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und Fachschulen, denen beim Verlassen der Volksschule bereits ein Verfassungsabdruck 'ausgehändigt worden ist, haben nicht abermals einen Abdruck zu erhalten.
Gießen, den 7. April 1932.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 25. April entgegen.
Fehlbericht erforderlich.
Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.
Gießen, den 7. April 1932.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr.: Besichtigung der Museen der Stadt Gießen durch die Schulen.
An die'Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen darauf hin, daß die Museen der Stadt Gießen:
a) Oberhessisches Museum und Gailsche Sammlungen,
b) Völkermuseum,
c) Kriegsmuseum „
zur Besichtigung durch die Schulen zu folgenden Zeiten zugänglich sind:
im Winter von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, im Sommer von 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
Anmeldungen sind zwei Tage vorher an die Direktion der Museen oder an die Beschließerin Frau Ochs (Telephon 4104) zu,richten.
Der Eintrittspreis beträgt für jeden Schuler und jedes Museum 10 Pf.
Es enthalten:
a) das Oberhessische Museum: prähistorische, fränkische und römische Gegenstände; Trachten und historische Gegenstände aus Oberhessen;
b) das Völkermuseum: ethnographische Sammlung;
c) das Kriegsmuseum: Waffen- und Montursammlungen.
Bei dem hohen Bildungswert dieser Museen kann der Besuch dringend empfohlen werden.
Gießen, den 8. April 1932.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereiniqung Großen-Vuseck; hier: Drainagezinsenausschlag bezüglich der Fluren XIII, XIV, XVI, XVII, XVIII, XX und XXL In der Zeit vom 15. bis einschließlich 21. April 1932 liegt auf dem
Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Großen-Buseck
der Ausschlag der Zinsen hinsichtlich der im Herbst 1930 und Frühjahr 1931 ausgeführten Drainagen in den Fluren XIII, XIV, XVI, XVII, XVIII, XX und XXI
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungzeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 7. April 1932.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
In Köddingen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben. Der Kreis Schotten ist somit wieder seuchenfrei.
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


