Amisverkündigungsblaii ■
für die provinzial-irektion Oberheffen und für -as Kreisamt Gießen
«!-»->-- -»» Freitag. 13, Mai a„ w 1932
-aha, t-.be-, tcht^F,.-«ua^»„K„r.d..b„ag^«^
Betr.: Die Erhebung der Kurabgabe und Ladegelder in Bad-Nauheim.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Der Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen dis Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden daß die Abgabe von Badern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an 'die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersonal in den Bade- Häusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.
Die Abgabe der Ausweiskarlen darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Rur für die Orts- ansässigen, die mindestens ein Jahr in dem belr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.
lieber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.
Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr in dem sie ausgefertigt sind, gültig.
Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarten sind bei dem Vorstand des Staatsbades Bad- Nauheim gratis und franko zu haben.
Die Ausweiskarten wollen Sie bei dem Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim anfordern.
Die Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saison — im Oktober jeden Jahres — direkt bei dem Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim portofrei von Ihnen einzureichen.
Die nicht gebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.
Alle Personen, die nicht im Gebrauche einer Ausweiskarte sind, können für den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis Ech den Vorstand des Staatsbades Bad-Nauheim erhalten.
Gießen, den 7. Mai 1932.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Schmidt.
Wortlaut der Ausweiskarke.
D ........................................
“'m bescheinigt, daß . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will
, den 19 . .
Bürgermeisterei
(Siegel.)
Sei mißbräuchlichem Gebrauch verliert diese Äarte ihre Gültigkeit.
innerhalb dieser Frist keine Beseitigung, so ist Strafanzeige zu veranlassen Abfertigung der Raupennester auf Kosten des Besitzers zu
Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir den Gemeinden aufs neue die Anbringung von Nistgelegenheiten für Meisen und meisenartige Vögel. Gießen, den 6. Mai 1932.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Belehrung der Pilzsammler.
3" Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um den Genuß selbstgesuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug empfohlen werden, nur Pilz- arten zu verwenden, die ihm zweifellos als eßbar bekannt'find. Einen Ueb erb lick über die wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt das im Reichsgesundheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das im Jahre 1924 in n°uer erweiterter Ausgabe im Verlage von Julius Springer, Berlin W 9, Lmkstraße 23/24 — erschienen ist und von dort ober im Wege ^-^"chdcmdels bezogen werden kann. Der Preis für ein Stück beträgt 30 Rpf. (einschließlich Porto 33 Rpf.), für 100 Stück 27 RM., für 1000 Stuck 220 RM. zuzüglich Porto. In der Neuausgabe des Pilzmerkblattes werden 42 Pilzarten beschrieben, es enthält eine farbige Tafel mit 34 Abbildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das Sammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen.
Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und'Auskunft zur Seite stehen, haben sich zur Verfügung gestellt:
1. Lehrer Keller, Lollar;
2. Studienrat Dr. Blank, Gießen;
3. Gartenbaudirektor Rehuelt, Gießen.
Gießen, den 7. Mai 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Betr.: Anbauflächenerhebung 1932.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Die diesjährige Anbauflächenerhebung ist in der Zeit vom 27. Mai bis 4. Juni von den Bürgermeistereien unter Hinzuziehung sachkundiger Personen durchzufuhren. Eine sorgfältige und gewissenhafte Erledigung der Anbauslächenerhebung ist dieses Jahr ganz besonders notwendig da einwandfreies Material über den Anbau der einzelnen Feldfrüchte'als Beurteilungsgrundlage für agrarpolitifche Maßnahmen der Regierung unentbehrlich ist. Zu irgend welchen steuerlichen Zwecken finden die Ergebnisse keine Verwendung. Bürgermeistereien, die noch keine Zählpapiere erhalten haben, wollen das Landesstatistische Amt in Darmstadt benachrichtigen, nötigenfalls durch Fernsprecher Nr. 2657. Die den Zählpapieren beigegebene Anweisung wird sorgfältiger Beachtung empfohlen; der Einsendetermin am 8. Juni muß unbedingt eingehalten werden.
Gießen, den 9. Mai 1932.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Setr.: Vertilgung der Raupennester.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
...E'r^weisen auf § 1 der Polizeiverordnung vom 18.3uli 1925 — hoffentlicht im Amtsverkündigungsblatt Nr. 59 vom 24. Juli 1925 — 1 und empfehlen zunächst, allgemein durch öffentliche Bekanntmachung
< ®un9 ber Raupennester aufzufordern. Durch das Feldpolizei- LJ,°t wollen Sie alsdann feststellen lassen, ob Ihrer Aufforderung «igekommen ist oder nicht. Den säumigen Besitzern ist sodann von > en eine kurze Frist zur Beseitigung der Anstände zu setzen. Erfolgt
Bekanntmachung.
Betr.: Privatanschlußgleis der Firma Scheidyauer & Gießing bei dem Bahnhof Mainzlar.
Der Herr Hessische Finanzminister hat mit Verfügung vom 27. April 1932 zu Nr. F. M. 1.15139 die unterm 12. Februar 1931 zu Nr. F. M. I. 3878 erteilte landespolizeiliche Genehmigung zur Erweiterung der obigen Gleisanlage wegen Nichtausführung zurückgezogen.
Gießen, den 4. Mai 1932.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


