Amtsverkündigungsblatt
für die provinziawirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
19 ~ frMdnt Dienstag und Freitag. 17. MZpz Nur durch di- Post m blieben. 1Q 31
2*S®r ?iVöen ÄoSen ‘-‘Ö ®käÜrh±nn Nacheichung im Kreise Gießen im Jahre 1931. - Abgang der
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Bekanntmachung.
Betr.: Die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nach- eichung im Kreise Gießen im Jahre 1931.
Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Länaen- und Flussigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße Gewichte und transportable Handelswangen bis ausschtießlich 3000 kg) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach folgendem Rundreiseplan durchgeführt
Durchführung der Racheichung werden örtliche Eichtage in nach- stehender Reihenfolge abgehalten:
Dom Hessischen Eichamt Gießen aus:
Am 13. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen Staufenberg Mainzlar und Daubringen.
Am 21. April in Treis a. d. Lumda.
5m 22- April in Allendorf a. d. Lumda, zugleich für Climbach.
5' FaJ'? Andorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rudüingshausen und Weitershain.
13- 3uli in (Brünberg, zugleich für »Lauter, Stangenrod, Lumda Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod.
21. Juli in Villingen, zugleich für Ronnenroth.
^August in Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Trais-Horloff, Rodheim, Steinheim, Rabertshausen und Langd
12. August in Bellersheim, zugleich für Obbornhofen.
14. August in Langsdorf, zugleich für Bettenhausen
17. August in Lich, zugleich in Rieder-Bessingen.
24. August in Muschenheim, zugleich für Arnsburg und Birklar
2b. Augu t in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern Dorf-Güll
22. September in Lang-Göns, zugleich für Holzheim.
25. September in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Grüningen, Garbenteich und Hausen.
8. Oktober in Leihgestern.
12. Oktober in Großen-Linden.
"'W°ber in Klein-Linden, zugleich für Allendorf a. d. Lahn.
19. Oktober in Heuchelheim.
22.Oktober in Steinbach, zugleich für Albach.
Im Bedarfsfälle mehr als ein Tag.
9J ®^mein^.e Annerod hat ihre eichpflichtigen Gegenstände nach Aufforderung dem Eichamt Gießen vorzulegen.
3e.^r Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er uns namhaft roorben S- erhalt durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nach- o>orin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte pb ntm? °rf°rd°rl'ch. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ^ifrnnVerp •tJ?re Gegenstände zum obengenannten
öeilpunrte zur Nacheichung vorzulegen.
ii^M^^^eihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.
in bi! Bürgermeistereien den Beginn der Eichtaqe
hinm fi.n «: ^tfe b^t?jtnt0eben lassen und kurz vorher nochmals darauf ie S k Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der bn<rffirhQnmilfra-tl§enbe,L.3ntereffenten wird den Bürgermeistereien durch 0(15 Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen. ■ '
Eießen, den 11. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
$etr': Aas Lnndgestüt; hier den Abgang der Landgestütsbeschäler nach
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
ber?'i^^^estütsbeschäler für die Deckorte Berstadt, Butzbach und Grün- unb’hpm »b,eJ 2.at[il^n Leihhengste, aufgestellt bei Ehr. Seipp in Birklar uno Sem Fürstlichen Marstall in Lich, sind abgegangen.
zu^^n^pkehlen Ihnen, dies umgehend in ortsüblicher Weise bekannt- Eießen, den 13. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Luxuswagen, Luxusreitpferde und Federwagen.
Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen werden die Besitzer von Luxuswagen, Luxusreitpferden und Federwagen aufgefordert, diesen Besitz alsbald, spätestens bis 1. April 1931 bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts zur Anmeldung zu bringen. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Luxuswagen, Luxusreitpferde und Federwagen zur Anmeldung zu bringen find.
.. Stanpefabgabe für das Rechnungsjahr 1931 ist bis zum 15. April bei Meldung der tn Artikel 33 des Gesetzes über den Urkundenftempe!
festgesetzten Strafen auf unserem Bureau — Zimmer Nr. 8 — zu entrichten. Die Jahreskarte von bereits angemeldelen Luxuswagen und -Pferden sowie von Federwagen ist bei der Zahlung mitzubringeu.
I. Wer in den Besitz von Luxuswagen, Luxuspferden oder Federwagen gelangt, welche zum persönlichen Gebrauch des Besitzers oder seiner Angehörigen bestimmt sind, ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnorts oder Aufenthaltsortes
1 melden und^ acht Tagen mündlich oder schriftlich anzu-
2 die für die Lösung einer Jahreskarte Nr. 53 des Stempeltarifs vom
12. August 1899 vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten
Diese Abgabe beträgt jährlich für
jeden Luxuswagen 60 Reichsmark, jedes Reitpferd 60 Reichsmark, jeden Federwagen 4 Reichsmark.
... ii. Als Federwagen gelten Breaks, Jagdwagen, Halbverdecke Alle übrigen Wagen gelten als Luxuswagen. Für Wagen, die nicht auf Federn ruhen, ist keine Abgabe zu entrichten
Dem Polizeiaml Gießen
und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 9. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899; hier: Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs- Spiel- und Waagnutomaten, für automatische Kraftmesser für öffentlich aufgestellte Klaviere und sonstige Musikwerke.
Unter Hinweis auf Artikel 33 obigen Gesetzes sowie auf die nachstehend abgehruckten Ausfuhrungsbestimmungen wird zur öffentlichen Kenntnis 0ebJa^?' ba6 die Erhebung der Stempelabgabe für die Verkaufs- Sviel- unb Waagautomaten, für automatische Kraftmesser, für öffentlich auf- gestellte Klaviere oder sonstige Rinsikwerke, worunter auch Radioapparate fallen für das Rechnungsjahr 1931 im Monat März l.J. erfolgt Die Jahreskarte ist bei der Zahlung vorzulegen.
Von allen denjenigen Personen, die ausweislich unseres Verzeichnisses im Jahre 1930 Automaten usw. angemeldet und die Abgabe entrichtet 9?den ,wirb die Stempelabgabe zwangsweise beigetrieben werden wenn sie nicht b,s spätestens 15. April 1931 ihre Automaten usw bei uns zur Abmeldung gebracht oder die Abgabe bezahlt haben.
1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Platzen einen Geschicklichkeitsspiel- Verkaufs- oder Waaa- ^^ten oder automatischen Kraftmesser, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonstiges Musikwerk aufstellen will hat zuvor bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes'eine Erlaubnistarie zu erwirken und für die Lösung dieser Karte die in Nr 10 des Tarifs vorgesehene Stempelabgabe zu entrichten.
Die Abgabe beträgt.jährlich:
a) für jeden Automat, je nach Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben io__40 RM.
b) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk je nach der Größe, dem Ankaufspreis und der Leistungsfähigkeit desselben ' jq__4g


