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20. Oktober
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1931
Jnhalts-Aebersicht: Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. - Die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen — Gemeinde stnanzstatrstik. — Der Schutz der Telegraphenleitungen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung
die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betreffend.
Vom 12. Oktober 1931.
Die Länder Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig, die Regierungsbezirke Potsdam, Magdeburg, Merseburg, Schleswig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Wiesbaden, Pfalz, die Kreishauptmannschaft Leipzig, der Landeskommissariatsbezirk Mannheim gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne meiner Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. Seite 3).
• QUS i3iefen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fllnf- laglgen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachungen vom 5. Juni und 17. August 1931 sind hiermit ausgehoben.
Darmstadt, den 12. Oktober 1931.
Der Minister des Innern. I. V.: D i e h l.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. Oktober 1931.
Bekanntmachung.
Setr.: Gemeindefinanzstatistik; hier: Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände.
„ gemäß § 13, Absatz 2 der Verordnung über Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (RGBl. I S. 32) zu veröffentlichende Halbjahres-Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1931 liegt in der Zeit vom 21. Oktober bis 3. November 1931 einschließlich während der Dienststunden auf der Registratur der Provinzialdirektion Oberhessen zu Gießen, Ostanlage 37, zu jedermanns Einsicht offen.
Gießen, den 19. Oktober 1931.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. I. A.: Wolf.
Amtsverkündigungsblatt
für-ieprovinziawirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Betr.: Wie oben.
Wir empfehlen Ihnen, die obenftehende Bekanntmachung ortsüblich bekanntzumachen.
Gießen, den 16. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Dienstnachrichken des Krelsamle».
Schlachthofdirektor Dr. Hugo Keller aus Gießen wurde als Fleischbeschauer für die Stadt Gießen eidlich verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Schutz der Telegraphenleitungen.
Die Besitzer von Baumpflanzungen längs von Telegraphenlinien werden hiermit aufgefordert, gelegentlich der im Herbst dieses und im Frühjahr nächsten Jahres stattfindenden Ausästungen die Bäume so weit zurllck- zuschneiden, daß Berührungen mit den vorbeifllhrenden Telegraphen- und Fernsprechleitungen auch beim raschen Wachsen der Bäume ausgeschlossen bleiben. Auf § 4 des Telegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt S. 705) und die vom Reichskanzler erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 26. Januar 1900 (Reichsgesetzblatt S. 7) wird Bezug genommen.
Gießen, den 16. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. 9.23.: Schmidt.
Kreis
Gemeinden (Gutsbezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon (Sp. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
1
2
3
4
Darmstadt...........
2
1
2
1
Bensheim............
1
—
4
2
Dieburg.............
—
—
—
—
Erbach..............
—
—
—
_
Groß-Gerau..........
—
_
—
_
Heppenheim..........
9
3
29
8
Offenbach............
—
—
—
_
Alsfeld ..............
—
—
—
—
Büdingen............
■ —
—
—
_
Friedberg............
—
—
—
Gießen..............
—
—
—
—
Lauterbach...........
—
—
—
_
Schotten..............
—
—
—
—
Alzey...............
- —
_
_
_
Bingen ..............
—
—
_
_
Mainz..............
—
—
_
_
Oppenheim...........
1
—
1
_
Worms..............
2
2
10
10
Hessen
15
6
46
21
Druck der Drühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.


