Amtsverkündigungsblait
ffir die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Erscheint Dienstag und Freitag. 1. Dezember Dur durch die Post zu beziehen. 1931
Jnhalts-Aebersicht: Maul- und Klauenseuche in Holzheim. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim.
In Holzheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Holzheim.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Rr. 82 des Amtsverkündigungsblatts findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 28. November 1931.
Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.
Dienstnachrichken des Kreisamtes.
In Okarben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Ort wurde zum Sperrbezirk, die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, D. Lange, Gießen.


