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Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht werden.
Stempelpflichtig sind auch solche Musikwerke, die keinen Geldeinwurf f,l’l£ie Ausstellung von Automaten für Bahnsteigkarten ist stempelfrei.
Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden: ein Zehntel der Sätze unter 1b.
Solche Klaviere müssen durch Ausschrift oder durch Befestigen eines Zettels an sichtbarer Stelle des Klaviers mit der Aufschrift „Benutzung nur dem Verein.....zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet
ein In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere verschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter Ziffer 1b festgesetzten Stempelbetrag zur Folge.
Dem Polizeiamt Gießen
und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 9. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Londorf.
In der Gemeinde Londorf kommt vom 1. April l. I. ab die Biersteuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 25. Februar 1931 zu Nr. M. d. I. 20666 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 19. März bis einschließlich 25. März d. 3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Londorf, den 13. März 1931.
Hessische Bürgermeisterei Londorf.
A u in a n n.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Wassergenossenschaft Flur V Gemarkung Beuern.
Der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft hat durch Verfügung vom 31. Januar 1931 — zu Nr. M. A. W. L. 2485 — die Auflösung der Wassergenossenschaft in Flur V der Gemarkung Beuern genehmigt. Die Auflösung ist am 17. Februar 1931 in Kraft getreten. Zum Liquidator ist Bürgermeister Lindenstruth aus Beuern bestellt.
Die Gläubiger der Wassergenossenschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen binnen Jahresfrist, vom Tage der Bekanntmachung des Auslösungsbeschlusses an gerechnet, anzumelden, andernsalls sie bei der Verteilung unberücksichtigt bleiben. Einer Anmeldung bedarf es nicht, roenn die Forderungen bereits vor der Bekanntmachung aktenmäßig geltend gemacht find.
Außerdem verweisen wir Sie auf die in einem der nächsten Amtsverkündigungsblätter erscheinende Bekanntmachung.
Der Liquidator der Wassergenossenschaft.
Linden st ruth, Bürgermeister.
Betr.: Zehnjährige Wiederkehr des Abstimmungstages in Oberschlesien.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Auf ein Ausschreiben des H. M. f. K. u. B. in obiger Angelegenheit, „Darmft. Ztg." Nr. 60 vom 12. Mürz, K. M. I 916, weisen wir hiermit zur Nachachtung hin.
Gießen, den 14. März 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Kinkel.
Dienstnachrichlen des kreisamles.
Der Minister des Innern hat gestattet, daß die Vertriebszeit der Losbriefe der im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen zugelassenen Geldlotterie zugunsten der. Erforschung und Bekämpfung der Krebskrankheit bis zum 15. April 1931 verlängert wird.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt: Dem Hilfsverein für die Berufsarbeiter der Inneren Mission, Berlin-Zehlendorf, zur Sammlung von Geldspenden burdj Aufruse in evangelischen Zeitschriften bis zum 31. März 1932:


