Ausgabe 
1.12.1931
 
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Amtsverkündigungsblait

ffir die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Erscheint Dienstag und Freitag. 1. Dezember Dur durch die Post zu beziehen. 1931

Jnhalts-Aebersicht: Maul- und Klauenseuche in Holzheim. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim.

In Holzheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Es wird gebildet ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Holzheim.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Rr. 82 des Amts­verkündigungsblatts findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 28. November 1931.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.

Dienstnachrichken des Kreisamtes.

In Okarben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Ort wurde zum Sperrbezirk, die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, D. Lange, Gießen.