Ausgabe 
6.5.1932
 
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Amtsverkündigungsblatt

für -ie provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

M. 34 Erscheint Dienstag und Freitag. 6, Mai gut durch die Post zu beziehen. 4932

Nend^Bau^

Bekanntmachung

über die Einfuhr von Kirschen von Deutschland nach England.

Vom 28. April 1932.

Für das Jahr 1932 gelten folgende Bestimmungen:

1. Bis zum 2. Juni einschließlich ist die Einfuhr "von Kirschen an keine besonderen Bedingungen gebunden.

2. In der Zeit vom 3. Juni bis 26. Juni einschließlich ist die Einfuhr nur gestattet, wenn jede Sendung von einem Ursprungszeugnis der Ge­meindebehörde begleitet ist, in dem das Land und der Ort, wo die Kirschen gewachsen sind, angegeben sind.

3. Vom 27. Juni ab ist die Einfuhr nur gestattet, wenn jeder Sendung außer dem vorbezeichneten Ursprungszeugnis noch eine Bescheinigung des amtlichen Pflanzenschußdienstes nach dem nachstehend vorgeschriebe­nen Muster beigegeben ift; hierin ist zu bescheinigen, daß die in der Sendung enthaltenen Kirschen nicht an einem Ort gewachsen sind, der südlich des 53. Breitengrades oder in Ostpreußen gelegen ist. (Siehe nach­stehendes Muster.)

Sendungen, denen die vorgeschriebenen Zeugnisse nicht beigefügt sind, werden von der Einfuhr zurückgewiesen. Sämtliche Sendungen werden von dem englischen Pflanzenschutzdienst auf Befall mit der Kirschfliegen­made untersucht. Bei Feststellung von befallenen Sendungen kann die weitere Einfuhr sofort gesperrt werden.

Darmstadt, den 28. April 1932.

Hessisches Ministerium der Finanzen, Abteilung für Landwirtschaft.

Dr. Rößler.

*

Zeugnis des amtlichen Pflanzenschuhdienstes.

Cs wird bescheinigt, daß die in der unten beschriebenen Sendung ent­haltenen Rohkirschen nicht südlich des 53. Breitengrades oder in Ost­preußen gewachsen sind.

Zahl und Beschreibung der Packungen in der Sendung

Kennzeichen . . j............

Datum der Absendung Einfuhrhafen . . ................s

Unterschrift

Behörde

Datum

Siegel

Bekanntmachung.

5Sctr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Erweiterung der elektrischen Straßenbahn in Gießen von der Marburger Straße bis Wiesecker Weg.

Die Pläne zur obigen Prüfung nebst Anlagen liegen auf dem unter­zeichneten Kreisamt, Zimmer 6, vom 10. bis 17. Mai 1932 einschließlich Dr Einsicht offen. 7

Einwendungen und Ansprüche wegen Verlegung und Aenderung stfentlicher Wege, Ab- und Zufahrten auf Grundstücke, Einfriedigungen, -Nasser- und Vorflutverhältnisse usw., sowie die Herstellung von Schutz- uorrichtungen zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehen­den Gefahren oder Nachteile sind bei Meldung des Ausschlusses schriftlich wahrend der Offenlegungsfrist bei dem Kreisamt Gießen einzubringen.

Gießen, den 3. Mai 1932. ""

Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.

Bekanntmachung,

betreffend die Gebühren der Bauschaher in Brandversicherungs- angelegenheiken.

Vom 22. April 1932.

... , Grund des Art. 65 des Gesetzes, die Brandversicherungsanstalt

stir Gebäude betreffend, vom 28. September 1890, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 (Reg.-Bl. S. 699) habe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister die Tagegebühren der Bauschatzer mit Wirkung vom 1. Mai. 1932 ab bis auf weiteres auf den Betrag von 10 RM., wenn das Dienstgeschäft einen Zeitaufwand von mindestens 8 Stunden erfordert, und auf den Betrag von 5 RM. bei einem geringeren Zeitaufwand festgesetzt.

Darmstadt, den 22. April 1932.

Der Minister des Innern.

In Vertretung: Dr. Reitz.

B^r.: Die Gebühren der Bauschätzer in Brandversicherungsangelegen-

Tln die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, mit Wirkung vom 1. Mai 1932 an bei der vor- lagsweisen Anweisung der Gebühren nach den §§ 2 und 3 der Dienst- für die Bauschätzer der Brandversicherungsanstalt vom 20 Marz 1897 (Reg.-Bl. S. 43) die vorstehend neu festgesetzten Taqe- gebuhren von 10, RM. bei einem Zeitaufwand für das Dienstqeschäft Don mindestens 8 Stunden und von 5, RM. bei einem geringeren Zeit­aufwand zu Grunde zu legen.

Gießen, den 2. Mai 1932.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Gesuch der Brauerei Jhring-Melchior, Komm.-Ges. in Lich um Erteilung der Erlaubnis zum Ausfahren von Bier und Eis an Sonn- und Feiertagen.

Die Firma Jhring-Melchior, Komm.-Ges. in Lich, hat unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs längstens bis zum 1. Oktober 1932 die Er­laubnis erhalten, an Sonntagen und den gesetzlich zugelassenen Fest­tagen in der Zeit von 6 bis 9 und 11 bis 13 llhr Bier und Eis aus­fahren zu dürfen.

Gießen, den 2. Mai 1932.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.

Dienstnachrichken des kreisamtes.

In Beienheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Das Hofgut wird zum Sperrgebiet, Ort und Gemarkung Beien­heim zum Beobachtungsgebiet erklärt.

In Bauernheim und Nieder-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Orte wurden zum Sperrgebiet und die Gemarkungen zu Beobachtiingsgebieten erklärt.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.