj. 1932 erstreckt.

Gießen, den 21. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

hn,.;3iv£ci^fern 'P die Seuche erloschen. Die hofreite des Kaspar Lanqs- dorf IV. wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Leihgestern aus dem Beobachtungsgebiet au-geschieden.

Gießen, den 23. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

23etr.: Fleischbeschau; hier: Abrechnung für das Rechnungsjahr 1931.

SUn die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.

für Abrechnung der Fleischbeschau für das Rechnungs- ja^ 1931 sind nunmehr zum Abschluß zu bringen und uns die Abrech­nung bis spätestens 15. April l. 3. vorzulegen. $

Dabei sind folgende Gebührensätze zu berücksichtigen:

A. Schlachlscheingebühren.

blatt Ä. 24) Bekanntmachung vom 25. März 1927 (Amtsverkündigungs-

B. Fleischbeschau- und Trichinenschaugebühren.

Nach der Verfügung des Min. d. 3nnern vom 30. September 1931 und unser ubergedrucktes Ausschreiben vom 8.1< 1931. ö

< Ueber die Fleischbeschau- und Trichinenjchaugebühren ist je eine beson- dere Abrechnung vorzulegen. Das seither übliche Formular kann nach Vor­nahme der erforderlichen handschriftlichen Aenderungen verwendet werden.

Gießen, den 21. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

23etr.: Maul- und Klauenseuche.

3n Dorf-Gill ist die Seuche erloschen. Die Gemeinde Dorf-Gill wird aus dem Sperrgebiet und die Gemarkung Dorf-Gill aus dem Beoback tungsgebiet ausgeschieden. ^eovach-

Gießen, den 23. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.