Ausgabe 
19.4.1932
 
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vom Kreistag in seiner Sitzung vom 9. April 1932 festgestellte Voranschlag des Kreises Gießen für 1932 Rj. nachstehend veröffentlicht.

Gießen, den 16. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen

für das Rechnungsjahr 1932.

Einnahme

Bezeichnung der Kapitel

Ausgabe

RM.

Abt. A. Für den Betrieb.

RM.

4 215

1. Allgemeine Verwaltung

20 421

23 366

2. Polizeiwesen

25 246

3. Schulwesen

4 675

200

4. Kunst und Wissenschaft

4 620

3 390

5. Bauwesen

13 112

6. Allgemeine Förderung der Wirtschaft

4 308

152 442

7. Wohlfahrtspflege und Gesundheitswesen ein-

schließlich Erwerbslosen- u. Wohnungsfürsorge

386 148

5 350

8. Anstalten und Einrichtungen

9 465

435 946

9. Finanz- und Steuerwesen

157 494

310

10. Grundstücksverwaltung

10

4 200

11. Kapitalvermögen und Kapitalschulden

3 920

629 419

Summe für den Betrieb

629 419

Abt.8. Für das Vermögen.

213 275

1. Rests- und Ausgleichsstock

213 275

10 754

2. Kapitalien- und Erneuerungsfonds

10 754

224 029

Summe für das Vermögen

224 029

Zusammenstellung.

629 419

Summe für den Betrieb

629 419

224 029

Summe für das Vermögen

224 029

853 448

Gesamtsumme

853 448

Bekanntmachung.

Vetr.: Ordentliche Sitzung des Kreistages des Kreises Gießen am 9. April 1932.

Auf Grund des Artikels 39 Abs. IV des Gesetzes betr.: Die innere Verwaltung der Kreise und Provinzen wird hiermit zur Kenntnis ge­bracht, daß der Kreistag in seiner Sitzung vom 9. April folgende Beschlüsse gefaßt hat:

1. Der Abschluß der Rechnung der Kreiskasse für 1930 Rj. wird vor­behaltlich der Prüfung durch die Oberrechnungskammer ge­nehmigt, desgleichen die Kreditüberschreitungen und der Verwal­tungsbericht.

2. Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises für 1932 Rj. wird unter Berücksichtigung her, beschlossenen Ände­rungen genehmigt und in Verbindung damit der Kreisausschuh ermächtigt, die Steuersätze nach Bekanntgabe der Besteuerungs­grundlagen durch die Regierung festzusetzen und die Verteilung der einzelnen Ausschlagssätze im gleichen Verhältnis wie seither vor­zunehmen.

3. Die Tagegelder für die Kreistagsabgeordneten werden in der Höhe festgesetzt, wie sie der Provinzialtag zur Zeit erhält.

4. Die Erhebung einer Kreishundesteuer für 1932 für die in den selb­ständigen Gemarkungen gehaltenen Hunde in Höhe von 12 RM. pro Hund wird zugestimmt. Der Kreisausschuß wird ermächtigt, für die Zukunft die Kreisabgabe jeweils nach der Höhe der Staatsabgabe festzusetzen.

Gießen, den 15. April 1932.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.

3. 23.: Ritzel, Oberregierungsrat.

Betr.: Abgabe von Betriebsstoffen an Kraftfahrzeuge während der allge­meinen Ladenschlußzeiten.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Ziffer 3 Satz 1 der Bekanntmachung vom 16.3uli 1926 (AVBl. Nr. 58 vom 20. 3uli 1926) erhält folgende Fassung:

Für die Beschäftigung der Arbeitnehmer auf Grund dieser Ausnahme­genehmigung gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, daß Arbeitnehmer, die an einem Sonn- oder Festtage, gleichviel wie lange, beschäftigt werden, an einem Werktage der darauffolgenden Woche und an dem darauffolgenden Sonn- oder Festtage von jeder Arbeit freizu­lassen sind. Für dreischichtige Betriebe gilt diese Regelung nur dann, wenn die Beschäftigung der Arbeitnehmer an Sonn- oder Festtagen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr erfolgt."

