Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen fff Erscheint Dienstag und Freitag. 22. ZüNUar Aur durch die Post zu beziehen. 1932
Jnhalls-Uebersichk: Mietsenkung. — Preisschilderzwang. — Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. — Aufstellen der Grundlisten. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung betr. Metsenkung.
Vom 16. Januar 1932.
Zur Beseitigung von Zweifeln, die von verschiedenen Seiten erhoben wurden, wird nochmals darauf hingewiesen, daß sich die gesetzliche Miete gemäß § 1, Kapitel II vom Zweiten Teil der Vierten Notverordnung vom 8. Dezember 1931 nur um 10 vom Hundert der Friedensmiete ermäßigt. Die Zuschläge werden von der vollen Friedensmiete wie bisher berechnet.
Beispiel:
Die Friedensmiete vom l.Juli 1914 war 100 RM. und die gesetzliche Miete im Dezember 1931 = 122 RM. Die Miete vom Januar 1932
ab beträgt demnach:
100 —10 Prozent.....= 90 RM.
dazu der Zuschlag.....= 22 RM.
zusammen: 112 RM.
In den Fallen, in denen das Wassergeld auf die Nutzungsberechtigten bisher umgelegt wurde, gilt die Bekanntmachung vom 22. Dezember 1930 auch weiterhin.
Darmstadt, den 16. Januar 1932.
Der Hessische Minister des Innern. L e u s ch n e r.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen die ortübliche Veröffentlichung vorstehender Bekanntmachung.
Gießen, den 20. Januar 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Betr.: Preisschilderzwang.
Verordnung
über Preisschilder und Preisverzeichnisse vom 8. Januar 1932.
«uf «runb der Paragraphen 1, 3, 4 und 7 der Verordnung über die ..'-Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (Reichsgefetzbl. I, 6.747) verordne ich hiermit das Folgende:
- § 1.
J Wer die folgenden Waren:
Weizenmehl, Roggenmehl, Grieß, Graupen, Haferflocken, Nudeln, Grütze, Makkaroni, Reis, Erbsen, geschält oder ungeschält, Bohnen, Linsen, Zucker, Eßkartoffeln, Salzheringe, Schweineschmalz, Butter, Margarine, Kokosfett, Kunstspeisefett, Käse, Kakao, Bohnenkaffee, • . .. Malzkaffee, Kornkaffee, Obst, Gemüse
m Läden, Schaufenstern, Schaukasten, auf dem Wochenmarkt, in der oder im Straßenhandel sichtbar ausstellt oder anpreist, ist verpflichtet, die Waren mit Preisschildern zu versehen, aus denen der genaue preis je Pfund sowie die handelsübliche Qualitätsbezeichnung der ein-
- leinen Waren ersichtlich ist.
Soweit das Pfund als Verkaufseinheit nicht handelsüblich ist, kann die - ^eisbezeichnung nach Stück oder nach einer anderen handelsüblichen V Verkaufseinheit erfolgen.
r . § 2.
r^,^er bie im § 1 aufgeführten Waren im Kleinhandel absetzt, ohne sie Mbar auszustellen, hat in seinen Läden, Schaufenstern und Schaukasten
' rrfnr,an le*nem Verkaufsstand für die nicht ausgestellten Waren gut in • nrS •ein Preisverzeichnis anzubringen, das den im § 1 für die Preisschilder aufgestellten Erfordernissen entspricht.
L „.. . § 3-
\ h Äa.fe unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung nur hinsichtlich er wichtigsten Sorten. Maßgebend hierfür sind die örtlichen Verhältnisse;
. । m Zweifel werden die einzelnen Sorten durch die von den obersten .Panoesbehörden zu bestimmenden Stellen festgesetzt.
§ 4.
' x Die Verordnung tritt am 18. Januar 1932 in Kraft. ' Berlin, den 8. Januar 1932.
Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.
k m _____________
r Vetr.: wie oben.
r An das polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
^"fpfehlen Ihnen, die Gewerbetreibenden in geeigneter Weise ft idiiiho6 x?orpflichtung zur Vornahme der Anbringung der Preis- \ r und Preisverzeichnisse in geeigneter Weise hinzuweisen.
