Ausgabe 
11.11.1932
 
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und zwar in Lich um 9.30 Uhr, in Grünberg um 9.15 Uhr, und in Buhbach i 10 21fi v

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren der genannten Landwirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in

Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich (Hessen);

Grünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grunberg

Butzbach an Herrn Landwirtschaftsrat Dr. Dienst, Butzbach, im Schul­gebäude, Langgasse Nr. 17. f

Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der auf­zunehmenden Schüler, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung von Schülern in Privathäusern.

Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70, Butzbach Nr. 387.

Die in die Unterklasse aufzunehmenden Schüler müssen Mindestens Ostern 1931 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld, das seither 30 RM. für Hessen und 35 RM. für Nichthessen für das Winterhalb,ahr betruq, wird ermäßigt werden. , , ,...

Auf die große Bedeutung und Wichtigkeit der sachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschastlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 17. Oktober 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaft­lichen' Beruf ergreifenden Söhne zum Schulbesuche hinzuwirken. Zum Dienstbezirk der Landwirtschastlichen Amts-Außenstelle Butzbach gehören aus dem Kreise Gießen die Orte Großen-Linden, Leihgestern, Lang-Gons und Holzheim.

Gießen, den 17. Oktober 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Bekanntmachung

betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1932/33 an den Landwirtschaftlichen Schulen bei den Hessischen Landwirlschastsamtern.

Der ordentliche Lehrgang an den Landwirtschastlichen Schulen in Lich, Grünberg und Butzbach beginnt erst nm

, Montag, dem 14. November 1932,

Außerdem ist jeder Wechsel des Standortes der Artistenhunde für die Dauer von drei Monaten nach erfolgter Einfuhr innerhalb von 48 Stun­den der Ortspolizeibehörde des jeweiligen neuen Aufenthaltsortes persön­lich oder schriftlich mitzuteilen."

Darmstadt, den 1. November 1932.

Der Minister des Innern. 3. 23.: Diehl.

Dekannkmachuag.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medi­zinischen Poliklinik finden für die Besucher aus den Landgemeinden des Krei es Gießen jeden Monlagnachmittag von 4 bis 5 Uhr statt.

Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung find, bedürfen einer Ueberwsifung ihres Arztes in die Lungenfürforgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 7. November 1932.

Kreisamt Gießen (Kreisfürforgeamt). 3- 23.: Grein.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, Vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen, In­teressenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Gießen, den 7. November 1932.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). 3.23.: Grein.

Betr.: Beginn der Osterferien in den 3ahren 1933 bis 1937.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt: An den hessischen Schulen beginnen die Osterferien

im Jahre 1933 am Sonntag, dem 2. April 1933,

im 3ahre 1934 am Sonntag, dem 25. März 1934,

im 3ahre 1935 am Sonntag, dem 7. April 1935,

im 3ahre 1936 am Sonntag, dem 29. März 1936,

im 3ahre 1937 am Sonntag, dem 21. März 1937.

Gießen, den 10. November 1932.

Hessisches Kreisschulamt. 3- 23.: Fischer.

Betr.: Die Ein- und Durchfuhr von Hunden.

An das Polizeiamk Gießen, die Bürgermeistereien der Land­gemeinden und die Gendarmeriestakionen des Kreises.

Wir machen Sie auf die nachstehende Ergänzung der Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 1.11.1932 betr. Ein- und Durch­fuhr von Hunden aufmerksam und empfehlen 3hnen, entsprechend zu verfahren. Aus unsere Bekanntmachung im Amtsverkundigungsblntt Nr. 23 vom 28. 3. 1930 nehmen wir Bezug.

Gießen, den 9. November 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Bekanntmachung,

betr. die Ergänzung der Bekanntmachung über die Ein- und Durchfuhr von Hunden vom 14. März 1930 (Reg.-Bl. S. 33).

Vom 1. November 1932.

Die Bekanntmachung über die Ein- und Durchfuhr von Hunden vom

14. März 1930 (Reg.-Bl. S. 33) wird wie folgt ergänzt:

Für Hunde, die im Artistenberuf Verwendung finden, gelten nur die Bestimmungen des § 1, Ziffer 1, 2 und 3, Buchstabe c und d.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 25. November entgegen.

Fehlbericht nicht erforderlich.

Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.

Gießen, den 10. November 1932.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

Dienstnachrichken des kreisamkes.

3n Nieder-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet und die Gemarkung Rieder-Erlenbach zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Der Minister des 3nnern hat im Volksstaat Hessen gestattet:

Geldlotterie zugunsten des Deutschen Ledermuseums in Offenbach am Main; Vertriebszeit vom 15. November 1932 bis 30. April 1933.

Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:

23. Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung des Ueberlinger Münsters, Ziehungstermin: 14.3anuar 1933.

Druck der Brühl'schen Tlniversitäts. Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.