Ausgabe 
12.1.1932
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ak. 3 Erscheint Dienstag und Freitag.12. ZüNUar Nur durch die Post zu beziehen. 1932

Inhalts-Aebersicht: Ausführung des Tumultschädengesetzes. - Wahl der Kreistagsmitglieder. - Maul- und Klauenseuche in Hof-Güll und Annerod. - Die Führung der Sprungregister. Das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbefchädigter. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Beira Ausführung des Tumultschädengesetzes vom 12. Mai 1920.

Zwischenzeitlich eingetretene Aenderungen im Mitgliederbestand haben die Neubildung der Feststellungsausschüsse in den drei hessischen Provinzen erforderlich gemacht.

Dem Ausschuß zur Feststellung von Enkschädigungen für Ausruhr­schäden in der Provinz Oberhessen in Gießen gehören aus Grund Ent­schließung des Herrn Ministers des Innern nunmehr an:

Regierungsrat Dr. Krüger in Gießen als Vorsitzender,

Regierungsrat Dr. Braun in Gießen als stellvertretender Vor­sitzender.

Als Mitglieder:

1. Fabrikant Georg Almendinger in Grünberg.

2. Schlosser Wilhelm Deusing in Lollar.

3. Bürgermeister Fendt in Hungen.

4. Oekonomierat Hofmann in Hof-Güll.

5. Fabrikant Langsdorf in Friedberg.

6. Bauunternehmer Th. Mörschel in Friedberg.

Als stellvertretende Mitglieder:

1. Gutspächter Karl Hesse in Otterbach.

2. Landtagsabgeordneter Fenchel in Ober-Hörgern.

3. Kreisfeuerwehrinspektor Füller in Friedberg.

4. Zigarrenarbeiter Harl Heidenreich in Schotten.

5. Drogist August Noll in Gießen.

6. Möbelfabrikant Gustav Ramspeck in Alsfeld.

Gießen, den 6. Januar 1932.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

G r a e f.

Bekanntmachung,

Betr.: Wahl der Kreistagsmitglieder.

Die Kreiswahlkommission hat in ib-"r Sitzung vom 16. Dezember 1931 sestgestellt, daß an Stelle des Kreistagsmitgliedes Wilhelm Lepper zu Gießen, der sein Mandat niedergelegt hat, gemäß Art. 5 und 58 des Gesetzes über die Wahlen der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 17. Oktober 1925 Karl Hildebrand, Arbeiter zu Miefeck, zu treten hat.

Gießen, den 7. Januar 1932.

Der Vorsitzende der Kreiswahlkommission.

I. V.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche, in Hos-Güll.

5n hof-Güll ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus Hof-Güll. Die Ge- markung Hof-Güll wird in das Beobachtungsgebiet der Gemarkung Kufchenheim einbezogen.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amts- verkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis. ' "

Gießen, den 8. Januar 1932,

Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Annerod.

In Annerod ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Anne­rod, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Annerod.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amts­verkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 8. Januar 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.

Betr.: Faselwesen; hier: die Führung der Sprungregister.

Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Art. 14, Abs. 1 des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920, sind von den Faselhaltern durch 3hre Vermittlung Aus­züge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von Ihnen be­glaubigt ist, uns für das abgelaufene 3ahr bis spätestens den 15. Februar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen 3hnen, das Erforderliche alsbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende For­mular kann selbst angefertigt werden. Das Muster befindet sich auf der letzten Seite der amtlichen Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen betreffend.

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß uns nicht Abschriften der gesamten, Sprungregister, sondern Auszüge entsprechend dem vor­erwähnten Muster vorzulegen sind.

Gießen, den 9. 3anuar 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.

Betr.: Das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Staats- und Kommunalverwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen uns bis spätestens 15. d.M. die schwerbeschädigten Lehr­kräfte Ihrer Schule melden.

Schwerbeschädigte im Sinne des Gesetzes sind Deutsche, die infolge einer Dienstbeschädigung oder durch Unfall oder beide Ereignisse um wenigstens 50 v. H. in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt sind und auf Grund des Reichsversorgungsgesetzes und der ihn gleichgestellten Militär- oerforgungsgefetze oder auf Grund der reichsgesetzlichen Unfallversiche- rungsgesetze eine der Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit entsprechende Reute beziehen.

Es ist anzugeben:

1. Bor- und Zunamen, 2. Geburtsdatum, 3. Amtsbezeichnung, 4. Art der Beschädigung, 5. Militär- oder Unfallrente in Prozenten (bei den­jenigen, die Unfallrente beziehen, ist einU vor die Prozentzahl zu setzen.

Gießen, den 8. 3anuar 1932.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Hugo Henze aus Trais-Horloff wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinden Utphe und Trais-Horloff verpflichtet.

In Olsdorf (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden. Der Ort 3lsdorf ist zum Sperrgebiet und die Gemarkuna zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.

Druck der Brühl'schen Tlniversitäts-Duch- und Steindruckerei, D. Lange, Gießen,