für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
^.13 ErfcheinHienstag und Freitag. 20. FebMür " Aur durch die Post zu beziehen. 1931
Jnhalts-Aebersicht: Das Verbot von Auf- und Umzügen Durchmärschen, Kundgebungen und Versammlungen unter freiem Simmel am 21. und 22- Februar 1931. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Setr.: Das Verbot von Auf- und Umzügen, Durchmärschen, Kundgebungen und Versammlungen unter freiem Himmel am 21. und 22 Februar 1931.
. ®rro"bnbe5 123 Abs. 2 der Reichsverfassung verbieten wir für den Kreis Gießen sur den 21. und 22. Februar 1931 alle Auf- und Umzuge, Durchmärsche, Kundgebungen und Versammlungen unter freiem Himmel insbesondere alle unter freiem Himmel stattfindenden Veranstaltungen lommunistischer und nationalsozialistischer Organisationen sowie des Stahlhelms. 1
Das Verbot wird mit allem Nachdruck durchqeführt; gegen Zuwiderhandlungen wird rücksichtslos eingeschritten.
xSaSs. erstreckt sich nicht auf die am 21. und 22. Februar 1931 stattfindenden Veranstaltungen des Reichsbanners Schwarzrotgold.
Gießen, den 20. Februar 1931.
Kreisamt Gießen. Graef.
An das Polizeiamk Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriesiakionen des Kreises.
Wir verweisen auf vorstehende Bekanntmachung und geben Ihnen auf: 1. Die Anordnung sofort ortsüblich zu veröffentlichen und den in Drage kommenden Ortsgruppen bekanntzugeben,
2. mit allem Nachdruck für die Durchführung des Verbots Sorge zu tragen.
Die Bürgermeistereien der Landgemeinden werden angewiesen uns von etwaigen geplanten Veranstaltungen sofort telephonisch Nachricht zu geben. Das Gleiche gilt auch für Veranstaltungen im geschlossenen Raum.
Gießen, den 20. Februar 1931.
____________________ Kreisamt Gießen. G r a e f.
Dienstnachrichten des kreisamkes.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:
Dem Freien Deutschen Hochstift, Frankfurt a. M. (Goethe-Museum), zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung für die Erhaltung 1931 Goethe-Hauses, Fortführung seiner Sammlung usw., bis 30. Juni
Dem Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen E. V Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Vermittlung von Patenschaften für die Unterstützung von Altveteranen und Grenz- und Ausländsdeutschen bis 31. Dezember 1931.
Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:
Zweite Serie der Geldlotterie des Deutschen Hygienemuseums in Dresden.
Druck der Brübl'fchen Llni v erfitäts - Buch- und Steindruckerei. A. Lange, Tiehen.


