Ausgabe 
18.3.1932
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreit- pferüe und Federwagen.

Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreitpferden und Federwagen aufgefordert, diesen Besitz alsbald, spätestens bis 1. April 1932 bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde und Feder­wagen zur Anmeldung zu bringen find.

Die Stempelabgabe für das Rechnungsjahr 1932 ist bis zum 15. April 1932 bei Meidung der in Artikel 33 des Gesetzes über den Urkundenstempel festgesetzten Strafen auf unserem Bureau Zimmer Nr. 8 zu ent­richten. Die Jahreskarte von bereits angemeldeten Luxuswagen und -Pferden sowie von Federwagen ist bei der Zahlung mitzubringen.

I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferden oder Federwagen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnorts oder Aufenthaltsortes

1. diesen Besitz binnen acht Tagen mündlich oder schriftlich anzu­melden und

2. die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten.

Diese Abgabe beträgt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark.

II. Als Federwagen gelten Breaks, Iagdwagen, Halbverdecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten.

Dem Polizeiamt Gießen

und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wieder­holt zu veröffentlichen.

Gießen, den 7. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Dr. Brau n.

Betr.: Petroleumpreise.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die abschriftlich nachstehende Anordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 24. Februar 1932 bringen wir zu Ihrer Kenntnis­nahme mit dem Auftrag, die Petroleumhändler entsprechend anzuweisen. Sie selbst wollen die Einhaltung der Verordnung überwachen.

Gießen, den 16. März 1932.

Kreisamt Gießen. I. SB.: Dr. Braun.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung.

Berlin, den 24. Februar 1932.

Potsdamer Straße 1011.

Auf Grund der §§ 1 und 4 der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (Reichs­gesetzblatt I, S. 747) treffe ich hiermit folgende Anordnung:

Der höchstzulässige Aufschlag auf die Tankwagenliterpreise für Pe­troleum wird auf 8 Pf. je Liter begrenzt. Soweit keine Tankwagenliter­preise für Petroleum an einzelnen Orten bestehen, tritt an deren Stelle der Einstandspreis. Aufschläge, die unter dem höchstzulässigen Satz liegen, sind beizubehalten und dürfen nicht erhöht werden. Die Regelung tritt mit dem l.März 1932 in Kraft.

Die zuständigen Landesbehörden sind ermächtigt, eine Erhöhung des Zuschlages bis zum Betrage von 8 Rpf. je Liter auf begründeten Antrag in Einzelfällen zuzulassen.

Ich ersuche Sie, Ihren Abnehmern von dieser Anordnung Kenntnis zu geben und mir mitzuteilen, an welchen Stellen ein höherer Aufschlag als 8 Rpf. je Liter auf die Tankwagenliterpreise vom 1. März 1932 ab erhoben wird.

Eine Veränderung der Tankwagenliterpreise ist jeweils den obersten Landesbehörden mitzuteilen.

gez.: Dr. Goerdeler.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wieseck.

In Wieseck ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gehöft des Karl Balser V., und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Wieseck.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amts­verkündigungsblatts findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mii erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 16. März 1932.

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Großen-Buseck; hier: den profilmähigen Ausbau der Wieseck.

3n der Zeit vom 16. März bis einschließlich 22. Wärz 1932 liegen aus dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Großen-Buseck

1. Abschrift des Kommistionsbeschlusses vom 8. März 1932, Ziffer 1,

2. Projekt und Erläuterungsbericht zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen ein­zureichen.

Friedberg, den 10. März 1932.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

3n Ulrichstein und Unter-Seibertenrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

3n Assenheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet und die Gemarkung Assenheim zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Wilhelm Schmeel I. und Friedrich Steul wurden als stellvertretende Wiesenvorstandsmitglieder der Gemeinde Bettenhausen ernannt und ver­pflichtet.

Der Minister des 3nnern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:

Die 49. Münchener Pferdelotterie, Ziehungstermin: 9. April 1932.

Die Mannheimer Maimarktlotterie 1932, Ziehungstermin: 7. Juni 1932.

Der Ziehungstermin der Geldlotterie zugunsten des Erweiterungsbaues des Goethe-Nationalmuseums in Weimar ist auf den 5. und 6. August 1932 verlegt worden.

Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaats Hessen die Erlaubnis erteilt:

Dem Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegshinter­bliebener e. SB., Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbung fördernder Mitglieder zugunsten seiner satzungsgemäßen Aufgaben bis zum 31. Dezember 1932.

Dem Hilfsverein für die Berufsarbeiter der Inneren Mission, Berlin- Zehlendorf zur Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe in Ev. Zeit­schriften zugunsten der Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die in der Mission tätigen Berufsarbeiter bis zum 31. März 1933.

Druck der Brühl'fchen Llniverfitäts. Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.