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22. März
2lur durch die Post zu beziehen.
1932
z.H. von
Abschrift.
den
An
verband der Aerzke Deutschlands (Harkmannbund),
z. H. von Herrn Or. H a e d e nk a mp, W8, Potsdamerstraße 118 b;
den Deutschen Aerztevereinsbund
Herrn Or. eoch neid er, Potsdam, Schützenstraße 10;
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. März 1932.
3elr-:
iln die Bürgermeistereien des Kreises.
erttlnern toieBergoIt, soweit noch nicht geschehen an die Erledigung unserer Verfügung vom 6. Februar 1932.
Gießen, den 18. März 1932.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritze l.
Detr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage.
An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aach § 3 der Polizeiverordnung, betreffend die Bekämbfuna der Schnakenpflage vom 28. November 1911, hat jeder GrunNtückIgen- tumer rn den Monaten April bis September einschließlich mindestens einmal monatlich die auf seinem Grundstück befindlichen, den Schnaken
T^^^^Enenden stehenden Gewässer (Wassertümpel Aeaenfässer Srrfferladjen, Fauchegruben, Abortgruben usw) mit einem au ütaglS3 6er ®CUt 9eei9neten Mittel (Saprol, Petroleum usw.')
M^r empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachuna die mlrstan^zu^mach^m °Uf &tCfe obliegende Verpflichtung auf-
Gießen, den 18. März 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Detr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. Aovember 1904. a uer
An die Bürgermeistereien des Kreises.
ir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten ^^^E.ordnung der Aundgang der Kommission nunmehr alsbald SStn5nbU wr ^testens 1. Juni 1932 erwarten wir Ihren tSzL b Ber PoliMverordnung entsprochen wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden.
Gießen, den 18. März 1932.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.
Bekanntmachung
betreffend Senkung der Gebühren für die privakärztlichen Leistungen der Aerzke und Zahnärzte.
Dom 14. März 1932.
toafnn„n?4ftABe schreiben des Aeichskommissars für Preisüber- SSVsÄ.“" 23' Mvu" 1932 6”«« •» »«rmlt Su.
Darmstadt, den 14. März 1932.
Der Hessische Minister des Innern.
In Vertretung : Or. A ei tz.
den Reichsverband der Zahnärzte Deutschlands e.v., z.H. von Herrn Or. Hoffmann, W57, Bülowstraße 104.
B^.?on mir vorgeschlagenen Maßnahmen,
^ukung Gebühren für die privatärztlichen Leistungen der Ä 1 ^t, bitte ich ergebenst, auf Grund
taäfih B 2’ 1 ’ ietI 1 öer 4. Verordnung des Herrn Aeichs-
Schuke 3Ur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum ÄnBorf,™nhIen ^Bre-ns vom ch Dezember 1931, die nachstehende
9 £e£n Mitgliedern Ihres Verbandes zur sofortigen b'tt?i? m?r bekanntzugeben. Lieber die getroffenen Maßnahmen ,ue lcv, mrr zu berichten.
Senkung der Gebühren
für die privatärztlichen Leistungen der Aerzte und Zahnärzte.
in d^mk^^^vungen der Gebühren der Aerzte und Zahnärzte Privatpraxis sind die Satze der Preußischen Gebührenordnung
Amtsverkündigungsblatt^ für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 7!r. 22 '
tiffhe^sTt^311953«1^' f e^t,“ hi n 3s” i I nC u'n b V^rzugsz9uschläa^f'§ S^t ^s.^^^rztlichen Leistungen der Aerzte und
tilgen der Blutlaus. — Bekämpfung der Schnakenplage.'— Maul- und KlauenseUch/wBurkhardsfelden~ r^°tti3«iöerorbnung über das Ver- in Garbenteich. — Feldbereinigung Großen-Buseck. - Die^s/nach^m 'Hlachthausanlage des Karl Sommer
^rerigo) oder der anderen landesrechtlichen Gebührenordnunaen w- der Leistungen NeUnkow/b n'^B Z^uärzte werden bei Bewertung verminderte KaüfkU i B°? ^veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse Die Aerzte und ^abnörrlUn^^U^f^9 Weitestgehend berücksichtigen, chchä- Ezre uno Zahnärzte behalten sich aber vor, in besonderen Fassen ä eUöette97 Ä mit deF Patwntem o-
s, Velsen Zustand zulaht, von den Gebühren der Vreuao oder B^. Oberen landesrechtlichen Gebührenordnungen abzuweschen über Mchtanwenduna und zahnärztlichen Organisationen
Wendung der Preugo und anderer landesrechtlicker Ge-
B^ ürztlichen und zahnärztlichen Organisationen festgesetzte sogenannte ortsübliche Sätze dürfen nur aufrecht erhalten werden
d) Die Festsetzung der Gebühren in Verträgen zwiscben
Sm una’ SSieUSr9hrn ,?n& reichsgesetzüchen Kran- iv"mnen u. a. lowle oie Wahl der hierfür zugrunde zu leaenden GV- geregeenit.rbnUnS toie bisher, durch vertragliche Vereinbarung - Der Teil IV der Preugo (Gebühren der Zahnärzte der Kranken-
9Ist’ ^vweit nicht Sondervereinbarungen getroffen worden sind ?bvv ?vrden, auch für die Berechnung der Gebühren für die Behand- lung der Patienten, die unter die Fürsorgepflichtverordnung fallen.
Zahnärztekammern (in ihrer Ermangelung die 3"bnnrztilchen Organisationen) richten soweit dies noch nicht gZchehen ist, Gutachterstellen ein, um Einsprüche von Patien- zuprüfm^ 5te Ber Gebührenberechnung im Sinzelfalle nach- gez.: Or. G o e r d e l e r.
Kreis
Gemeinden ____ (Sutsbi’jirte)
Gehöfte
insgesamt
1
davon (Sp. 1) neu
2
insgesamt
3
davon (Sp. 3) neu
4
Darmstadt........
4
2
1
7
1
1
1
8
4
3
2
3
37 j
1
1
1
1
5
1
1
11 1
9
7
2
33
2
1
1
28 9
4
12
3
111
1
4
12
2
1
25
5
1
10
61
Bensheim........
Dieburg.....
Erbach .....
Groß-Gerau. ....
Heppenheim......
Offenbach ........
Alsfeld ........
Büdingen .. .
Friedberg..........
Gießen..............
Lauterbach...........
Lchotten............
Alzey...............
Bingen ..............
Mainz..............
Oppenheim...........
Worms..............
Hessen


