flr.28
Erscheint Dienstag und Freitag.
12. April
Nur durch die Post zu beziehen.
1931
I
Muster.
Kreis Gießen.
Summe wie oben 215 716,20
Gießen, den
24. April 1929.
1
2
3
4
5
6
Wohnort
7
8
9
Hiervon entfallen
Bemerkungen
a) Gemeinde
b) Kreis
c) Staat
Bürgermeisterei
207 312,69
8 403,51
845 369,30
629 653,10
Es sind gezahlt worden
Ruhegehalt oder Unterstützung
Bor- u. Zunamen der Hebammen
Tag der Geburt
a) in barem Vorrat
b) in liquidierten Ausständen
Orb.» Nr.
Abschluß. Gesamteinnahme Gesamtausgabe
Zeit der Versorgung
Betr.: Den Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich. Berichtigung.
h ^^Bekanntmachung betr. Nachtrag zum Tarif über die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich vom 10. März 1931 muß es in Artikel 2 statt 22. Februar 1931" „1. April 1931“ heißen.
Gießen, den 14. April 1931.
Kreisamt Gießen. 3. SB.: Ritze l.
Bekanntmachung,
ÄSrs'ÄIn -»"""
der Drainagezinsenausschlag
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen ein- zureichen. 1 '
Friedberg, den 8. April 1931.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
__Df- A n dres, Regierungsrat.
AmtsverkündigungsblaiffT' für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt GieM^
R a ch w e i f u n g über die für Hebammen im Rj. 1930 gewährten Ruhegehalte und Unterstützungen.
gez.: Schäfer, Kreiskasserechner.
Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß auf Seite 586 eine Aenderuna ergeben hat. J
Darmstadt, den 12. März 1931.
Oberrechnungskammer, gez.: Spanier.
Ä ^mäß Artikel 43 der Kreis- und Provinzialordnung oer- osseniucyt.
Gießen, den 14. April 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. V.: Ritzel.
II.
Vorstehende Verordnung tritt mit der Bekanntmachung im Regierungsblatt in Kraft. a a
Darmstadt, den 18. März 1931.
Hessisches Gesamtministerium.
Adelung. Kirnberger. Leuschner. Korell.
Beim Abänderung der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz.
iin den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien
«er Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamk Gießen und die Gendarmeriestakionen des Kreises.
orhmmVevfen aufmertfamteit auf die nachstehend abgedruckte Ver- w,ber ?le Abänderung der Ausführungsverordnung zum Gesetz emcWOn^UbUn^U m ce,n Schutz der Fischerei vom 18. Mürz 1931 und ra- ” 2hnen, die Befolgung zu überwachen
Meßen, den 16. April 1931.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Gießen, den 13. April 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
23etr.: Die Gewährung von Ruhegehalten bzw. Unterstützungen an die Hebammen im Rj. 1930. a
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
OT.®ir empfehlen, d-e Nachweisung über die im Rj. 1930 aufgewendeten w h-r *m befindliche Hebammen nach nachstehendem
Muster bis zum 15.2TIai d. 3. vorzulegen. Nach diesem Zeitpunkt ein- gehende Nachweisungen können bei Erstattung des Staatszuschusses nicht mehr berücksichtigt werden. ’
Betr.: Rechnung der Kreiskasse für 1927 Rj.
Auszug
aus der von der Oberrechnungskammer geprüften Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1927 Rj.
v n,... Verordnung
0!e Abänderung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung und den Schuh der Fischerei.
Vom 18. März 1931.
Stah?“^irun.0süero5&n“n3 Zum Gesetz über die Ausübung und den lÄn9AreLx°mK14- D°Sember 1887 (Reg.-Bl.S.303), vom 14. Mai folgt Öert-' 89) Unb uom 13' April 1923 (Reg.-Bl. S. 102) wird wie
y Ibs.1 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
bis si iMchjnhrsschonzeit wird für nachbenannte Gewässer vom 20. Apri!
—00^1 eines jeden Jahres, beide Tage eingeschlossen, festgesetzt.
Verglichen bleibt Rest 215 716,20 Dieser besteht:
Srurf der Brühl'ichen Univerfitäts-Buch- und S> ndruckerei, R Lange, Gießen.
Einnahme
Rubrik
Ausgabe
RM.
Nr.
Bezeichnung der Rubriken
RM.
57 386,43
I
Rechnungrest
798,99
28,03
V
Beihilfen an Veteranen
3,03
10 466,78
VI
Allgemeine Verwaltung
70 468,64
1826,80
VII
Grundstücksverwaltunq
6 737,22
200,—
VIII
Unterricht, Wissenschaft und Kunst
2 424,30
12 385,07
IX
Gesundheitspolizeiliche Zwecke
13 650,13
2 842,34
X
Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr
28 828,03
243 291,19
XI
Soziale Fürsorge
421 812^34
—f—
XIa
Kranken- und 3nvalidenversicherung usw.
1 047,89
14 801,07
XII
Oeffentlicher Arbeitsnachweis für das
nördliche Oberhessen
20 940,13
7843,90
XIII
Kapitalzinsen
931,—
4 361,50
XIV
Zurückzuzahlende Kapitalien
4 361,50
—.—
XV
Auszuleihende Kapitalien
2 439^22
—,—
XVI
Uneinbringliche Posten und Nachlasse
306^93
123 221,60
XVII
Ausgleichsfonds
23 221’60
86 661,60
XIX
Anteile an Reichssteuern
2598,22
XX
Sonstige Kreissteuern
19,—
277 454,77
XXI
Kreisumlagen
31 663,15
845 369,30
A9Q in


