Ausgabe 
20.3.1931
 
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Amtsverkündigungsblatt

für dis provinzial-irektion Oberhefien und für das Kreisamt Gießen

)!f. 20 Erscheint Dienstag und Freitag. 20. März Nur durch die Post Zu beziehen. 1931

Jnhalts-Aebersicht: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreitpferds und Federwagen. - Die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1819. - Prüfung für Turn- und Schwimmlehrer (innen) 1931. - Vergütung für nebenamtlichen Fortdiloungsschul» unterricht. - Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Aüddingshausen, Stangenrod und Grünberg. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreit­pferde und Federwagen.

Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreitpferden und Aederwagen aufgefordert, diesen Besitz alsbald, spätestens bis 1. April 1931 bei ber Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde und Feder­wagen zur Anmeldung zu bringen find.

Die Stempelabgabe für das Rechnungsjahr 1931 ist bis zum 18. April 1931 bei Meldung der in Artikel 33 des Gesetzes über den Urtundenftempel festgesetzten Strasen auf unserem Bureau Zimmer Nr. 8 zu ent­richten. Die Jahreskarte von bereits angemeideten Luxuswagen und .Pferden sowie von Federwagen ist bei der Zahlung milzuvringen.

I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferden oder Feüerwagen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnorts oder Aufenthaltsortes

1. diesen Besitz, binnen acht Tagen mündlich oder schriftlich anzu­melden und

2. die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten.

Diese Abgabe beträgt jährlich für jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark.

II. Als Federwagen gelten Breaks, Jagdwagen, Halbverdecke. Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten.

Dem polizeiamk Gießen

und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wieder­holt zu veröffentlichen.

Gießen, den 9. März 1931.

Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899; hier: Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs-, Spiel- und Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich aufgestellte Klaviere und sonstige Musikwerke.

Unter Hinweis auf Artikel 33 obigen Gesetzes sowie auf die nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempelabgabe für die Verkaufs-, Spiel- und Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich auf- gestellte Klaviere oder sonstige Musikwerke, worunter auch Radioapparate fallen, für das Rechnungsjahr 1931 im Monat März l. I. erfolgt. Die Jahreskarte ist bei der Zahlung vorzulegen.

Von allen denjenigen Personen, die ausweislich unseres Verzeichnisses im Jahre 1930 Automaten usw. angemeldet und die Abgabe entrichtet haben, wird die Stempelabgabe zwangsweise beigetrieben werden, wenn sie nicht bis spätestens 15. April 1931 ihre Automaten usw. bei uns zur Ab­meldung gebracht oder die Abgabe bezahlt haben.

1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften ober an anderen öffent­lichen Orten und Plätzen einen Geschicklichkeitsspiel-, Verkaufs- ober Waag­automaten ober automatischen Kraftmesser, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier ober sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat zuvor bet bem Kreisamt seines Wohnortes ober Aufenthaltsortes eine Erlaubniskarte zu erwirken unb für die Lösung dieser Karte die in Nr. 10 des Tarifs vorgesehene Stempelabgabe zu entrichten.

Die Abgabe beträgt jährlich:

a) für jeden Automat je nach Größe, dem Ankaufspreise

und der Leistungsfähigkeit desselben 1040 RM.

b) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk, je nach der Größe/ dem Ankaufspreis und der Leistungs­fähigkeit desselben 1040 RM.

Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden.

Stempelpflichtig sind auch solche Musikwerke, die keinen Gelbeinwurf haben.

Die Aufstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei.

Klaviere, bie ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden: ein dehnte! der Sätze unter 1b.

Solche Klaviere müssen durch Aufschrift ober burch Befestigen eines Zettels an sichtbarer Stelle bes Klaviers mit ber AufschriftBenutzung nur dem Verein.....zu Vereinszwecken gestattet", befvnbers bezeichnet

jein. In Zeiten ber Nichtbenutzung burch den Verein müssen bie Klaviere verschlossen (ein. Nichtbeachtung bieser Vorschrift hat Heranziehung zu bem unter Ziffer 1b festgesetzten Stempelbetrag zur Folge.

