Ausgabe 
1.9.1931
 
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Amtsverkündigungsblait

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

m. 61 Erscheint Dienstag und Freitag. 1. September Nur durch die Post zu beziehen. 1931

JnhaltssAebersicht. Die Erhebung einer Niersteuer in der Gemeinde Lindenstruth, Garbenteich und Drohe. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in den Landgemeinden des Kreises Gießen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

35dr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Lindenstruth.

Aus Grund des Art. 3 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zu dem zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be­hebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (RGBl. I S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Reg.Bl. S. 311) ist die Erhebung eines Zuschlags von 100 v. H. zu den in" § 1 Der Biersteuer­ordnung angegebenen Sätzen verfügt worden. Die zur Erhebung gelangen­den Sätze betragen daher:

bei Einfachbier 5. RM.

Schankbier 7.50

Vollbier 10.

Starkbier 15.

Die Erhebung des Zuschlags erfolgt bis zum Beginne des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemeinderats über die Realsteuersätze für das nächste Rechnungsjahr oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.

Gießen, den 31. August 1931.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

In den Gemeinden Garbenteich und Trohe wird auf Beschluß des Nemeinderats auf Grund von § 6 Abs. 1 Ziffer 2b des Ersten Teiles Kapitel I, Artikel 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I S. 517)

a) die Gemeinde-Biersteuer vom 1. September 1931 ab bis zum Ende desjenigen Monats, in dem die rechtswirksame Beschlußfassung über' die Realsteuersätze 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichts­behörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben:

Einfachbier 3,75 RM.

Schankbier 5,62

Vollbier 7,50

Starkbier 11,25

b) für das Rechnungsjahr 1931 die Bürgersteuer mit dem Isz-fachen Landessatz erhoben.

Gießen, den 31. August 1931.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in den Landgemeinden des Kreises Gießen.

Die Bekanntmachung vom 1. Juli 1931 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 48) erhält unter III Ziffer 1 folgende Fassung:

III. Ausnahmen:

1. an den letzten drei Sonntagen vor Weihnachten, am Sonntag vor Palmsonntag und am letzten Sonntag vor Pfingsten ...

Gießen, den 28. August 1931.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Brau n.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Betr.: Wie oben.

Obige Bekanntmachung ist sofort ortsüblich bekanntzumachen und die Durchführung zu überwachen.

Gießen, den 28. August 1931.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Braun.

Dienstnachrichten des kreisamkes:

Friedrich Weigel II. und Wilhelm Klein aus Klein-Linden find zu Aushilfsfeldschützen der Gemeinde Klein-Linden ernannt und verpflichtet worden.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:

Ausspielung anläßlich des Pferdemarktes 1931 in Friedberg: Ziehunqs- termin: 21. Oktober 1931.

Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:

Geldlotterie des Bundes für Grenz- und Heimatschutz Stuttgart: Vertriebs­zeit: vom 1. Oktober 1931 bis 30. Juni 1932.

Geldlotterie zugunsten der Marie-Seebach-Stiftung in Weimar; Ziehungs­termin: 7. Dezember 1931.

Geldlotterie für die Zwecke des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder E. 23. in Hamburg: Ziehungstermin: 17. Mai 1932.

Geldlotterie des Deutschen Auslandsinftituts, Stuttgart; Ziehungstermin: 30. Januar 1932..

Druck der Brühl'fchen Llniverfitäts-Buch- und Steindruckerel, N. Lange, Gießen.