Ausgabe 
19.1.1932
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die prsvinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Jk5 s,»in, DI.««», und 19. Januar Du, du,» °I- .» w,

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körung von Privat Hengsten. ^Unfälle auf Bahnüberaänaen Der stark verseuchten Gebletsteiien. - Die An-

Schaft durch steuerliche Begünstigungen. Die Behandlung der Zugtiere -m Winter^ o®« ~k Wiederbelebung der Bauwirl--

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Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen

am 1. Januar 1932.

Bekanntmachung.

bie Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betreffend.

Vom 15. Januar 1932.

Länder Preußen mit Ausnahme von Ostpreußen, Mecklenburg- vchwerln, Braunschweig, Anhalt, der Landesteil Oldenburg sowie die p alz unu der Landeskommissariatsbezirk Mannheim gelten bis auf lose n 5 fta ~ verseucht im Sinne meiner Anordnung vom 13. Januar W (Reg.-Bl. Seite 3).

Mb diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Zugvieh l Rinder, «chafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der Ln la®'®erlm ^i0,n^erunS uach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.

Die Bekanntmachungen vom 12. Oktober und 1. Dezember 1931 sind ylermst aufgehoben.

Darmstadt, den 15. Januar 1932.

Der Minister des Innern.

_ I. V.: Diehl.

Bekanntmachung, betreffend die Ankörung von privakhengsken.

Vom 8. Januar 1932.

, von Privathengsten, welche diese zum Decken fremder Stuten fnriwliv uPbJHr das Jahr 1932 ankören lassen wollen, werden aufge- T)n r; dis spätestens 31. Januar 1932 bei der Landgestütsdirektion in 31 SObt entsprechenden Antrag zu stellen. Anträge, die nach dem sichtig?werden eingehen, können in diesem Jahre nicht mehr berück-

Darmstadt, den 8. Januar 1932.

Hessisches Ministerium der Finanzen, Abteilung für Landwirtschaft.

Rößler. ,

Bekanntmachung.

c*r-: ttafälle auf Bahnübergängen.

Sfrn&I 1^31 sind an unbewachten Bahnübergängen bei den gen- und Vorortbahnen wiederum sehr zahlreiche Unfälle erfolgt.

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Dieburg...........

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1

1

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Alsfeld..........

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2

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1

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3

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2

1

4

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Oppenheim..........

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1

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3

Worms............

3

1

23

10

Hessen |

49

14

380

188

in

Gießen, den 15. Januar 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

23etr.: den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.

?bäU6nahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen ir wiederholt darauf hm, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde vormittags und Freitags vormittags jeder Woche sind. Wahrend der übrigen Zeit sind die Dienstzimmer des Kreisamts für das Mrfbhnn?»»fmOf en' f° s6' soweit es sich nicht um Fälle allerdringendster Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen auf Abfertigung nicht rechnen können. ' 1

Gießen, den 15. Januar 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritze l.

2ln den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

bnn^^Pt!a^e finb dw Unfälle auf Fahrlässigkeit und Unaufmerksam- tett von Kraftwagen- und Kraftradlenkern oder von Fuhrleuten zurück- 0^fuyrßn.

Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu oer- bZnS'?11 'b\®n°2Itetru"fl auf die besonderen Gefahren hin, die nnh sR.hnn d Ueberfahren von unbewachten Bahnübergängen und Bahngleisen, insbesondere auch bei den Straßenbahnen durch Un­aufmerksamkeit der Beteiligten entstehen.

Gießen, den 15.3anuar 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

28n das polizeiamk Gießen und die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie aufmerksam^ Durchführung der bestehenden Polizeivorschriften besonders

Betr.: Die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen: hier: Wiederbe­lebung der Bauwirtschaft durch steuerliche Begünstigungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

., den vergangenen Jahren haben wir regelmäßig, zuletzt durch Aus- schreiben von 17.,Juli 1931, den Gemeinden empfohlen', dem Vorgehen des Horrn Frnanzmmifters bezüglich der staatlichen Grundsteuer zu folgen und Wohnungsneubauten fünf Jahre nach der Fertigstellung von der kommunalen Grundsteuer zu befreien. Die hiernach gewährten Steuer­nachlasse waren rechttich als Billigkeikserlässe anzusehen. Durch die Vor­schriften im Dritten Teil Kapitel II der Paragraphen 20 und 23 und im Merten Teil Kapitel 18.14 der Verordnung des Trn R^chspLsidenten ^rffl^$e£.ung Dort Wirtschaft und Finanzen vorn 1. Dezember 1930 (MBiBL I S. 517) ist diese Angelegenheit reichsrechtlich geregelt, und zwar in der Weise, daß für die Gebäude, die in der Zeit vom 1 Avril 1931 mn^3U®5ter/tl0r mer$.en' tein Rechtsanspruch auf Grundsteuernnchlaß ge- wahrt wird (ogl. auch unser Ausschreiben vom 13. Januar 1931) Mittler- we-le smd M't Wirkung vom 1. Oktober 1931 in den Paragraphen 1 bis 7 des Ersten Abschnitts m Kapitel VI des Ersten Teils der Anvastunas- ^errn-JReifeäfibente" Dom 23^2)0? In9931

RGBl I S. 779) neue re.chsrechtliche Vorschriften erlassen worden für so.che wohngebande, die in den Rechnungsjahren 1924 bis 1930 errichtet worden sind. Hiernach wird auch für diese Gebäude unter den in der Ver- orbnung vorgesehenen Voraussetzungen ebenfalls ein Rechtsanspruch auf Befreiung von der Grundsteuer der Gemeinden und Gemeindeverbände msaweit gewahrt, als von der Gemeinde eine Grundsteuerbefreiung (aus Billigleitsgrunden) seither zugestanden wäre Die Befreiung erstreckt sich

Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise den Landgemeinden außerdem durch Aushang des Ihnen mit 23er' n;9 14" 9JlsS>r3-?925 Zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kennt­

nis zu bringen. Weiter weisen wir die Bürgermeistereien der &v

ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der post hierher zu schicken und nicht wie dies vielfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns (Jl-l UUvl tlllllvill.