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Erscheint Diensiag und Freitag.
19. Februar
Qlur durch die Post zu beziehen.
1932
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Druck der Brühl'schen Lkniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.
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ssrats über t folgender
der Land- ceifes.
missars sür n 5. Januar 932, AM. Reichstem- Nr. 10 vom ob die Ber- durchgesnhrt ; nicht voll- oetreibenden t ordnungs- sruchtlos, s« , damit wir ssen können.
Sleinbach.
i 1931 uni) des Reichs, mtrnachung Gemeinde, inisters des 1 Gemeinde
Für Versicherte, die zur Zeit des Unfalles über 65 Jahre alt sind, vermindern sich die vorstehenden Sätze um ein Viertel, für Versicherte, die M Zeit des Unfalles über 75 Jahre alt find, um die Hälfte der Verdienste für Versicherte über 21 Jahre. Damit ist die Anrechnung einer ™r dem Unfall vorhandenen Erwerbsbeschränkung für diese "2I(ter5= gruppen abgegolten, es sei denn, daß der Verletzte schon vor dem Unfall Invalidenrente wegen Invalidität bezogen hat.
Vorstehende Festsetzungen gelten nicht für Rechnungsführer, Lageroermalier, Buchhalter, Buchhalterinnen, Gutsverwalter, Wirtschaftsführer, M saufseher, Vögte, Forstgehilfen (Wildmeister, Jäger), Forst- und Iagd- Msseher (oorstschutzbearnte), Meier und Meierinnen, Molkereimeister, Mhmeister, Käser, Schafmeister, Oberknechte, Gestütswärter, Futter- meister, Bereiter, Fischmeister, Torfmeister, Rieselmeister, Wirtschafte- ff?/ Verwalterinnen, Brauer, Stürkemeister, Kraftwagenführer, «ihlosser, Sägemeister, Tischler, Sattler und Küfer.
Diese Festsetzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1932 in Kraft. Mit Ettl Zeichen Tage tritt die seitherige Festsetzung außer Kraft.
Gießen, den 16. Februar 1932.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). 3.23.: Dr. Braun.
" ' für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Ge-
HntLt.r“nsP°ttab?e Handelswaagen bis ausschließlich 3000 kg) soll durchgefuhtt'werüen^""^^ beginnen und nach folgendem Rundreiseplan Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten:
Bom hessischen Eichamt Gießen aus:
Wieseck.
Großen-Buseck, zugleich für Alten-Buseck, Trohe, Rödgen, Beuern.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In hos Güll ist die Seuche erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden hiermit wieder aufgehoben.
Gießen, den 17. Februar 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Muschenheim ist die Seuche erloschen. Die angeordneten Sperr- maßnahmen werden hiermit wieder aufgehoben.
Die Gemarkung Muschenheim wird aus dem Beobachtungsgebiet aus- geschieden.
Gießen, den 17. Februar 1932.,
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen im Jahre 1932.
äroeijäfjriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung r tm ^Pflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen-
. Anmerkung: Die Gemeinde Röthges nimmt an dem Eichtag in Lau- bacf) (Äreis Schotten) am 11. April d. I., Stockhausen und Weickartshain am Elchtag in Lardenbach (Kreis Schotten) am 18. April d. I. teil. Der Einlleferungstag wird den Gemeinden durch das Eichamt Gießen besonders mitgeteilt. 1 1
Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhalt durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.
, 3" gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.
Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weife bekanntgeben lassen und kurz vorher nochmals darauf hinweifen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden Interessenten wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.
Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche nur nach Anforderung von Kostenvoranschlägen von einem Fachrnanne ausfuhren zu lassen. Die Auftragserteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eichbearnten haben damit nichts zu tun.
Gießen, den 15. Februar 1932.
Kreisamt Gießen. 1.23.: Dr. Braun.
Am 2. März ,, 7.
Bekanntmachung.
Der für den Bereich der hessischen land- und forstwirtschaftlichen Be- kufsgenossenschaft gebildete Ausschuß zur Festsetzung der durchschnittlichen Johresarbeitsverdlenste land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter hat gemäß §933 der Reichsverftcherungsordnung die Jahresarbeitsverdienste für die Landgemeinden des Kreises Gießen wie folgt festgesetzt:
A. Zur Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge:
1. In der Landwirtschaft beschäftigte:
Reiskirchen,, zugleich für Bersrod, Saasen mit Bolln- bach, Winnerod, Lindenstruth.
Burkhardsfelden, zugleich für Hattenrod, Oppenrod.
Ettingshausen, zugleich für Harbach, Queckborn, Münster, Ober-Bessingen.
Im Bedarfsfälle mehr als einen Tag.
Amtsverkündigungsblatt rf
für die Vrovinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen^
üb. 211.:
v. 16—213.:
u. 16 3.:
a) Gespannführer: 990
870
540
b) Mägde: 675
585
510
c) Taglöhner, männlich: 840
705
450
„ weiblich: 495
390
270
II. Forstwirtschaft!. Arbeit.: männl.: 1080
765
540
„ „ weibliche: 660
540
300
III. Gärtner und Gartenarbeiter:
a) gelernte Gärtner, männliche 1080
765
540
„ „ weibliche: 660
540
300
b) sonstige Gartenarbeiter, männl.: 840
705
450
„ „ weibl.: 495
390
270
IV. Im Weinbau beschäftigte Arbeiter, männliche: 990
870
540
weibliche: 585
510
300
B. Für versicherte, die nicht als Lohnarbeiter bei der Berufsgenossenschaft
versichert sind:
üb. 213.:
v. 16—21 I.:
u. 16 3.:
I. Betriebsunternehmer: 975
690
495
II. Ehegatten der Betriebsunternehmer: 615
540
III. Const.ge im Betrieb beschäftigte und Betriebsfremde, männliche: 750
615
405
„ weibliche: 435
360
255
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