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findet da-
enthalten.
Es sind dies: ,
1. 4 Bünde Gutergeschosse;
2. 3 Bünde Besitzstandsverzeichms;
3. 35 Abschützungsblätter;
4. 1 Karte üver Zujchlagswerte.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen flndet. da- fprbft treitaa, den 2V. August 1932, vormittags 11% bis 12% Uhr, statt, wozu ick) die^Leteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nlchterschemen- den mit Einwendungen ausgeschlossen sind
Die Einwendungen sollen die Beschwerdepunkte und die Begründung
Friedberg, den 8. Juli 1932.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: -Feldbereinigung Lauter; hier: Hauptgeldausgleich.
In der Zeit vom 5. August bis einschließlich 13. August 1932 liegen auf dem Amtszimmer der hessischen Bürgermeisterei Lauter
das hanptgeidausgleichsoerzeichnis nebst einem Auszug aus Art. 42
des Feldbereinigungsgesehes
zur Einsicht der Beteiligten offen. _,r,
Reklamationstermin hiergegen findet daselbst
Montag, den 15. August 1932, vormittags 9.45 bis 10.30 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis emlade, daß die Nlcht-
erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Es wird ausdrücklich auf Art. 42 des Feldbereinigungsge etzes hm- aewiesen, der dem Hauptgeldausgleichsverzeichnis vorgeheftet ist m dem bauvt ückilich der Anspruch eines Dritten (dinglich berechtigten) aus die Gelüausgleichsbetrüge geregelt ist. Anträge nach Artikel 42! des Feld- bereinigüngsgesetzes müssen binnen einer Frist von einem Monat nach Ablauf der Frist zur Offenlegung des Geldausgleichsverzeichnisses bei dem Vorsitzenden der Vollzugskommission gestellt werden.
Lauterbach, den 29. Juli 1932.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Heinrich Buchner von Hausen wurde zum Rechner der Gemeinde hausen bestellt und verpflichtet.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Herbstmarktes in Nidda; Vertriebsgebiet: Provinz Oberhessen, Ziehungstermin: 5. September 1932.
Von dem im Auftrag der Historischen Kommission sür den Volksstaat Hessen von Herrn Prälat Or. Diehl herausgegebenen Baubuch für die evangelischen Pfarreien in Hessen — vgl. AVBl. Nr. 47 vom 3. Juli 1931 — ist nunmehr ein weiterer Band „Baubuch für die evangelischen Pfarreien der Provinz Rheinhessen und die kurpfälzischen Pfarreien der Provinz Starkenburg" erschienen. Der Ladenpreis des neuen Bandes betragt 15 RM. Bei Bestellungen, die bis zum 1. Oktober bei dem Verfasser einlaufen, wird ein Vorzugspreis von 10 RM. eingeräumt.
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Druck der Brühl'fch-n Universitäts-Duch- und Sterndruckerei, R. Lange, Gießen.


