Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen
N. 75 Erscheint Dienstag und Freitag. 30. Oktober Nur durch die Post zu beziehen. 1931
InhaltssAebersicht: Vortragstiste der Volkshochschule. Vüäständige Stempelabgaben. — Die Erhebung einer Viersteuer in der Gemeinde Harbach und Winnerod.
Bekanntmachung.
Auf Wunsch der Lolkshochschule Gießen teilen wir nachstehend die Vorlragsliste für das Winterhalbjahr 1931/32 zur Kenntnisnahme mit.
Gießen, den 27. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Vortragsliste
für das Winterhalbjahr 1931/32.
Dr. med. Malech, Gießen:
1. Bau und Tätigkeit des menschlichen Körpers als Grundlage der Gesundheitspflege (mit Lichtbildern). 4 bis 6 Abende.
2. Pflege der Gesundheit und Leistungsfähigkeit unseres Körpers (mit Lichtbildern). 4 bis 6 Abende.
3. Vernünftige neuzeitliche Ernährung (mit Lichtbildern). 4 bis 6 Abende.
4. Nervenkrankheiten, Nervosität und Geisteskrankheiten (teilweise mit Lichtbildern). 4 bis 6 Abende.
5. Wesen, Ursachen und Verhütung der Tuberkulose, der Arterienverkalkung und des Krebses (mit Lichtbildern). 6 Abende.
6. Magen-, Darmerkrankungen und Stoffwechselstörungen (mit Lichtbildern). 6 Abende.
7. Menschwerdung: Ausgewählte Kapitel aus der Entstehung des Menschengeschlechts. 5 bis 6 Abende.
Dr. Konrad Gumbel, Gießen:
1. Demokratie, Diktatur, Faschismus. 3 bis 5 Abende.
2. Von der Einzelunternehmung zum Truste von der Einzelunter- nehmung zur genofsenschastkichen Unternehmung. 5 bis 8 Abende.
3. Der Staat: a) Begriff des Staates; b) Entstehung des Staates; c) verschiedene Staatstheorien; d) Ausgaben des Staates; e) die Steuerpolitik des Staates. 3 bis 5 Abende.
4. Die Gesetzgebung: a) geschichtlicher Ueberblick bis zum Verfassungsstaat; b) der konstitutionelle Staat; c) das parlamentarische System; d) verschiedene Wahlsysteme; e) das Zweikammersystem; f) die Technik der Gesetzgebung; g) die verfassungsmäßigen Grenzen der gesetzgebenden Faktoren. 3 bis 5 Abende.
5. Die politischen Parteien. 3 bis 5 Abende.
6. Sozialpolitik: a) Begriff und Wesen der Sozialpolitik; b) Anfänge der Sozialpolitik; c) Staatshilfe oder Selbsthilfe; d) Arbeiterschutzgesetzgebung und Arbeiterversicherungsgesetze; e) der heutige Stand der Sozialpolitik. 3 bis 5 Abende.
7. Der Aufbau und die wesentlichsten Bestimmungen der Reichsverfassung. 2 bis 3 Abende.
Prof. Hüter, Oberstudienrat i. R., Gießen:
1. Diktatur und Volkswille im Wandel der Geschichte. 4 bis 5 Abende.
2. Vom Urmenschen zu den Kulturvölkern. 6 bis 10 Abende.
3. Die Faustsage und Goethes Faust. 2 bis 3 Abende.
4. Schillers Leben und Werke. 4 bis 6 Abende.
5. Goethes Leben und Werke. 4 bis 6 Abende.
Univ.-Prof. Dr. Kinkel, Gießen:
1. Schicksal und Charakter. 5 bis 6 Abende.
2. Freiheit und Notwendigkeit. 5 bis 6 Abende.
3. Schiller als Philosoph. 5 bis 6 Abende.
4. Goethes Faust. 5 bis 6 Abende.
Dr. Michel, Lehrer, Wieseck:
Was sagt die heutige Wissenschaft über den Traum und Traumglauben? (Das Wesen des Traumes und die Traumdeutung.) 3 Abende.
Lberamtsrichter Dr. Andrae, Ortenberg:
Rechtsfragen des täglichen Lebens. 5 bis 6 Abende.
Amtsgerichtsrat Schneider, Bad-Nauheirn:
Rechtsfragen des täglichen Lebens. 5 bis 8 Abende.
Franz Bauer, Musiklehrer, Gießen:
Musikhören. Einführung in das Verständnis musikalischer Ausdrucksformen (auch als Vorbereitung auf örtliche musikalische Veranstaltungen). Erläuterungen am Klavier evtl, unter Mitwirkung örtlicher musikalischer Kräfte. 2 bis 6 Abende.
Friedrich Rehnelt, Univ.-Garteninspektor i. R., Gießen:
1. Die Vererbungsregeln und die Vererbung von Eigenschaften bei Pflanzen (Fragen der Pflanzenzüchtung). 2 bis 4 Abende.
2. Der deutsche Wald und seine Bäume (mit Lichtbildern). 2 Abende.
3. Blumenpflege im Haus während der Winter- und Sommerzeit (mit Lichtbildern). 2 bis 3 Abende.
Bekanntmachung.
Betr.: Rückständige Stempelabgaben.
Die für das Rechnungsjahr 1931 rückständigen Stempelabgaben für Fcderwagen, Klaviere, Musikautomaten, Radios ufw. können noch bis 10. November 1931 ohne Kosten bezahlt werden.
Nach diesem Termin erfolgt Zwangsbeitreibung.
Gießen, den 27. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich bekanntzumachen.
Gießen, den 27. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Saimidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Harbach.
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Hess. Ausführungsgesetzes zu dem 2. Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (RGBl. I S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Reg.-Bl. S. 311) ist die Erhebung eines Zuschlags von 100 o. H. zu den in § 1 der Biersteuerordnung angegebenen Sätzen verfügt worden. Die zur Erhebung gelangenden Sätze betragen daher:
bei Einfachbier 5,— RM.
„ Schankbier 7,50 „
„ Vollbier 10,— „
„ Starkbier 15,— „
Die Erhebung des Zuschlags erfolgt vom 1. November 1931 ab bis zum Beginne des Monats, der aus die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemeinderats über die Realsteuersätze für das Rechnungsjahr 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen, den 28. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. I.V.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Winnerod.
In der Gemeinde Winnerod kommt vom 1. November lfd. I. ab die Biersteuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern lt. Verfügung vom 27. Oktober 1931 zu Nr. M. d. I. 44 196 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 31. Oktober bis einschl. 6. November lfd. I. jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Bersrod, den 30. Oktober 1931.
Hess. Bürgermeisterei Bersrod. «Becker.
Druck der Drühl'schen Universitäts-Duch- und Steindruckeret, R. Lange. Dießen.