®le6en, den 19. Januar 1932.
---,--Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen.
3m Jahre 1931 fanden durch den Kreisfeuerwehrinspektor in 45 Gemeinden Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen verbunden mit einer Hebung statt.
Die Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden:
a) Alb ach, Annerod, Vuderussche Eisenwerke Lollar, Geilshausen, Großen-Buseck, Holzheim, Hungen, Langsdorf, Lollar, Ober-Hör- gern, Steinbach und Treis a. d. Lda., waren mit recht gut;
b) die der Gemeinden: Mendorf a. d. Lda., Beltershain, Bettenhausen Beuern Birklar, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettinghausen, Göbelnrod, Grünberg, Klein-Linden, Lang-Göns Lauter Lich, Lindenstruth, Londorf, Mainzlar, Münster, Nonnen-' roth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Oppenrod, Queckborn, Reiskirchen, Rödgen, Röthges, Stangenrod, Steinheim, Trais-Horloff, Trope und Villingen mit gut und
c) die der Gemeinden: Grüningen und Hattenrod mit genügend zu bezeichnen.
2tach diesem Ergebnis ist das Feuerlöschwesen im allgemeinen mit gut bis recht gut zu bezeichnen.
3n der Gemeinde Ettingshausen ist ein neues Leiterhaus errichtet worden. Die Gemeinde Klein-Linden hat eine Wasserleitung im Anschluß an die der Stadt Gießen und die Gemeinde Eberstadt eine zweite Wasserleitung mit Freilauf gebaut. Die Gemeinde Birklar hat das Spritzenhaus mit elektrischem Licht versehen lassen und eine fahrbare mechanische Rettungsleiter mit 10 Meter Steighöhe angeschafft. Slußerdem hat die Gemeinde Ettingshausen eine Schiebeleiter und die Gemeinde Grunberg eine Motorspritze angeschafft.
Wir sprechen den betreffenden Gemeinden und Feuerwehren unsere Anerkennung aus.
Gießen, den 18. Januar 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Betr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung; hier: Aufstellen der Grundlisten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landes- feuerloschordnung vorn 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1933 als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927 AVBl. Nr. 11 von 1927 und empfehlen Ahnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neu- herangezogenen Mitglieder find bei der Buchdruckerei Kindt, Formular zur Aufstellung der Grundliste bei der Formulardruckerei Albin Klein in Gießen zu haben.
Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis zum 15 Februar 1932.
Gießen, den 19. Januar 1932.
Kreisamt Gießen. 1.23.: Schmidt.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Landwirt Karl Grölz III. Don Baubringen ist zum Feldgeschworenen der Gemeinde Daubringen ernannt und verpflichtet worden.
Robert Hahn aus Obbornhofen ist zum Trichinenschauer der Gemeinde Obbornhofen ernannt und verpflichtet worden.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:
Gemeinsame Pferdemarktlotterie anläßlich des Darmstädter und Mainzer Pferdemarktes, Ziehungstermin: 20. April 1932
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:
Geldlotterie für die Bedürfnisse der deutschen Auswandererfürsorge in Hamburg, Ziehungstermin: 9. und 10. Februar 1932.
Gemeinschaftliche Geldlotterie zugunsten der Pferdemärkte in Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg, Leonberg, Hall, Bietigheim, Ellwangen und.KungLlsair, Ziehungstevmin: 2. April 1932, Vertriebszeit der Losbriefe bis 31. Dezember 1932.
x. 1M?b 14. Zwingerlotterie des Landesvereins für Heimatschutz Dresden, Ziehungstermin der 13.: 12.. und 14. März 1932, Ziehunqstermin der 14.: 9. und 10. September 1932.
Sfr Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt: x .
Dem Hessischen Diakonieopmin^Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Hausstmnnluitg zugunsten 'feiner Vereinszwecke bis rum 31. Dezember 1932.
Druck der Prühl'lchen Tlniverlitäts-Buch« und St n b r u d y e i. I Lanae'Gießen