Dem Polizeiamt Gießen

und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehenbe Bekanntmachung auf ortsübliche Weife wieber- holt zu veröffentlichen.

Gießen, ben 9. März 1931.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schm ib t.

Betr.: Prüfung für Turn- unb Schwimmlehrer(innen) 1931.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

In ber zweiten Woche bes Monats Juni 1931 wirb in Darmftabt eine Prüfung für Turn- und Schwimmlehrer(innen) abgehalten.

Meldungen, mit Eingabestempelmarken versehen, sind bis spätestens zum 30. März 1931 bei dem Ministerium für Kultus und Bildungswesen einzureichen.

Beizufügen sind: ein ausführlicher Lebenslauf und ein Leumunds­zeugnis, ferner Zeugnisse über die genossene Schulbildung, über etwa abgelegte Prüfungen unb über bie erlangte turnerische Ausbildung.

Weitere Mitteilungen erhalten bie Bewerber(innen) nach Ablauf ber genannten Frist.

Gießen, ben 17. März 1931.

Hess. Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.

Betr.: Vergütung für nebenamtlichen Fortbilbungsschulunterricht u. a.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, bis spätestens zum 26. b. M. bie Ortsverzeich­nisse über nebenamtlichen Fortbilbungsschulunterricht für bie Zeit Januar/März, sowie die noch rückständigen Unterlagen für bie Ver­rechnung der Wegvergütung der Handarbeitslehrerinnen usw. bis 31. März 1931 an uns einzureichen.

Gießen, ben 18. März 1931.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in ber Gemeinbe Rüdbingshausen.

3n ber Gemeinde Rüdbingshausen kommt vom 1. April lfb. 3s. ab bie Biersteuer zur Erhebung.

Die von bem Herrn Minister bes 3nnern lt. Verfügung vom 5. März 1931 zu Nr. M. b. 3. 21322 genehmigte Biersteuerorbnung liegt vom 23. bis einschl. 25. März lfb. 3. jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf ber Bürgermeisterei zu jebermanns Einsicht auf.

Rüdbingshausen, ben 20. März 1931.

Hessische 'Bürgermeisterei Rübbingshausen. Müssig.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in ber Gemeinbe Stangenrob.

3n ber Gemeinde Stangenrod kommt vom 1. April lfb. 3s. ab bie Biersteuer zur Erhebung.

Die von bem Herrn Minister bes Snnern lt. Verfügung vom 5. März 1931 zu Nr. M. d. 3. 21321 genehmigte Biersteuerverorbnung liegt vorn 23. bis einschl. 25. b. M. jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf ber Bürgermeisterei zu jebermanns Einsicht auf.

Stangenrob, ben 20. März 1931.

Hessische Bürgermeisterei Stangenrob. Knauh.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in ber Gemeinbe Grünberg.

Sn ber Gemeinde Grünberg kommt vom 1. April 1931 ab bie Vier- sicuer zur Erhebung.

Die von bem Herrn Minister bes Snnern lt. Verfügung vom 5. März 1931 zu Nr. M. b. 3. 21319 genehmigte Biersteuerorbnung liegt vom 23. bis einschl. 25. März 1931 jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf bei Bürgermeisterei zu jebermanns Einsicht auf.

Grünberg (Hessen), 17. März 1931.

Hessische Bürgermeisterei Grünberg: Dr. Milbner.

Dienstnachrichten des Sreisamkes.

In Gelnhaar (Kreis Bübingen) ist bie Maul- unb Klauenseuche erloschen.

Wilhelm Schmidt von Harbach ist als Kommandant ber Pflichtfeuer­wehr Harbach ernannt unb verpflichtet worben.

Wilhelm Wäller, Harbach, ist als Stellvertreter bes Kommanbanten ber Pflichtfeuerwehr Harbach ernannt unb verpflichtet worben.

Druck der Brübl'fchen Llniverfitäts-Vuch. und Steinbruckerei, N. Langs. Gießen.