Wir empfehlen 3bnen, die Tankstelleninhaber auf die Bestimmungen ausdrücklich hinzuweisen.

Gießen, den 15. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3- 23.: Dr. Braun.

Polizeiverordnung.

Betr.: Flugsport-Werbetag am 24. April 1932 in Hungen.

Auf Grund des Artikels 65 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8.3uli 1911, werden

für den am 24. April 1932 in Hungen stattfindenden Flugsport-Werbetag folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet:

§ 1.

Während des 24. April 1932 wird für die Zeit von 14 bis 18 Uhr das von den nachstehenden Straßen, Wegen und Plätzen begrenzte Gebiet einschließlich der genannten Straßen, Wege und Plätze polizeilich gesperrt:

Grünberger Straße zwischen Unterstrahe und Stümpfenweg, Neuer Marktplatz (die Pfanne), Straße am Zwenger, Wege um den Schul­hof, Lindenallee bis zur Langgasse, Langgasse vom Solmser Hof bis zum Bahnübergang am Schlaggarten, dritter Weg oberhalb des Rotsgrabens auf dem Roth zwischen Schlaggarten und Stümpfen­weg, Stümpfenweg zwischen vorgenanntem Weg und Grünberger Straße.

Die Grünberger Straße zwischen Unterstraße und Stümpfenweg bleibt für den Durchgangsverkehr geöffnet.

§ 2.

Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des innerhalb der vor­genannten Grenzen liegenden Gebiets nur mit Ausweisen der Flug­leitung oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten Zugangs­wegen gestattet.

§ 3.

Den Anweisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geld­strafe bis zu 90 RM. bestraft.

Gießen, den 18. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Betr.: Die Erhebung der Kurabgabe und Vadegelder in Bad-Nauheim.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Der Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Kon­zerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgeben suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersonal in den Badehäusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarken sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.

Die Abgabe der Ausweiskarlen darf alfo nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Nur für die Orts- anfässigen, die mindestens ein Jahr in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, dich Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.

lieber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Ver­zeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten find nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt find, gültig.

Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Dit Formulare zu Ausweiskarten sind bei dem Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim gratis und franko zu haben.

Die Ausweiskarten wollen Sie bei dem Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim anfordern. .

Die Listen sind am Schluffe der jeweiligen Saison im Oktober Mn Jahres direkt bei dem Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim porto­frei von Ihnen einzureichen.

Die nicht gebrauchten Karten find von 3hnen zwecks Verwendung in nachfolgenden 3ahren zurückzubehalten.

Alle Personen, die nicht im Gebrauche einer Ausweiskarte M, können für den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Er­laubnis durch den Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim erhalten.

Gießen, den 17. April 1932.

Kreisamt Gießen. 3- 23.: Schmid t.

Wortlaut der Ausweiskarte.

v wird hiermit bescheinigt, daß . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

den......\19 . .

Bürgermeisterei.......

(Siegel.)

Bei mißbräuchlichem Gebrauch verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Diensknachrichten des kreisamkes.

Heinrich Rinn, Klein-Linden, ist zum Slushilfefeldschützen der Gemein« Klein-Linden ernannt und verpflichtet worden. .

Otto Düringer II., Ober-Hörgern, ist zum Wiegemeister der Gemem« Ober-Hörgern ernannt und verpflichtet worden.

In Alsenheim (Kr Friedberg) ist die Maul- und. Klauenseuche loschen. Die angeordneten Sperrmahnahmen wurden aufgehoben.

In Pohl-Göns (Kr. Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche i loschen. Die ungeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben.

In Gleimenhain (Kr. Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen. Die angeordneten Sperrmahnahmen wurden aufgehoben.

Druck der Brühl'schen Univerjitäts - Buch- und Sterndruckerei, R Lange, Gießen.