Betr.: Viehzählung am 1. Dezember 1932.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
»lm 1. Dezember 1932 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen. Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeisterelen ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht 8C1Diet'nötigen Zähllisken und Gemeindebogen wird Ihnen das Landesstatistische Amt unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bi-i zum 25. November nicht im Besitz der notigen Zahlpapiere sind, wollen sich entweder mittels Fernruf 3tr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Behörde wenden.
Auf dem Gemeindebogen und auf der Zahlliste sind Anweisungen ciufqedruckt, wie die Zählung im einzelnen Äurchzusühren ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zahler eingehend bel Dien‘au5gefüöten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen sind spätestens bis zum S. Dezember d. 3. an das Landesstatistlsche Amt in Darmstadt abzusenden. Der Termin mutz unbedingt ein- achalten werden.
Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu machen.
Wer bei dieser Zählung unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis oder mit Geldstrase bestraft.
Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zahlung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen zur ge- wissenhasten Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.
Gießen, den 17. November 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Herstellung des Hachborner Wegs.
Der in der Gemeinde Staufenberg gelegene Teil des Hachborner Wegs wird wegen Herstellungsarbeiten vom 18. d. M. ab bis aus weiteres für jeden Fuhrwerks- und Fußgängerverkehr gesperrt.
Gießen, den 18. November 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Grei n.
Betr.: Tierschutzkalender 1933.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die von 3hnen bestellten Tierschutzkalender für 1933 sind bei uns eingetrosfen. Wir empfehlen 3hnen, die Kalender b,s spätestens zum
15. Dezember auf Zimmer 9 des Regierungsgebäudes abholen zu lassen Der Preis beträgt 10 Rpf. für das Stück. Einige Freistucke werden bei. gefügt.
Für Versandkosten kommt ein Zuschlag von 10 Rpf. hinzu. Eine Berechnung des Gesamtbetrags ist der Sendung beigefügt.
Wir empfehlen 3hnen, den auf Sie entfallenden Betrag alsbald an die Kreiskasse Gießen abzuführen. — Mit den bestellten Kalendern werden gleichzeitig die für 3hre Schule benötigten Abdrucke der Reichsverfajsung für Ostern 1933 ausgegeben.
Gießen, den 11. November 1932.
Hessisches Kreisschulamt. 3- V.: Fische r.
Betr.: Schulgeld für ortsfremde Fortbildungsschüler.
An die Bürgermeistereien und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht Veranlassung, erneut auf folgende Bestimmung hinzuweisen:
Wenn ein Fortbildungsschüler außerhalb seiner Heimatgemeinde beschäftigt oder in der Lehre ist, aber nicht hier sondern in einer drillen Gemeinde die Fortbildungsschule besucht, so ist zur Zahlung des Schulgeldes die Gemeinde verpflichtet, in der für den 3ugendlichen die Fori- bildungsschulpflicht besteht. Dies ist also nicht die Heimat- sondern die Beschäftigungsgemeinde.
Gießen, den 10. November 1932.
Hessisches Kreisschulamt. 3-V.: Fischer.
Dienstnachrichien des Kreisamtes.
Der Minister des 3nnern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet :
Geldlotterie des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge <>.$, Landesverband Bayern, München; Vertriebszeit: vom 1. Dezember IW bis 28. Februar 1933.
Geldlotterie zugunsten der 3nstandsetzungsarbeiten an den Domen in Freiberg und Wurzen, Freiberg i. Sa.
Geldlotterie für die Erhaltung der Baudenkmäler in Rothenburg o. d. Tauber, Nördlingen und Dinkelsbühl; Ziehungstermin: 21. A- nuar 1933.
Geldlotterie zur Wiederherstellung des Turms der St.-Kilians-Kirche in Heilbronn; Ziehungstermin: 23. Dezember 1932.
Druck der Brühl'schen Liniversitäts-Buch. und Steindruckerei, A. Laage, Dießen.


