28. August
Är. 60
Erscheint Dienstag und Freitag.
Aur durch die Post zu beziehen.
4931
im Amts-
Druck der Brühl'schen LIniversitäts-Buch- und Steindruckerei, 2t. Lange, Gießen.
Geldstrafe umgewan-
Monats, der auf über die Real- Festsetzung durch
bei Einfachbier „ Schankbier „ Vollbier „ Starkbier
3,75 RM., 5,62 „
■ 7,50 „ 11,25 „
für Einfachbier „ Schankbier „ Vollbier „ Starkbier
Inhalts-Aebersicht: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Hausen, Stockhausen und Göbelnrod. — Schlachthausanlage des Ludwig Vogel VI. in Mainzlar. — Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Lollar. — Die Verkehrsregelung in der Stadt Gießen. — Kraftdroschkenwesen in der Stadt Gießen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Göbelnrod.
In der Gemeinde Göbelnrod kommt vom 1. September I. I. die Bier- Mer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom «.August 1931 zu Nr. M. d. I. 37 812 genehmigte Biersteuerordnung >egt uom 31. August bis einschl. 2. September l. 3. jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Göbelnrod, den 27. August 1931.
Hess. Bürgermeisterei Göbelnrod. Weber.
Bekanntmachung.
®etr': Schlachthausanlage des Ludwig Vogel VI. in Mainzlar.
Ludwig Bogel VI. in Mainzlar beabsichtigt, auf dem ihm gehörigen Mundstück Flur I Nr. 206 der Gemarkung Mainzlar ein Schlachthaus zu
Plan und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen Mer Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Mainzlar zur Einsichtnahme für Interessenten offen, uwaige Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser »cht schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Mainzlar vor- Mbringen.
Gießen, den 24. August 1931.
_ Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Detr.: Kraftdroschkenwesen in der Stadt Gießen; hier: die Kraftdroschke 'Meininghaus.
Auf Grund des § 6a der Polizeiverordnung über das öffentliche Kraft- drofchkenwefen in der Stadt Gießen vom 21. April 1931 ist die Erlaubnis des Kraftdroschkenhalters Wilhelm Meininghaus, hier, Kaiserallee 27 wohnhaft, ab 1. August 1931 erloschen.
Gießen, den 21. August 1931.
Hessisches Polizeiamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Bei der nm 5. August 1931 stattgefundenen Wahl eines Beigeordneten der Gemeinde Garbenteich wurde der seitherige Beigeordnete Wilhelm Kissel I. wiedergewählt.
Bei der am 20. August 1931 stattgefundenen Beigeordnetenwahl der Gemeinde Queckborn wurde der seitherige Beigeordnete Landwirt Hugo horst wiedergewählt.
5,— RM., 7,50 „ 10,— „ 15,- „
Der Zuschlag tritt außer Kraft mit dem Beginn des die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemeinderats steuersätze für das nächste Rechnungsjahr oder deren die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen, den 25. August 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Die Erhebung des Zuschlags erfolgt bis zum Beginne des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemeinderats über die Realsteuersätze für das nächste Rechnungsjahr oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen, den 25. August 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung der Biersteuer in der Gemeinde Hausen.
Auf Grund des 2lrt. 3 Abs. 1 des Hess. Ausfllhrungsgesetzes zu dem zweiten 'Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26.3uli 1930 (RGBl. I, 6. 311) vom 11. Dezember 1930) (Reg. Bl. S. 311) wird zu den Rormalsützen der Biersteuer, die in der Gemeinde Hausen erhoben wird, oom 1. September 1.3. an ein Zuschlag von 50 v. H. eingeführt. Die zur Erhebung gelangenden Sätze betragen hiernach:
Polizeiverordnung
betreffend Aenderung der Polizeiverordnung über die Verkehrsregelung in der Stadt Gießen vom 30. November 1928; Sperrung der Johannes- slrahe, Liebigslraße, klinikskraße und Friedrichstraße für Motorräder.
Auf Grund des Artikels 129b der Städteordnung vom 8.3uli 1911, des Artikels 3 des Gesetzes über die Ortspolizei vom 14. 3uli 1921 und der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15,3uti 1930 in der Fassung vom 24. Oktober 1930 wird nach Anhörung des Stadtrats mit Genehmigung des Herrn Hessischen Ministers des 3nuern vom 15. August 1931, zu Nr. M. d. 3. 36736 in Ergänzung der Polizeiverordnung über die Verkehrsregelung für die Stadt Gießen vom 30. November 1928 folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
Für Motorräder sind gesperrt:
Die 3ohännesstraße von Neuen Bäue bis Blockstraße,
die Liebigstraße von Frankfurter Straße bis Ludwigstraße, die Klinikstrahe von Frankfurter Straße bis Uhlandstraße und die Friedrichstraße von Frankfurter Straße bis Röntgenstraße.
§ 2. ,
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit bis zu 150 Reichsmark, die im Uneinbringlichkeitsfalle in Haft delt wird, bestraft.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens verkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 24. August 1931.
Hessisches Polizeiamt. 3. 23.: Schmidt.
Polizei-Verordnung
Betr.: Polizeiverordnung für den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Lollar.
Auf Grund des § 30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 15.3uli 1930 in der Fassung vom 24. Oktober 1930, Art. 64 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8.3uli 1911, wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Herrn Ministers des Snnern vom 15. August 1931 zu Nr. M. d. 3. 36 454 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
Die Lumdastraße und der Holzmühlerweg werden für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt.
‘§ 2.
Die Schur wird für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, die im Uneinbringlichkeitsfnlle in Haft umgewandelt wird, bestraft.
§ 4.
Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 25. August 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
AmtsverkündigungsblattJ
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Stockhausen.
In der Gemeinde Stockhausen kommt vom 1. September l. 3. ab die Biersteuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn SDiinifter des Snnern laut Verfügung vom II. August 1931 zu Nr. M..d. 3.37 045 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 31. August bis einschl. 2. September 1.3. jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Hess. Ausführungsgesetzes zu dem zweiten 'Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26.3uli 1930 (RGBl. I, S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Reg. Bl. S. 311) ist die Erhebung eines Zuschlags von 100 v. H. zu den in § 1 der Biersteuerordnung angegebenen Sätzen verfügt worden. Die zur Erhebung gelangenden Sätze betragen daher: ,


