Amisverkündigungsblati
für -ie provinziasdirektion O-er-effen und für das Kreisamt Gießen
Kr-45 ^scheint Dienstag und Freitag. 21, Juni Hut durch die Pest zu beziehen. 1932
Inhalks-Uebersicht: Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. - Zweiw Verordnung zur Vereinfachung der Staatsverwaltung auf dem Gebiete des Vermefsungs- und ^eldbereimgungswesens. Tragen politischer Abzeichen bei Feuerwehrübungen.— Verzugszuschläge für Steuerrückstände.— Maul- und Klauenseuche in Steinbach. — Hauptkörung 1932. — Dienstnachrichten.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am I.Juni 1932.
Kreis
Gemeinden (Gutsbezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon (Sp. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3). neu
1
2
3
4
Darmstadt...........
—
—
—
—
Bensheim............
—
—
—
—
Dieburg.............
1
—
1
—
Erbach..............
—
—
—
—
Groß-Gerau..........
1
—
2
—
Heppenheim..........
—
—
—
—
Offenbach............
—
—
—
—
Aisfeld..............
—
—
—
—
Büdingen............
—
—
—
—
Friedberg............
8
2
33
15
Gießen..............
* 2
2
7
7
Lauterbach...........
—
—
—
—
Schotten.............
—
—
—
—
Alzey...............
2
1
2
1
Bingen ..............
2
—
2
—
Mainz..............
2
1
3
1
Oppenheim...........
—
—
—
—
Worms..............
1
—
1
1
Hessen
19
6
51
25
Zweite Verordnung
zur Vereinfachung der Staatsverwaltung auf dem Gebiete des Vermefsungs- und Feldbereinigungswesens.
Vom 9. Juni 1932.
§ 1-
Die Verordnung zur Vereinfachung der' Staatsverwaltung auf dem Gebiete des Vermessungswesens vom 1. März 1931 (Reg.-Bl. Seite 10) wird aufgehoben.
§ 2.
Dis bisherigen Vermessungsämter und Feldbereinigungsämter (Abteilungen) kommen in Wegfall. An ihre Stelle treten neue Dienststellen mit der Bezeichnung „Vermessungsamt", die dem Landesvermessungsamt unterstehen.
§ 3.
Der Finanzminister ist zur Ausführung dieser Verordnung ermächtigt.
Darmstadt, den 9. Juni 1932.
Hessisches Gesamtministerium.
Adelung. Kirnberger. Leuschner.
®etr-: Tragen politischer Abzeichen bei Feuerwehrübungen.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
In letzter Zeit wurde die Wahrnehmung gemacht, daß vielfach Feuerwehrleute bei Feuerwehrübungen politische Abzeichen tragen. Dies erscheint durchaus unerwünscht, denn in der Regel werden jeder Feuerwehr Mitglieder verschiedener und gegensätzlicher Parteien angehören, die dann an ”en Parteiabzeichen der Gegner Anstoß nehmen. Hierdurch ist bei der gegenwärtigen großen politischen Spannung die Gefahr gegeben, daß ^Mnsatze in die Wehr getragen werden, wodurch deren Schlagfertigkeit beeinträchtigt wird. Oberster Grundsatz muß bleiben, daß jedes Kitglied Kamerad und nicht Gegner ist; Politik muß unter allen Am- Mden aus der Wehr ferngehalten werden. Der alte Grundsatz „Einer r.r. Ee, alle für einen" läßt sich nur durchführen, wenn alle Aeußerlich- J ™,' die auf Zugehörigkeit zu einer Partei schließen lassen, im Dienst ‘"tgoieiben.
äßir empfehlen, Ihren Befehlshabern von unserer Verfügung Kenntnis zu geben und sie bei deren Durchführung auf das tatkräftigste zu unterstützen.
Gießen, den 17. Juni 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. G r a e f.
Betr.: Verzugszuschläge für Steuerrückstände.
An die Bürgermeistereien und Rechner der Landgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Ministers des Innern teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit.
Gießen, den 14. Juni 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n.
Der Minister des Innern. Darmstadt, den 3. Juni 1932.
Fernsprecher:
für Ortsgespräche Nr. 5001
für Ferngespräche Nr. 5040
Zu Nr. M. d. I. 31 889
Nach §3 Abs. 2 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten über Zuschläge für Steuerrückstände vom 22. Januar 1932 (RGBl. I S. 31) wird ein Zuschlag nicht erhoben, wenn der rückständige Betrag 10.— RM. nicht erreicht. Ihre Frage, ob bei gemeinsamer Erhebung verschiedener Steuerarten als „rückständiger Betrag" im Sinne der eben genannten Vorschrift der Gesamtbetrag der gemeinsam zu erhebenden Steuern zu verstehen ist, ist zu verneinen. Schuldet jemand mehrere Beträge, so ist bei gemeinsamer Erhebung dieser Beträge ein Verzugszuschlag nur dann zu erheben, wenn der rückständige Betrag der einzelnen Steuerschuld 10— RM erreicht oder übersteigt. Die Grund-, Gewerb- und Sondergebäudesteuer gelten hierbei als drei verschiedene Steuerarten. Nach den gleichen Grundsätzen wird auch für die staatliche Grund-, Gewerb- und Sondergebäudesteuer verfahren.
Ich empfehle, die Gemeinden Ihres Kreises hiernach zu bedeuten.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Steinbach.
Da die Maul- und Klauenseuche in Steinbach sich weiter ausgebreitet hat, wird die Hauptstraße vom Oberdorf bis zum Ortsausgang nach Lich in das Sperrgebiet einbezogen.
Gießen, den 15. Juni 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Hauptkörung 1932.
Die diesjährige Hauptkörungen finden statt in den zum Dienstbezirk der Amtsveterinärarztstelle Grünberg gehörigen Gemeinden an folgenden Tagen:
1. Donnerslag, den 23. Juni, norm. 9 Uhr in Grünberg, 10.30 Lauter, 12 Weickartshain, 13 Stockhausen, 14 Stangenrod.
2. Freilag, den 24. 3uni, 7.30 Uhr Lumda, 9 Weitershain, 10.30 Rüd- dingshausen, 12 Odenhausen, 13 Geilshausen.
3. Samstag, den 25.3uni, 7.30 Uhr Beltershain, 9 Kesselbach, 10.15 Londorf, 12.30 Mendorf.
4. Montag, den 27. 3nni, 7.30 Uhr Harbach, 9 Ettingshausen, 10 Nie- der-Bessingen, 11 Ober-Bessingen, 12.30 Münster, 13.30 Röthges.
5. Dienstag, den 28.3uni, 7.15 Uhr Göbelnrod, 8.30 Queckborn, 10 Saasen, 11.30 Lindenstruth, 13 Winnerod, 14 Reinhardshain.
Gießen, den 20. Juni 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Dienfknachrichten des Sreisamte».
Der Maurer Karl Kammer I. von Obbornhofen wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Obbornhofen gewählt und verpflichtet.
Heinrich Vogel VlI. aus Mainzlar ist zum Feldschützen der Gemeinde Mainzlar ernannt und verpflichtet worden.
Der Minister des Innern hat im Wege des Lofeaustaufchverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:
Thüringer Geld- und Pferdelotterie, Gotha; Ziehungstermin: 7. September 1932.
Druck der Drühl'fchen Univerfitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


