Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreitpferde und Federwagen.
Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreitpserden und Aederwagen aufgefordert, diesen Besitz alsbald, spätestens bis 1. April 1932 bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde und Federwagen zur Anmeldung zu bringen find.
Die Stempelabgabe für das Rechnungsjahr 1932 ist bis zum 15. April 1932 bei Meldung der in Artikel 33 des Gesetzes über den Urkundenstempel festgesetzten Strafen auf unserem Bureau — Zimmer Nr. 8 — zu entrichten. Die Jahreskarte von bereits angemeldeken Luxuswagen und -Pferden sowie von Federwagen ist bei der Zahlung mitzubringen.
I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferden oder Federwagen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnorts oder Aufenthaltsortes
1. diesen Besitz binnen acht Tagen mündlich oder schriftlich anzumelden und
2. die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten.
Diese Abgabe beträgt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark.
II. Als Federwagen gelten Breaks, Jagdwagen, Halbverdecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten.
Dem Polizeiamt Gießen
und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 7. März 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Dienstnachrichken des Kreisamkes.
Heinrich Schultheiß IV. zu Stangenrod ist zum Wiegemeister der Gemeinde Stangenrod ernannt und verpflichtet worden.
Karl Weber von Stangenrod ist zum Mitglied des Wiesenvorstandes der Gemeinde Stangenrod ernannt rind verpflichtet worden.
Heinrich Karl Kehler II. von Steinbach ist zum stellvertretenden Wiegemeister für die Gemeinde Steinbach ernannt und verpflichtet worden.
In Vilbel ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneien Sperrmaßnahmen werden ab 7. März 1932 wieder aufgehoben.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:
Der Interkonfessionellen Kommission für Bahnhofsmifsion in Deutschland, Berlin-Dahlem, zur Sammlung von Geldspenden durch Büchsensammlung zugunsten der Bestrebungen der Bahnhofsmission an dreimnl zwei Tagen in der Zeit vom 29. April bis 31. Oktober 1932.
Der Minister des Innern hat im "Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:
Die 49. Münchener Pferdelotterie, Ziehungstermin: 9. April 1932.
Die Mannheimer Maimarktlotterie 1932, Ziehungstermin: 7. Juni 1932,
Der Ziehungstermin der Geldlotterie zugunsten des Erweiterungsbaues des Goethe-Nationalmuseums in Weimar ist auf den 5. und 6. August 1932 verlegt worden.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:
Dem Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegerhinterbliebener e. 23., Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbung fördernder Mitglieder zugunsten seiner satzungsgemäßen Aufgaben bis zum 31. Dezember 1932.
Dem Hilfsoerein für die Berufsarbeiter der Inneren Mission, Berlin- Zehlendorf, zur Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe in evangelischen Zeitschriften zugunsten der Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die in der Mission tätigen Berufsarbeiter bis zum 31. März 1933.


