Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Annerod; hier: die Vollziehbarkeitserklärung des Zuteilungsplans.
Mit Entschließung vom 28. Juli 1932 hat das Hessische Ministerium der Finanzen, Abteilung für Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Annerod für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentums- Übergang) einschließlich der Grenzregulierungen mit den Gemarkungen Gießen, Rödgen und Großen-Buseck gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 10. September 1932 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an die Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.
2 Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 25. August 1932.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Adam Roth aus Dorf-Gill wurde zum Feldschühen für die Gemarkungen Dorf-Gill und Bergheim bestellt und verpflichtet.
Ernst Burger aus Watzenborn-Steinberg wurde als Aushauer für die Gemeinde Watzenborn-Steinberg verpflichtet.
Heinrich Lannspach V. von Ettingshausen ist zum Rechner der Gemeinde Ettingshausen bestellt und verpflichtet worden.
In Hofgut Wickstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben.
In Groß-6arben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben. Der Bahnhof Groß-Karben bleibt jedoch bis auf weiteres im Sperrgebiet.
Der Minister des Innern hat genehmigt:
Die Verlegung des Ziehungstermins der Geldlotterie zum Besten des Thüringer Museums in Eisenach vom 2. Dezember 1932 auf den 8. Dezember 1932.
Die Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes 1932 in Pfungstadt findet nicht statt.
Ausspielung anläßlich des Gallusmarktes 1932 in Grünberg; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 23. Oktober 1932.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:
Ausspielung anläßlich des „Kalten Marktes" 1932 in Ortenberg; Ziehungstermin: 3. November 1932.
Arbeiter-Wohlfahrtslotterie 1932; Ziehungstermin: 20. und 21. Dezember 1932.
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:
Künstlerhilfe-Geldlotterie, Stuttgart; Ziehungstermin: 24. November 1932.
Geldlotterie zum Besten des Thüringer Museums in Eisenach; Ziehungstermin: 2. Dezember 1932.
Geldlotterie zugunsten der Marie-Seebach-Stiftung in Weimar; Ziehungstermin: 13. Dezember 1932.


