Ausgabe 
25.11.1932
 
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Dienstnachrichken des Kreisamtes.

Karl Oberheim von Trais-Horloff wurde als Ehrenfeldschütze für die Gemeinde Trais-Horloff eidlich verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Trohe; hier: Aufbringung der Kosten.

In der Zeit vom 22. bis einschließlich 28. November 1932 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Trohe

Abschrift des Beschlusses der Bollzugskommission vom 8. November

1932 über die Erhebung eines weiteren Koskenausfchiags

SUr Einsicht der Beteiligten offen. ...

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des ^Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzu­reichen.

Friedberg, den 16. November 1932.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Druck der Brübl'icken Tlniverlitäts - Buch. und Steindruckerei. 2L Lange. Gießen.

4 das Verzeichnis der Grundstücke, die einen Barzuschlag erhalten, ' soweit sie zu Baugelände oder zu Hosreitezuschnitten m Anspruch genommen werden,

5 die unter Ordn.-Nr. 1 bis 3 genannten Aktenstücke für die Nachbar- gemarkungen Alten-Buseck, Beuern und Reiskirchen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Mittwoch, den 14. Dezember 1932, von vormittags 9 bis 10 Ahr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlabe, daß die Nichi- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sollen die Beschwerdepunkte und die Begründung enthalten.

Friedberg, den 16. November 1932.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

schnitts.

ctn der Zeit vom 30. November bis einschließlich 13. Dezember 1932 'ieaen im L^mtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Grohen-Buseck die Akten über die Arbeiten des II. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

1. die Bonitierungskarten,

2. die Gütergeschosse I nebst Zusammenstellung,

3. das Besitzstandsverzeichnis,

Bekanntmachung.

Betr.: Schneeverwehungen; hier: Sperrung der Provinzialstrahen ini Kreis Gießen.

Die nachverzeichneten Provinzialstrahen werden bei starken Schnee­fällen und Schneeverwehungen für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

1. GrüningenLang-Göns.

2. Lang-GönsNiederkleen.

3. Trais-MünzenbergBellersheim.

Die gesperrten Strecken sind am Ansang und Ende durch Tafeln, auf welchen auch die Umleitung angegeben ist, kenntlich gemacht.

Gießen, den 17. November 1932.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

manns Einsicht offen. Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung des Projekts können im Termin vorgebracht werden.

Gießen, den 23. November 1932.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Grohen-Buseck; hier: die Arbeiten des II. Ab-