Amtsverkündigungsblatt
für die provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
7fr. 68 Erscheint Dienstag und Freitag.25. November Hur durch die Post zu beziehen. 1932
Jtif)a(15-11 ebersichf: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kj. 1933. — Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1933. — Die landes- postzeiliche Abnahme der elektrischen Straßenbahn Gießen—Wiesest (Gemarkungsgrenze). — Schneeverwehungen. — Feldbereinigung Großen- Buseck und Trohe. — Dienstnachrichten.
Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kj. 1933.
An das Polizeiamt Gieren und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1933 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze des erforderlichen Wandergewerbescheins sein können.
Zu der nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung, vom 4. März 1912 (Reichsgesetzblatt S. 189) vorgeschriebenen und in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Photographie bemerken wir:
Die Photographie muß von Visitenkartenformat, unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgröhe von mindestens 1,5 cm haben und darf nicht älter als fünf Jahre sein; sie ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung eingetreten ist.
Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt die Photographie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes.
Auf den bei der Stellung der Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen vorzulegenden Photographien wollen Sie sofort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden.
Photographien, die von uns bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren und die von den Wandergewerbetreibenden wieder abgelöst und zur Wiederverwendung in neue Wandergewerbescheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben.
Wir machen daraus aufmerksam, daß die ausgefertigten Wandergewerbescheine von uns unmittelbar an die zuständigen Finanzämter abgegeben und von diesen, nach Verwendung des gesetzlichen Urkundenstempels und nach Regelung der Wandergewerbesteuerfrage, an die Wandergewerbetreibenden ausgehändigt werden.
Sie wollen die Wandergewerbetreibenden bei Stellung der Anträge hieraus besonders Hinweisen. Die Wandergewerbescheine werden demnach nicht mehr am Kreisamt mitgenommen, sondern müssen bei dem Finanzamt abgeholt werden; das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei uns ist daher zwecklos.
Sie Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen und die Photographie des Wandergewerbeschein Nachsuchenden und, wenn derselbe im Umherziehen Druckschriften ober Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem Berichte beischließen. In dem Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzuführen.
Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen, so' hat er dieselben ihrer Zahl nach bei der Landkrankenkasse des Ortes als Mitglieder anzumelden, bei dessen Polizeibehörde er ben Schein beantragt.
Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheins oder mit Erlaubnis des Kassenvorstandes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfalls dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbefcheins beizuschließen.
Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre ober früher bereits im Besitze eines Wandergewerbefcheins waren, haben diesen bei Entgegennahme des neuen Wandergewerbescheins zurückzugeben. Die Rückgabe der ungültigen Wandergewerbescheine liegt im Interesse der Wandergewerbe- trabenben selbst, ba hierburch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser scheine vorgebeugt wird. Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stellung ber Anträge noch hieraus besonders hinzuweisen.
Falls Wandergewerbescheine nur noch für bas laufende 3afjr (bis vmbe Dezember 1932) ausgestellt werben sollen, ist dies in ben Anträgen auf der ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben.
^at ber Antragsteller erst im (aufenben Jahre feinen Wohnsitz in Arer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Säche die Mög- Uchkeit mißbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbescheines nicht ausgeschlossen erfcheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des
früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war.
Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Eine Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittelungen von 3tjnen vorzunehmen.
Ferner machen wir Sie noch daraus aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden auszustellen, wonach solchen erlaubt ist, in ben Gemeinden zu hausieren usw. (8 59, Z. 1-4 GO.).
Gießen, den 8. November 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.
Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1933.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht ober Waren ankauft, bebarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach § 44a ber Gewerbeorbnung für bie Dauer bes Kalenberjcchres erteilt wirb. Sie wollen bie Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1933 fortzusetzen ober zu beginnen beabsichtigen, durch roieberfjolte ortsübliche Bekanntmachung ausfordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang bes nächsten Jahres im Besitz ber erforberlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung bes vorgeschrie- benen Formulars balbigft vorlegen.
Zur Erstattung bes Berichts ist bie Bürgermeisterei bes JtieberlaffungB- orfes ber Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt.
Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild bes Inhabers einzukleben ist. Es finb nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulasien, bie eine Kopfgröße von minbeftens 1,5 cm haben, ähnlich, gut erkennbar, unabgestempelt unb in ber Regel nicht älter als fünf Jahre finb. Auf ber Rückseite bes Vilbes ist bie Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, bamit Verwechslungen vermieben werben. Lichtbilber, bie bereits in Legitimationskarten ober bergleichen eingeklebt unb abgestempelt waren unb zur Wieberoerwenbung in ber neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werben, finb unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben. Der Gewerbeschein der Firma ober bes Gewerbetreibenben ist gleichfalls miteingufenben.
Dabei wird noch ausdrücklich darauf hingewiefen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um eine Legitimationskarte zu erhalten. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Ferner darf bas Aufkäufen von Waren unb bas Aufsuchen von Bestellungen ohne vorgängige Bestellung nur bei Kaufleuten ober solchen Personen erfolgen, bie bie Waren probuzieren, ober in bem Geschäftsbetriebe Waren ber angebotenen Art Verwenbung finben. Bei Entgegennahme ber Anträge wollen Sie genau hierauf achten unb bie Antragsteller entsprechen!) belehren.
Zur Berechnung bes zu erhebenben Stempels ist in ben Berichten von Ihnen nach anzugeben, ob bas Geschäft bes Antragstellers einen großen, mittleren ober kleinen Umfang hat.
Zur Vermeibung unnötiger Rückfragen unb im Interesse ber raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht.
Gießen, den 8. November 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.
Bekanntmachung.
Betr.: Die landespolizeiliche Abnahme der elektrischen Straßenbahn Gießen—Wieseck (Gemarkungsgrenze).
Die Gleisanlage der elektrischen Straßenbahn Gießen—Wieseck ist nunmehr fertiggestellt. Termin zur landespolizeilichen Abnahme der Anlage findet am
Montag, den 28. November 1932, vormittags 10 J4 Ahr
an Ort und Stelle (Gießen—Marburger Straße—Wiesecker Weg) statt.
Baupläne und Erläuterungsberichte liegen vom 24. bis 26. November 1932 auf ber Registratur bes Kreisamts Gießen (Zimmer Nr. 6) zu jeder-


