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Bekanntmachung
betreffend Anordnung zur Durchführung des Reichsviehfeuchengefehes.
Vom 14. Juli 1932.
Die zum Schutze gegen eine besondere Seuchengefahr erlassene Anordnung zur Durchführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. 1 S. 3) erhält mit sofortiger Wirkung im § 1 folgenden
Von der Absonderung kann das mit der Eisenbahn oder in einem Kraftwagen nach Hessen eingeführte Vieh durch den zuständigen beamteten Tierarzt befreit werden,
1 wenn bei der Ankunft durch Vorlage eines amtstierarztlichen Zeugnisses nachgewiesen ist, daß der Herkunftsort sowie ein Umkreis von in der Regel 15 km seuchenfrei sind, und daß die Tiere unmittelbar vom Züchter ohne Berührung eines öffentlichen Marktes innerhalb dieser 15-km-Zone verladen wurden,
2 . wenn die eingeführten Tiere bei der amtstierärztlichen Untersuchung am Bestimmungsort frei von seuchenverdächtigen Erscheinungen befunden worden sind.
Die Nummer des Eisenbahnwagens bzw. des Kraftwagens muß auf dem amtstierärztlichen Zeugnis vermerkt sein.
Darmstadt, den 14. Juli 1932.
Der Minister des Innern. I. V.: Dr. R e i tz.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter Darmstadt, Gießen und Mainz.
Der Herr Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft) hat gemäß der Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Arbeitslosenversicherung vom 31. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. I, S. 157) den Verwaltungsaus- schuh beim Arbeitsamt Gießen umgebildet und demgemäß zu Vertretern und Stellvertretern bestellt:
Vertreter:
1. Bürgermeister Dr. Seid, Gießen.
2. Beigeordneter Kling, Bad-Nauheim.
3. Regierungsrat Grein, Gießen (Kreisamt).
4. Regierungsrat Dr. Lotz, Büdingen (Kreisamt).
5. Bürgermeister Dr. Völsing, Alsfeld.
6. Regierungsrat Nanz, Lauterbach (Kreisamt).
Stellvertreter:
1. Bürgermeister Dr. Seyd, Friedberg.
2. Bürgermeister Walz, Lauterbach.
3. Regierungsrat Schwan, Schotten (Kreisamt).
4. Regierungsrat Dr. Meyer, Friedberg (Kreisamt).
5. Bürgermeister Goy, Heldenbergen.
6. Bürgermeister Fendt, Hungen.
Gießen, den 20. Juli 1932.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Bestellung der Prüfungskommission für Nahrungsmittelchemiker.
Der Herr Hessische Minister für Kultus und Bildungswesen hat den Regierungsrat Grein beim Kreisamt Gießen zum Mitglied der Prüfungskommission für Nahrungsmittelchemiker ernannt.
Gießen, den 19. Juli 1932.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Feuerschutz auf dem Lande; hier: die Beheizung von Schweineställen.
Wiederholt wurde festgestellt, daß zur Zeit der Aufzucht von Ferkeln bei Eintritt kälterer Witterung in Schweineställen geheizt wird, ohne daß vorschriftsmäßige Kaminanlagen vorhanden sind. Wir warnen vor der Anlage und Inbetriebnahme solcher Heizungen, die nicht den Vorschriften des Art. 40 der Allgemeinen Bauordnung und- des § 64 der zugehörigen Ausführungsverordnung entsprechen. Derartige Anlagen sind außerordentlich feuergefährlich und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Baupolizeibehörde. Zuwiderhandlungen sind unter strenge Strafen gestellt.
Gießen, den 19. Juli 1932.
Kreisamt Gießen. 1.33.: Dr. Krüger.
Betr.: Wie oben.
An die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Verstöße sind unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 19. Juli 1932.
Kreisamt Gießen. 1.33.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betr.: Sperrung einer Lahnstrecke.
Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend, vom 8. Juli 1911, wird die Lahn auf der Strecke vonr Felsen abwärts bis zum Wehr am 30. und 31. 3uÜ 1932 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr für alle Boote und Personen, die nicht an der Durchführung der in dieser Zeit stattfindenden Regatta der Gießener Ruder-Gesellschaft 1877 e. V. beteiligt sind, gesperrt.
Zuwiderhandlungen gegen diese polizeiliche Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 90 RM. bestraft.
Gießen, den 19. Juli 1932.
Kreisamt Gießen. I. 33.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Schlachthausanlage des Konrad Stein in Ober-Bessingen.
Konrad Stein in Ober-Befstngen beabsichtigt, auf dem ihm gehörigen Grundstück Flur II Nr. 83 der Gemarkung Ober-Bessingen ein Schlachthaus zu errichten.
Plan und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Ober-Bessingen zur Einsichtnahme für Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meldung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Ober-Bessingen vorzubringen.
Gießen, den 14. Juli 1932.
Kreisamt Gießen. I. 33.: Grein.
Dienflnachrichteu des Kreisamtes.
In Rieder-Weisel und Ober-ZIiörlen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen sind ab 18. Juli 1932 aufgehoben.
Der Ziehungstermin der 10. Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in Breisach ist auf den 6. August 1932 verlegt worden.
Druck der Brühl'fchen llniversitäts.Duch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.
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